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Visum zur FZF notwendig? (Gelesen: 5.888 mal)
Abu
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Antwort #15 - 01.11.2006 um 17:14:55
 
cookieey schrieb am 01.11.2006 um 11:47:58:
Zum Beispiel hat meine zukünftige Ehefrau zum Zeitpunkt der Einreise dann nur noch ca. 20 Tage von den 90 Tagen übrig.
Das verstehe ich nicht...

Zitat:
Ich möchte aber nochmal auf die Möglichkeit zurückkommen, die mir die ABH aufzeigte. Demnach kann ein Visum auf FZF bereits vor der Heirat gestellt werden. Da wir noch reichlich Zeit (4 Monate) bis zur geplanten Eheschließung haben, wäre das eine Option.
Ich kann mir das aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Mit dem Antrag auf Visum zur FZF muß doch ein Nachweis über die Heirat vorliegen, oder?
Ich bin auch sehr skeptisch, ob eine Antrag auf ein FzF-Visum ohne Heiratsurkunde von der Auslandsvertretung überhaupt angenommen bzw. bearbeitet wird. Am besten Mal dort nachfragen...

Abu
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cookieey
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Antwort #16 - 01.11.2006 um 18:48:22
 
Abu schrieb am 01.11.2006 um 17:14:55:
Das verstehe ich nicht...
Abu


Sie darf sich 90 Tage pro Halbjahr visumfrei im Bundesgebiet aufhalten, von den 90 Tagen hat sie zum Zeitpunkt der Einreise nach erfolgter Heirat schon 70 verbraucht, da bleiben nach Adam Riese noch 20 Tage übrig.
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Abu
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Antwort #17 - 01.11.2006 um 22:53:16
 
cookieey schrieb am 01.11.2006 um 18:48:22:
Sie darf sich 90 Tage pro Halbjahr visumfrei im Bundesgebiet aufhalten, von den 90 Tagen hat sie zum Zeitpunkt der Einreise nach erfolgter Heirat schon 70 verbraucht, da bleiben nach Adam Riese noch 20 Tage übrig.
Jetzt ist der Groschen gefallen...

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Antwort #18 - 03.11.2006 um 19:24:37
 
falls es jemanden interessiert, man kann tatsächlich (jedenfalls in HK) das Visum zur Fzf schon vor der Heirat beantragen. Man muss bei Antragstellung einen Nachweis über den Termin beim Standesamt erbringen.
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Antwort #19 - 06.11.2006 um 09:33:30
 
cookieey schrieb am 03.11.2006 um 19:24:37:
falls es jemanden interessiert, man kann tatsächlich (jedenfalls in HK) das Visum zur Fzf schon vor der Heirat beantragen. Man muss bei Antragstellung einen Nachweis über den Termin beim Standesamt erbringen.

Geht es hier wirklich um eine Heirat in HK? Oder vielmehr um eine Heirat in D und damit um ein Heiratsvisum? Letzteres kann man natürlich in allen Auslandsvertretungen beantragen...

Abu
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Antwort #20 - 06.11.2006 um 22:42:47
 
Hi,

@Abu: Sie wollen in HK heiraten, das hat er auch klar geschrieben.

Wenn die den Visumsantrag nur mit dem Termin schon annehmen, ist das ein weiteres Zeichen, was für ein lockeres Visumsverfahren Du bei HK zu erwarten hast. Jetzt kannst Du nur noch hoffen, daß Deine ABH nicht so überlastet ist, dann könnte das in 2-3 Wochen durch sein.
Wenn Du nach der Heirat noch einige Zeit in HK bist, dann melde Dich gleich nachdem Ihr die Heiratsurkunde bei der Botschaft nachgereicht habt, bei der ABH.
Die wollen noch ein paar Kleinigkeiten von Dir wissen, normalerweise schreiben die Dich an. In erster Linie will der MA mit dem Deutschen sprechen und braucht eine Erklärung über etwaige Personen für die Du ev. unterhaltspflichtig bist.
Ich konnte das dann per Email von China aus machen und der MA hat die Zustimmung sofort an die Botschaft geschickt.
Wenn wir selbst nicht so getrödelt hätten (wir hatten nach der Hochzeit genug Zeit) wäre das wohl in 2 Wochen gegangen.

Gruß,
Norbert
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Abu
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Antwort #21 - 07.11.2006 um 09:29:54
 
nixwissen schrieb am 06.11.2006 um 22:42:47:
@Abu: Sie wollen in HK heiraten, das hat er auch klar geschrieben.

Das ist mir schon klar. Aber ich kann halt nicht glauben, daß ein Visum zum Ehegattennachzug vor der Heirat beantragt werden kann bzw. dieser Antrag bearbeitet wird, zumal das ja auch nicht in der Eigenverantwortung des Generalkonsulats liegt, sondern die ABH involviert werden muß. Und das bezüglich FzF- und Heiratsvisum aneinander vorbeigeredet wird, passiert ja - auch hier im Forum- öfters mal.

Abu
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Antwort #22 - 09.11.2006 um 17:58:59
 
Zitat:
Das ist mir schon klar. Aber ich kann halt nicht glauben, daß ein Visum zum Ehegattennachzug vor der Heirat beantragt werden kann bzw. dieser Antrag bearbeitet wird, zumal das ja auch nicht in der Eigenverantwortung des Generalkonsulats liegt, sondern die ABH involviert werden muß.

Dies wurde mir aber sowohl von der ABH (die hat mich erst darauf aufmerksam gemacht) als auch vom Generalkonsulat in HK bestätigt.
Ich konnte das erst auch nicht glauben, aber ich denke das läuft dann so ab, das das GK die ABH anfragt, ob etwas von Seiten der ABH einer Visumserteilung im Wege steht und dann die entsprechende Antwort zurück ans GK liefert. Falls diese positiv ist und gleichzeitig die Heiratsurkunde vorliegt, steht dann einem Visum auf FzF nicht mehr im Wege.
Soweit die Theorie Zwinkernd

Zitat:
Und das bezüglich FzF- und Heiratsvisum aneinander vorbeigeredet wird, passiert ja - auch hier im Forum- öfters mal.

es geht hier ganz klar um FzF. Von einem Heiratsvisum war hier nie die rede.
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