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Ehegattennachzug auch bei wenig gehalt möglich? (Gelesen: 6.276 mal)
Mick
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Antwort #15 - 28.10.2006 um 11:59:42
 
hge2001 schrieb am 28.10.2006 um 10:16:34:
ps: @ronny:  aus dem entsprechenden Forum weiss ich, dass viele ABHs keine VE etc verlangen. Ist also kein 'Glück-gehabt' Fall.


Hoi,
ich höre von Dir zum ersten Mal, dass die ABH bei
Eheschließungsvisum keine VE verlangt hat. Da ich
nun schon seit einigen Jahren hier im Forum aktiv
bin, die Frage ständig behandelt wird - und da ich
seit vielen, vielen Jahren in einer ABH tätig bin,
glaube ich mit Fug und Recht behaupten zu können,
dass der Fall von Dir in das Ressort "Schwein ge-
habt" gehört. Mal ganz nebenbei wäre es eine Er-
teilung wider die Rechtsvorschriften, denn die
Sicherung des Lebensunterhaltes ist eine Voraus-
setzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels,
dazu gehört auch das Visum. Ausnahme ist die
AE nach § 28.

Zitat:
nochmals sorry...  ich sehe bei dem Fall jetzt kein direkten Zusammenhang zum simplen Heiratsvisum; der im Link beschriebene Fall ist ja ganz anders gelagert. Ich gebe allerdings zu, dass ich nicht juristisch beschlagen bin......

Habe doch selbst mit der Änderung klar gestellt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #16 - 28.10.2006 um 16:59:54
 
Mick schrieb am 28.10.2006 um 11:59:42:
ich höre von Dir zum ersten Mal, dass die ABH bei
Eheschließungsvisum keine VE verlangt hat. .


Also :
Ich bin Ende 2004 zu meinem zuständigen ABH in Köln um eine VE abzugeben. Damals war ich blutiger Anfänger ohne jedes Hintergrundwissen. Ein Bekannter hatte mir empfohlen, eine VE abuzugeben.

Ich habe der Dame von der ABH mein Anliegen vorgebracht, worauf sie meinte, dass eine VE nur zu Besuchszwecken erforderlich ist. Sie hatte überhaupt keine anderen Formulare; es war schon 'Besuch von bis' vorgedruckt. Das Wort FZ oder Heiratsvisum kam überhaupt nicht vor.
Ich bin daher wieder unverrichteter Dinge  von dannen gezogen und habe nie mehr was in dieser Richtung von ABH oder Botschaft gehört.

kann natürlich alles Zufall sein, dass dort jemand sass, der nicht unbedingt Ahnung hatte...



hge

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Mick
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Antwort #17 - 28.10.2006 um 17:27:22
 
hge2001 schrieb am 28.10.2006 um 16:59:54:
Also :
Ich bin Ende 2004 zu meinem zuständigen ABH in Köln um eine VE abzugeben. Damals war ich blutiger Anfänger ohne jedes Hintergrundwissen. Ein Bekannter hatte mir empfohlen, eine VE abuzugeben.


Na, wenn das mal nicht die ABH war, wo die VE's auf
dem Flur zum selber ausfüllen auslagen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #18 - 30.10.2006 um 13:55:02
 
Mick schrieb am 28.10.2006 um 17:27:22:
Na, wenn das mal nicht die ABH war, wo die VE's auf
dem Flur zum selber ausfüllen auslagen Zwinkernd


.... versteh ich jetzt zwar nicht (es steht ja dabei, wo es war und  es gab kein formlar zum selber-ausfüllen),  aber lassen wir es mal auf sich beruhen...

hge
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