hge2001 schrieb am 28.10.2006 um 10:16:34:ps: @ronny: aus dem entsprechenden Forum weiss ich, dass viele ABHs keine
VE etc verlangen. Ist also kein 'Glück-gehabt' Fall.
Hoi,
ich höre von Dir zum ersten Mal, dass die
ABH bei
Eheschließungsvisum keine
VE verlangt hat. Da ich
nun schon seit einigen Jahren hier im Forum aktiv
bin, die Frage ständig behandelt wird - und da ich
seit vielen, vielen Jahren in einer
ABH tätig bin,
glaube ich mit Fug und Recht behaupten zu können,
dass der Fall von Dir in das Ressort "Schwein ge-
habt" gehört. Mal ganz nebenbei wäre es eine Er-
teilung wider die Rechtsvorschriften, denn die
Sicherung des Lebensunterhaltes ist eine Voraus-
setzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels,
dazu gehört auch das Visum. Ausnahme ist die
AE nach § 28.
Zitat:nochmals sorry... ich sehe bei dem Fall jetzt kein direkten Zusammenhang zum simplen Heiratsvisum; der im Link beschriebene Fall ist ja ganz anders gelagert. Ich gebe allerdings zu, dass ich nicht juristisch beschlagen bin......
Habe doch selbst mit der Änderung klar gestellt.