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abschiebung (Gelesen: 18.356 mal)
cifci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.11.2006 um 14:40:34
 
hallo
bin italienerin und bin seit ca 10monten mit einem türken mit kurdische volkszugehörigkeit zusammen,letzte woche ist die duldung nicht verlängert worden und nun sitzt er in abschiebehaft ohne termin der abschiebung.wie haben einen anwalt beauftragt,nächsten monat bekomme ich meine scheidung und dann wollen wir heiraten.was kann ich noch tun das ich ihn frei bekomme?wäre froh über eure hilfe

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 14:49:03
 
cifci schrieb am 07.11.2006 um 14:40:34:
hallo
bin italienerin und bin seit ca 10monten mit einem türken mit kurdische volkszugehörigkeit zusammen,letzte woche ist die duldung nicht verlängert worden und nun sitzt er in abschiebehaft ohne termin der abschiebung.wie haben einen anwalt beauftragt,nächsten monat bekomme ich meine scheidung und dann wollen wir heiraten.was kann ich noch tun das ich ihn frei bekomme?


Mit schneller Eheschließung in D (hat er alle Papiere beisammen?) ist wohl eher nicht zu rechnen, nach DK darf er nicht. Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft. So kommt Ihr wenigstens um die Abschiebung herum. Ihr heiratet in der Türkei, und Du holst ihn dann zurück nach D.

Gruß, ULF
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cifci
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 14:52:37
 
hi ulf
das problem ist das er in der türkei politisch verfolgt wird und sobald er dort landet verhaftet wird.was soll ich da tun?also die behörde sagte mir das wenn der termin der trauung feststehen würde wäre das anders.
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cifci
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 14:55:08
 
nochwas ulf
die papiere hat er alle beisammen was heisst DK?
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Janey
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Antwort #4 - 07.11.2006 um 15:01:48
 
DK=Dänemark
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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ronny
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Antwort #5 - 07.11.2006 um 15:06:47
 
Zitat:
was heisst DK?


Hallo,

vergiss den in diesem fall überflüssigen Hinweis weil eine Eheschließung mit Duldung in DK (=Dänemark ) ned funzen würde.


Zitat:
die papiere hat er alle beisammen


Nützt auch nichts, weil Du noch verheiratet bist. Als Italienerin müßtest Du auch bevor es ein EFZ gibt, den Weg der Scheidungsanerkennung in Italien gehen, was sicher auch noch einige Zeit dauern wird.

Zitat:
Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft.


Glaube nicht dass dieser Weg noch funktioniert, weil er bereits in Haft sitzt. Dann ist meist die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise über Gebühr verstrichen Zwinkernd

Einziger sinnvoll erscheinender  Weg ist, über die Eheschließung in der Türkei zu suchen Zwinkernd

Zitat:
das problem ist das er in der türkei politisch verfolgt wird


Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.11.2006 um 15:10:32
 
ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
vergiss den in diesem fall überflüssigen Hinweis weil eine Eheschließung mit Duldung in DK (=Dänemark ) ned funzen würde.


Du lasest mein nach DK darf er nicht?

ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt Zwinkernd


Da gibt es wohl die Möglichkeit einer besonders überwachten Rückführung, zumindest wenn ich die Berliner VAH richtig verstanden hatte. In welchem Bundesland ist er denn?

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #7 - 07.11.2006 um 15:15:09
 
Zitat:
Du lasest mein nach DK darf er nicht?


Sicher, aber es trat das ein was ich befürchtete  siehe die hoffnungsschwangere Frage die dann kam. Der Hinweis weckte nur trügerische Hoffnungen Zwinkernd

Es wäre aber auch sonst keine gute Idee, weil die Duldung erlöschen würde und dann wäre es Essig mit Wiedereinreise auf legalem Weg.  Desweiteren sind sogar die Dänen (!!!) hellhörig geworden und trauen sich nicht mehr jemanden mit Duldung zu trauen Zwinkernd

Weil sie ihn dann am Backen hätten Laut lachend

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.11.2006 um 17:39:58
 
Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt


hi ronny
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?
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Antwort #9 - 07.11.2006 um 17:43:34
 
hi ulf
wir sind in der BRD.habe soeben von dem anwalt erfahren das der flug zum 16.11.06 reserviert wurde,sie hat gesagt das letzte das man noch machen kann ist einen eilantrag weiss nicht mehr genau bei wem,da geht es drum das ich da die eidestattliche versicherung abgeben muss weiss nicht genau um was es da geht.kann mich jemand aufklären?was ist mit härtefallkommission?
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Antwort #10 - 07.11.2006 um 17:45:18
 
Zitat:
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?


Ganz einfach:

Eine hier bzw. im AuslRecht relevante politische Verfolgung scheint nicht vorzuliegen, weil er nicht als asylberechtigt anerkannt wurde.

Subjektiv empfindbare politische Verfolgung ist zwar denkbar aber nicht relevant Zwinkernd

OK?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 07.11.2006 um 17:46:35
 
Zitat:
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?

Es heißt "Politisch Verfolgte genießen Asyl"
Wenn also jemand Asyl beantragt, dann wird geprüft, ob er tatsächlich politisch verfolgt wird. Wenn sein Antrag abgelehnt wird, heisst das, dass er offensichtlich nicht politisch verfolgt wird. Ist natürlich nur die Meinung des "Amtes".

Im großen und Ganzen würde ich sagen: In den allermeisten Fällen werden die Kurden wohl "nur" noch diskriminiert.
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Antwort #12 - 07.11.2006 um 17:47:52
 
Zitat:
kann mich jemand aufklären

Na das ist doch wohl offensichtlich der Job des Anwatls, oder???
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Antwort #13 - 07.11.2006 um 17:51:07
 
hi inge
danke für die antwort,der anwalt ist so beschäftigt das sie am telefon nicht viel zeit hatte,wäre nett wenn mir jemand sagen könnte für was so ein eilantrag gut ist und was man sich da für hoffnungen machen kann.bin so verzweifelt.kann man kein antrag auf härtefallkommission stellen?
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Antwort #14 - 07.11.2006 um 17:54:34
 
hi ronny
danke habe verstanden.aber was ist wenn er wirklich in der türkei verfolgt wird und dann festgenommen wird?wen soll ich dann dafür verantwortlich machen?was kann ich dann tun um ihn von dort dann raus zu holen?kann ihn ohne probleme in der türkei heiraten,kann ich ihn dann wieder nach deutschland bringen?
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