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heiraten mit duldung (Gelesen: 4.373 mal)
cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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08.11.2006 um 23:13:39
 
hallo
wollte wissen ob man  mit einer duldung heiraten kann?
vielen dank im vorraus
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.11.2006 um 00:17:46
 
Klar kann man mit Duldung heiraten. Wenn der Grund für die Duldung aber ein fehlender Pass ist, hat man ein Problem; denn man kann nicht ohne Pass heiraten.

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.11.2006 um 07:28:01
 
Noch zur Ergänzung :

Die Geschichte zur Frage:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162906834

Hi pucci31,

Nicht nur der fehlende türkische Pass, auch Deine noch bestehende Ehe stehen derzeit der Eheschließung entgegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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thebaily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 15.11.2006 um 13:38:28
 
Hallo Pucci31,

schau mal unter asyl.net, klick auf "Arbeitsmittel und Tipps" (linke Spalte), dann klick auf "Aus der Beratungspraxis", dann "Weitere Fragen zur Flüchtlingssozialarbeit".
Hier findest Du den Artikel "Eheschließung von Flüchtlingen", vielleicht helfen Dir die Infos weiter.
Hast Du irgendwelche anderen Dokumente bzgl. Identitätsnachweis? Ein Flüchtling ohne festen Aufenthaltstatus unterliegt nicht dem deutschen Personenstandsrecht (soweit meine Infos reichen), so dass ich nicht von vornherein sagen würde, dass Du ohne Reisepass nicht heiraten kannst. Frag doch mal bei einer Beratungsstelle oder bei einem Anwalt nach, damit das in deinem Fall mal überprüft werden kann.

Grüße,
thebaily
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thebaily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 15.11.2006 um 13:53:50
 
Entschuldigt, habe die restlichen Infos über eure Situation erst jetzt entdeckt.
Meine Infos (s.o.) sind da natürlich fehl am Platz und machen nur Sinn, wenn noch etwas Zeit da ist...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.11.2006 um 15:59:20
 
thebaily schrieb am 15.11.2006 um 13:53:50:
Entschuldigt, habe die restlichen Infos über eure Situation erst jetzt entdeckt.
Meine Infos (s.o.) sind da natürlich fehl am Platz und machen nur Sinn, wenn noch etwas Zeit da ist...



Hallo,

sie sind auch leider falsch bzw. irreführend, was das Nicht dem deutschen Personenstandsrecht unterliegen anbelangt.

Im Inland kann eine Ehe nur vor dem  Standesbeamten geschlossen werden (Ausnahme reglt Art. 13 EGBGB, welcher aber bei Flüchtlingen problematisch ist ).

Beim Standesbeamten sind aktuelle Nachweise über Personenstand, Staatsangehörigkeit und Identität vorzulegen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #6 - 15.11.2006 um 16:49:04
 
Zitat:
Beim Standesbeamten sind aktuelle Nachweise über Personenstand, Staatsangehörigkeit und Identität vorzulegen.

Hallo Ronny,
dem habe ich natuerlich nicht widersprochen.

Ich bin nicht vom "Rechtsfach", - ich habe folgende Stellungnahme eines RA zu Rate gezogen.
"Alle übrigen Flüchtlinge, also vor allem Asylbewerber, Inhaber einer Duldung, aber auch Inhaber einer Aufenthaltsbefugnis aufgrund von §§ 30, 31 sowie 32 AuslG i.V.m. einer Härtefallregelung, unterliegen bei der Eheschließung dem Recht ihres Herkunftsstaates." (Quelle s.o.: www.asyl.net, RA Stiegeler)

Im Falle eines mir bekannten türkischen Asylbewerbers konnte ohne Reisepass geheiratet werden. Die Identität wurde durch einen türkischen Ausweis nachgewiesen. Dem Paar wurde auf dem Standesamt zunächst mittgeteilt, sie könnten  NICHT heiraten. Bei erneuter Nachfrage und mit Hinweis auf o.g. Stellungnahme gings dann doch. Inzwischen sind sie verheiratet.
Auch wenn das alles Pucci nicht weiterhilft, wollte ich generell Mut machen, in solchen Situationen im Zweifel nachzuhaken.
Dass die Angelegenheit sicher problematisch ist und bestimmt in vielen Fällen tatsächlich rechtlich nichts geht, bezweifle ich nicht.
Schöne Grüße
thebaily
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« Zuletzt geändert: 15.11.2006 um 18:29:20 von ronny »  
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 15.11.2006 um 18:38:24
 
Hi,

die Aussage des Anwalts ist ja richtig, denn auch vor dem deutschen Standesbeamten unterliegt der Ausländer (Ausnahme : anerkannter Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder  Staatenloser, aber alle mit den entsprechenden Ausweispapieren der ABH) seinem Heimatrecht.

Das festzustellen ist Aufgabe des Standesbeamten, dazu dient ihm in aller Regel der Pass, die Abstammungsurkunde und idealerweise ein EFZ.
Ersatzweise kann auch ein identifikationsfähiger Lichtbildausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit (der Nüfus gibt die Staatsangehörigkeit nicht wieder) oder zusätzlich eine Bescheinigung der Staatsangehörigkeitsbehörde des Heimatstaates -neben den Urkunden zum Personenstand- die Voraussetzungen erfüllen.

Ich würde deswegen nie pauschal antworten, man könne mit Duldung nicht heiraten, wenn denn andere Dokumente vorliegen, die einwandfrei die Identität, die Staatsangehörigkeit und den Personenstand belegen.

Häufig ist aber die aus erfahrung gewonnene Erkenntnis, dass nur eine Duldung vorliegt, und dann müssen wir das Buch wieder zumachen.

Die ganzen Anerkannten unterliegen dahingegen dem deutschen Personalstatut und brauchen das Ganze nicht mehr Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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