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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur FZF notwendig?
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Beitrag begonnen von cookieey am 30.10.2006 um 18:46:43

Titel: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 30.10.2006 um 18:46:43
Hallo,

ich bin deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland und möchte meine Freundin - sie wohnt in Hongkong und besitzt den SAR-Reisepass - in Hongkong heiraten.
Sie möchte nach der Heirat nach erfolgter Familienzusammenführung in Deutschland mit mir zusammen leben.
Jetzt kommt meine Frage: muss sie in Hongkong zunächst ein Visum auf Familienzusammenführung stellen oder darf sie visumsfrei nach Deutschland einreisen und hier die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde stellen?

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Rolsoft am 30.10.2006 um 18:57:07
Moin,

das hängt von der Staatsangehörigkeit deiner Freundin/Baldfrau ab nicht von Ihrem Wohnsitz. Falls Sie Visumsfrei nach DE einreisen darf dann könnt ihr ganz entspannt Einreisen, zur zuständigen ABH am Wohnort pilgern und eine AE beantragen. Am besten gleichzeitig auf dem Standesamt vorbeigehen und die Anerkennung der Ehe in Auftrag geben.
Falls Sie nicht Visumsfrei nach DE reisen darf dann müsst ihr FZF betreiben. Ob Südafrika (SAR Reisepass soll wohl heissen das deine Freundin Südafrikanerin ist) kann ich dir jetzt auch nicht sagen.

Greets
Rolsoft

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von inge am 30.10.2006 um 19:13:06
SAR = Special Administrative Region
Weil: Hongkong ist China, aber auch wieder nicht ganz, aber doch irgendwie ... ;)

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Rolsoft am 30.10.2006 um 19:23:07
Ah ja,

Danke! Man lernt halt nie aus. Dann ist die Antwort Heiraten, und dann FzF betreiben.

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 30.10.2006 um 19:52:36
ja genau, SAR = Sonderverwaltungszone Hongkong

Inhaber eines SAR-Passes dürfen sich visumfrei für 90 Tage im halben in Deutschland aufhalten. Ich denke hier trifft §  39 Ziffer 3 AufenthV zu, oder.
Demnach muss keine FzF betrieben werden, sehe ich das richtig?

Auch wenn die ABH das hier wohl etwas anders gesehen hatte:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1150568356/13


Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von nixwissen am 30.10.2006 um 23:09:02
Hi,

SAR = Special Administrative Region

Es sollte kein Problem sein aber wenn Deine zuständige ABH rumzickt kann es eines werden.
Frag die zuständige ABH und falls sie auf FZF bestehen, keine Angst: China und erst recht HK sind kein Problem bei der FZF.

Ich bin zwar der Überzeugung, daß die AE ausgestellt werden muß, auch wenn sie visumsfrei eingereist ist aber denke bitte auch an Deine Frau, für den Fall, daß die ABH das absolut nicht so sieht.
Das kann in heftigen Stress ausarten und es ist ihr Aufenthalt, der in Frage steht.
Wenn ihr nicht absolut klar ist, was da abgeht, sondern ihr nur "Abschiebung" in den Ohren klingelt, dann gebe lieber klein bei und mach das per FZF.
Für meine Frau (auch Chinesin aber Mainland), wäre sowas zu heftig gewesen, ich hätte entgegen meiner Überzeugung klein beigegeben. Naja, ging bei uns eh nicht anders. Wir haben übrigens in China geheiratet. Auch im Nachhinein kann ich sagen, daß es dort viel einfacher war.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Mick am 31.10.2006 um 00:26:22

cookieey schrieb am 30.10.2006 um 19:52:36:
Ich denke hier trifft §  39 Ziffer 3 AufenthV zu, oder.
Demnach muss keine FzF betrieben werden, sehe ich das richtig?


Hi,
das trifft aber nur für die FZF zu, nicht für die Eheschließung.

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von nixwissen am 31.10.2006 um 00:42:40
Hi,

Die Eheschliessung ist aber ja in HK beabsichtigt.
(Hatte ich zuerst auch übersehen)

Ehefrau reist also rechtmässig ohne Visum ein und beantragt AE. Da kann sich die ABH doch nicht wirklich ernsthaft querstellen, oder?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 31.10.2006 um 09:26:37
Ich habe bei der ABH Hamburg noch folgende interessante Information gefunden, das sich mich dem Thema Familiennachzug befaßt:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/service/merkblaetter-zum-visumverfahren/visum-nachzug-deutsch,property=source.pdf
Dort ist besonders der zweite Satz interessant:

Zitat:
Nur Staatsangehörige aus den Ländern, die
sich bis zu drei Monaten visumfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen, können nach der Einreise ins Bundesgebiet die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft beantragen.


Ich werde auf jeden Fall mit der ABH in Kontakt treten..

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von pipapo am 31.10.2006 um 20:34:44
die offizielle Info zu Heirat und FZF gibt es beim Auswaertigen Amt:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/05-HeiratDeutschland.html

Darin steht folgendes:

"Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen.

Für alle anderen, oben bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vorab bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen."


Uebrigens hat in meinem Fall die ABH ein Visum fuer meine Frau aus Sued Korea verlangt, obwohl Suedkoreaner offiziell ohne Visum einreisen koennen. Aber das steht auf einem anderen Blatt...



Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Doc am 31.10.2006 um 21:08:08
Um das mal richtig zu stellen. "Positivstaater" dürfen zu Besuchs-, touristischen Zwecken und Geschäftsreisen visumfrei einreisen, insoweit es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt (vgl. Art. 5 Abs. 1 VO-(EG) 562/2006, Art. 1 Abs. 2 VO-(EG) 539/2001).

Beabsichtigt der Positivstaater (zu denen der SAR-Hongkong-Chinese eindeutig gehört) einen längerfristigen Aufenthalt, was bei Eheschließung und anschließender Familienzusammenführung klar sein dürfte, dann ist er ebenso zweifelsfrei bei der Einreise visumpflichtig (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV).

Eine Ausnahme besteht natürlich, wenn der Positivstaater während seines Aufenthaltes sich plötzlich und unerwartet zu eine Eheschließung entscheidet. Dann träfe § 39 Nr. 3 AufenthV zu und es könnte ein Aufenthaltstitel auch nach der Einreise erteilt werden.

Doc  ;)

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 01.11.2006 um 09:37:10
so, ich habe mit der ABH gesprochen. Dort sagte man mir, daß eine visumsfreie Einreise der Ehegattin mit anschließender Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis möglich wäre. Dies bewegt sich aber in einer Art Grauzone; das kann klappen, kann aber auch nicht klappen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Visum zur Familienzusammenführung bei der Auslandsvertretung beantragt werden. Sie sagte aber auch, daß man dieses Visum schon vorab (z.B. zwei Monate vor der Heirat) beantragen könne.
Kann das hier jemand bestätigen?

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Abu am 01.11.2006 um 09:37:40
@ Doc

Zweifelsohne ist ein Positivstaatler, wenn er von Anfang an einen längerfristigen Aufenthalt beabsichtigt, visumspflichtig, aber:

Erstens sehe ich ein Problem nachzuweisen, daß von Anfang ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt war. Genauso wie man sich während eines Besuchsaufenthalt spontan zu einer Heirat in D entschließen kann, kann man auch im Ausland heiraten und sich dann anläßlich eines Besuchsaufenthalt spontan zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in D entschließen ("Eigentlich wollte sie ja wg. xyz erst nächstes Jahr nach D ziehen, aber jetzt hat es ihr hier so gut gefallen, daß sie direkt bleiben will".)

Zweitens sehe ich selbst bei Verletzung der Visumspflicht wenig Möglichkeiten, den § 39 Nr. 3 nicht anzuwenden und die AE zu verweigern. Oder wie könnte das begründet werden? Den einzigen möglichen Ansatz sehe ich durch die folgende Formulierung:

Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...

aber das erscheint wir etwas wackelig...

Abu  

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Mick am 01.11.2006 um 11:15:21

Abu schrieb am 01.11.2006 um 09:37:40:
@ Doc

Zweifelsohne ist ein Positivstaatler, wenn er von Anfang an einen längerfristigen Aufenthalt beabsichtigt, visumspflichtig, aber:

Erstens sehe ich ein Problem nachzuweisen, daß von Anfang ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt war.


Hoi,
mal zur Erinnerung an alte Zeiten:
§ 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG:

Zitat:
In den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 wird vermutet, daß schon im Zeitpunkt der Einreise der Ausländer visumpflichtig und das Visum zustimmungsbedürftig war.

Diese gesetzliche Vermutungsregelung (Unterstellung) gibt
es im AufenthG nicht mehr, damit ist die Beweislast quasi
umgekehrt worden und in der Tat ist die Behörde gehalten,
nachzuweisen, dass von Anfang an ein längerfristiger Auf-
enthalt geplant war. Das dürfte schwierig zu beweisen sein.

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 01.11.2006 um 11:47:58
Wir haben uns inzwischen entschlossen den Weg über das Visum zu gehen. Es ist sicherer, denn es gibt so viele Punkte, an denen der Weg ohne Visum scheitern könnte. Zum Beispiel hat meine zukünftige Ehefrau zum Zeitpunkt der Einreise dann nur noch ca. 20 Tage von den 90 Tagen übrig. Außerdem reist sie ohne Rückflugticket ein. Dort wird es am Flughafen in Hongkong, in London (Zwischenstopp) oder hier in Deutschland zumindest Nachfragen geben.
Wie die ABH den Fall hier sieht, ist dann noch eine ganz andere Frage.
Ich möchte aber nochmal auf die Möglichkeit zurückkommen, die mir die ABH aufzeigte. Demnach kann ein Visum auf FZF bereits vor der Heirat gestellt werden. Da wir noch reichlich Zeit (4 Monate) bis zur geplanten Eheschließung haben, wäre das eine Option.
Ich kann mir das aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Mit dem Antrag auf Visum zur FZF muß doch ein Nachweis über die Heirat vorliegen, oder?

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Abu am 01.11.2006 um 17:14:55

cookieey schrieb am 01.11.2006 um 11:47:58:
Zum Beispiel hat meine zukünftige Ehefrau zum Zeitpunkt der Einreise dann nur noch ca. 20 Tage von den 90 Tagen übrig.
Das verstehe ich nicht...


Zitat:
Ich möchte aber nochmal auf die Möglichkeit zurückkommen, die mir die ABH aufzeigte. Demnach kann ein Visum auf FZF bereits vor der Heirat gestellt werden. Da wir noch reichlich Zeit (4 Monate) bis zur geplanten Eheschließung haben, wäre das eine Option.
Ich kann mir das aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Mit dem Antrag auf Visum zur FZF muß doch ein Nachweis über die Heirat vorliegen, oder?
Ich bin auch sehr skeptisch, ob eine Antrag auf ein FzF-Visum ohne Heiratsurkunde von der Auslandsvertretung überhaupt angenommen bzw. bearbeitet wird. Am besten Mal dort nachfragen...

Abu

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 01.11.2006 um 18:48:22

Abu schrieb am 01.11.2006 um 17:14:55:
Das verstehe ich nicht...
Abu


Sie darf sich 90 Tage pro Halbjahr visumfrei im Bundesgebiet aufhalten, von den 90 Tagen hat sie zum Zeitpunkt der Einreise nach erfolgter Heirat schon 70 verbraucht, da bleiben nach Adam Riese noch 20 Tage übrig.

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Abu am 01.11.2006 um 22:53:16

cookieey schrieb am 01.11.2006 um 18:48:22:
Sie darf sich 90 Tage pro Halbjahr visumfrei im Bundesgebiet aufhalten, von den 90 Tagen hat sie zum Zeitpunkt der Einreise nach erfolgter Heirat schon 70 verbraucht, da bleiben nach Adam Riese noch 20 Tage übrig.
Jetzt ist der Groschen gefallen...

Abu

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 03.11.2006 um 19:24:37
falls es jemanden interessiert, man kann tatsächlich (jedenfalls in HK) das Visum zur Fzf schon vor der Heirat beantragen. Man muss bei Antragstellung einen Nachweis über den Termin beim Standesamt erbringen.

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Abu am 06.11.2006 um 09:33:30

cookieey schrieb am 03.11.2006 um 19:24:37:
falls es jemanden interessiert, man kann tatsächlich (jedenfalls in HK) das Visum zur Fzf schon vor der Heirat beantragen. Man muss bei Antragstellung einen Nachweis über den Termin beim Standesamt erbringen.

Geht es hier wirklich um eine Heirat in HK? Oder vielmehr um eine Heirat in D und damit um ein Heiratsvisum? Letzteres kann man natürlich in allen Auslandsvertretungen beantragen...

Abu

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von nixwissen am 06.11.2006 um 22:42:47
Hi,

@Abu: Sie wollen in HK heiraten, das hat er auch klar geschrieben.

Wenn die den Visumsantrag nur mit dem Termin schon annehmen, ist das ein weiteres Zeichen, was für ein lockeres Visumsverfahren Du bei HK zu erwarten hast. Jetzt kannst Du nur noch hoffen, daß Deine ABH nicht so überlastet ist, dann könnte das in 2-3 Wochen durch sein.
Wenn Du nach der Heirat noch einige Zeit in HK bist, dann melde Dich gleich nachdem Ihr die Heiratsurkunde bei der Botschaft nachgereicht habt, bei der ABH.
Die wollen noch ein paar Kleinigkeiten von Dir wissen, normalerweise schreiben die Dich an. In erster Linie will der MA mit dem Deutschen sprechen und braucht eine Erklärung über etwaige Personen für die Du ev. unterhaltspflichtig bist.
Ich konnte das dann per Email von China aus machen und der MA hat die Zustimmung sofort an die Botschaft geschickt.
Wenn wir selbst nicht so getrödelt hätten (wir hatten nach der Hochzeit genug Zeit) wäre das wohl in 2 Wochen gegangen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von Abu am 07.11.2006 um 09:29:54

nixwissen schrieb am 06.11.2006 um 22:42:47:
@Abu: Sie wollen in HK heiraten, das hat er auch klar geschrieben.

Das ist mir schon klar. Aber ich kann halt nicht glauben, daß ein Visum zum Ehegattennachzug vor der Heirat beantragt werden kann bzw. dieser Antrag bearbeitet wird, zumal das ja auch nicht in der Eigenverantwortung des Generalkonsulats liegt, sondern die ABH involviert werden muß. Und das bezüglich FzF- und Heiratsvisum aneinander vorbeigeredet wird, passiert ja - auch hier im Forum- öfters mal.

Abu

Titel: Re: Visum zur FZF notwendig?
Beitrag von cookieey am 09.11.2006 um 17:58:59

Zitat:
Das ist mir schon klar. Aber ich kann halt nicht glauben, daß ein Visum zum Ehegattennachzug vor der Heirat beantragt werden kann bzw. dieser Antrag bearbeitet wird, zumal das ja auch nicht in der Eigenverantwortung des Generalkonsulats liegt, sondern die ABH involviert werden muß.

Dies wurde mir aber sowohl von der ABH (die hat mich erst darauf aufmerksam gemacht) als auch vom Generalkonsulat in HK bestätigt.
Ich konnte das erst auch nicht glauben, aber ich denke das läuft dann so ab, das das GK die ABH anfragt, ob etwas von Seiten der ABH einer Visumserteilung im Wege steht und dann die entsprechende Antwort zurück ans GK liefert. Falls diese positiv ist und gleichzeitig die Heiratsurkunde vorliegt, steht dann einem Visum auf FzF nicht mehr im Wege.
Soweit die Theorie ;-)


Zitat:
Und das bezüglich FzF- und Heiratsvisum aneinander vorbeigeredet wird, passiert ja - auch hier im Forum- öfters mal.

es geht hier ganz klar um FzF. Von einem Heiratsvisum war hier nie die rede.

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