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Ehegattennachzug auch bei wenig gehalt möglich? (Gelesen: 6.280 mal)
maike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.10.2006 um 21:29:03
 
Hallo!
bin neu in eurem forum  Smiley  weil ich auch paar fragen habe.
eine stelle ich jetzt schon mal, irgendwann (wenn die zeit soweit ist) kommen bestimmt mehr ..  Zwinkernd

ich bin mit einem ausländer verlobt. er kommt vom Balkan (also nicht EU).
wir wollen heiraten und hier uns eine zukunft aufbauen.

meine frage nun: da ich in der ausbildung bin, bekomme ich nur sehr wenig geld.
wie ist das nun, wenn wir diesen antrag auf ehegattennachzug stellen, kann der deswegen abgelehnt werden? was macht man dann, falls es so ist?

Danke für eure antworten!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2006 um 21:50:21
 
maike schrieb am 27.10.2006 um 21:29:03:
ich bin mit einem ausländer verlobt. er kommt vom Balkan (also nicht EU).
wir wollen heiraten und hier uns eine zukunft aufbauen.

meine frage nun: da ich in der ausbildung bin, bekomme ich nur sehr wenig geld.
wie ist das nun, wenn wir diesen antrag auf ehegattennachzug stellen, kann der deswegen abgelehnt werden?


Nein. Nur mit Heiratsvisum dürfte es Probleme geben, also heiratet dort.

Gruß, ULF
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maike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.10.2006 um 21:57:43
 
also ich bekomme gerade mal 300 euro und da ist es wirklich kein problem, das er zu mir kommen darf/kann?
ich hatte irgendwo mal gelesen, das man über 1000 euro einkommen haben muss wegen versorgung usw. deswegen frage ich das ...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2006 um 22:06:02
 
Solange Du es Dir leisten kannst, dort zu heiraten, und er sich die Fahr- oder Flugkarte hierher leisten kann, kein Problem. Er wird hier arbeiten dürfen, und bis er Arbeit findet, bekäme er das berühmt-berüchtigte Arbeitslosengeld II.

Besuchsreise und Einreise zur Eheschließung in Deutschland kann er hingegen vergessen.

Gruß, ULF
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maike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.10.2006 um 22:10:41
 
ulf schrieb am 27.10.2006 um 22:06:02:
Besuchsreise und Einreise zur Eheschließung in Deutschland kann er hingegen vergessen.Gruß, ULF

ich weiß, leider!  naja, ein europa und dann sowas! nee nee nee  Griesgrämig

ja die einreise, hochzeit usw. können wir finanzieren. und arbeit würde er auch gleich bekommen, da sein verwandter ihn dann einstellt.

danke!  Zwinkernd
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.10.2006 um 22:13:24
 
ulf schrieb am 27.10.2006 um 21:50:21:
Nein. Nur mit Heiratsvisum dürfte es Probleme geben, also heiratet dort.



sorry, ich weiss das thema hatten wir schon öfter; aber ich versteh es nicht ganz:

Der vielzitierte Artikel 6 ,1 GG   zieht doch unweigerlich das Grundrecht der Eheschliessungsfreiheit nach sich. Das heisst man kann auch den Ort wählen, wo die Heirat stattfinden soll.

Es wäre doch ein Witz, wenn das GG einerseits die Ehe als solche schützt, jedoch das Zustandekommen einer Ehe durch andere legale Tricks verhindern will....?

hge



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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.10.2006 um 23:12:25
 
hge2001 schrieb am 27.10.2006 um 22:13:24:
sorry, ich weiss das thema hatten wir schon öfter; aber ich versteh es nicht ganz:

Der vielzitierte Artikel 6 ,1 GG   zieht doch unweigerlich das Grundrecht der Eheschliessungsfreiheit nach sich. Das heisst man kann auch den Ort wählen, wo die Heirat stattfinden soll.

Es wäre doch ein Witz, wenn das GG einerseits die Ehe als solche schützt, jedoch das Zustandekommen einer Ehe durch andere legale Tricks verhindern will....?

hge





Ja, so ist das eben - man darf dem Staat nicht zur Last fallen, aber wenn mit einem deutschen verheiratet, dann spielt das Einkommen (oder das nicht Vorhandensein desselben) leine Rolle mehr.
Also, der Rat ist richtig: Im Heimatland des aliens heiraten und dan FZF
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Antwort #7 - 28.10.2006 um 00:28:46
 
Zitat:
Der vielzitierte Artikel 6 ,1 GG   zieht doch unweigerlich das Grundrecht der Eheschliessungsfreiheit nach sich. Das heisst man kann auch den Ort wählen, wo die Heirat stattfinden soll.

Du sollst nicht "Jehova" sagen.

6 GG und Eheschließung -> nein. Ist durch BVerfG auch schon eindeutig geklärt und damit selbst im Userforum der Diskussion nicht würdig.
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hge2001
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Antwort #8 - 28.10.2006 um 09:26:27
 
inge schrieb am 28.10.2006 um 00:28:46:
6 GG und Eheschließung -> nein. Ist durch BVerfG auch schon eindeutig geklärt und damit selbst im Userforum der Diskussion nicht würdig.


Sorry meine eigene Erfahrung:
Meine Frau hat 2005 ein Heiratsvisum bekommen, obwohl weder die Botschaft noch die ABH eine VE, Gehaltsnachweise oder Nachweis des Wohnraums gefordert hat. Das heisst, keiner der Behörden konnte wissen,  ob ich Hartz IV - Empfänger bin oder nicht. Bitte nicht mit dem Argument kommen: 'Glück gehabt'. Meine Frau kommt aus eine 'Problemland', bei dem sowohl ABH als auch Botschaft geneigt sind, soviel Steine wie eben möglich in den Weg zu werfen.

Im übrigen würde mich die exakte Quelle für die 'eindeutige Klärung' duch das BVerfG interessieren.

hge



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Mick
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Antwort #9 - 28.10.2006 um 09:48:41
 
hge2001 schrieb am 28.10.2006 um 09:26:27:
Im übrigen würde mich die exakte Quelle für die 'eindeutige Klärung' duch das BVerfG interessieren.


Hoi,
z.B. hier (Randnummer 16).

Änderung:
Ahsu, sehe gerade, dass es um Art. 6 im Zusammenhang
mit der Eheschließung geht. Da passt das natürlich nicht un-
mittelbar, aber indirekt schon, wenn es um den Visums"an-
spruch" geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #10 - 28.10.2006 um 09:50:59
 
Zitat:
Bitte nicht mit dem Argument kommen: 'Glück gehabt'.


Dann verbuch es meinethalben unter positiver Einzelfallentscheidung, obwohl ich persönlich auch eher zu

"Glück gehabt" tendiere Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.10.2006 um 10:16:34
 
Mick schrieb am 28.10.2006 um 09:48:41:
Hoi,
z.B. hier (Randnummer 16).

Änderung:
Ahsu, sehe gerade, dass es um Art. 6 im Zusammenhang
mit der Eheschließung geht. Da passt das natürlich nicht un-
mittelbar, aber indirekt schon, wenn es um den Visums"an-
spruch" geht.



nochmals sorry...  ich sehe bei dem Fall jetzt kein direkten Zusammenhang zum simplen Heiratsvisum; der im Link beschriebene Fall ist ja ganz anders gelagert. Ich gebe allerdings zu, dass ich nicht juristisch beschlagen bin......

In Randnotiz 16 steht folgendes:
Zitat:
Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, .........


Es ist mir klar, dass es auf ein Heiratsvisum kein Rechtsanspruch gibt; jedoch müssen/können die verantworlichen Visaentscheider ein Ermessen ausüben. Aber dieses Ermessen darf doch nicht zur Willkür werden, was gegen den Geist vom GG verstösst.

Vielleicht gibt's noch mehr 'eindeutige Urteile'?

hge

ps: @ronny:  aus dem entsprechenden Forum weiss ich, dass viele ABHs keine VE etc verlangen. Ist also kein 'Glück-gehabt' Fall.


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Antwort #12 - 28.10.2006 um 10:38:29
 
Hi,

Verwirrt die arme Maike doch nicht so, es ist doch bei deutschem Ehepartner ganz einfach in ein paar Sätzen darzustellen:

Zur Heirat in D müsste der Ausländer erstmal nach D kommen. "Jehova" zieht hier nicht, denn sie sind ja noch nicht verheiratet. Also ist das nicht viel einfacher als ein Besuchsvisum. Eine VE muß abgegeben werden und ausreichend Wohnraum muß nachgewiesen werden. Das kann aber z.B. auch durch die Eltern erfolgen. Lediglich die Rückkehrbereitschaft muß man logischerweise nicht nachweisen, was beim Besuchsvisum oft das Problem ist.
Es ist tendentiell schwieriger, die Papiere des Ausländers für deutsche Behörden aufzubereiten als deutsche Papiere zur Heirat in der Heimat des Ausländers.
Bei einigen Problemstaaten kann man sich da alles unter 9-12 Monaten abschminken.

Zur Heirat im Heimatland des Ausländers muß man deutsche Papiere aufbereiten, was aber nur etwas Lauferei und ansonsten generell unproblematisch ist.

Ist man dan verheiratet, kommt "Jehova" ins Spiel und es wird alles viel einfacher. Einzig eine unterstellte Scheinehe kann einem noch in die Quere kommen, was aber eher nicht so oft passiert.
Der Ausländer hat Anspruch auf das Visum zur FZF und es ist egal, was der Deutsche verdient, solange er nicht obdachlos ist.

Bei einem Heiratsvisum ohne VE würde ich mal behaupten, daß da jemand gepennt hat. Es ist mindestens ungewöhnlich.

Gruß,
Norbert

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Antwort #13 - 28.10.2006 um 11:41:08
 
nixwissen schrieb am 28.10.2006 um 10:38:29:
Verwirrt die arme Maike doch nicht so


das dachte ich mir auch so beim lesen der antworten. nicht böse gemeint, aber ich muss mich erst mal an die vielen abkürzungen gewöhnen usw.! verstehe gerade noch oft bahnhof. aber das wird sich bessern, wenn ich mich mehr mit der thematik befasst habe  Zwinkernd

was ist z.b. "Jehova"?

und verstehe ich das so, das es von dem behördenkram leichter ist im Land des ausländers zu heiraten?

wünsch euch einen schönen tag! LG
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nixwissen
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Antwort #14 - 28.10.2006 um 11:54:37
 
Hi,

Sorry, mit "Jehova" ist §6 des GG gemeint (Besonderer Schutz von Ehe und Familie).
Deshalb "Jehova", weil es immer wieder als große Keule in Diskussionen rausgeholt wird und dabei eben oft unpassend.

Ja, es ist meistens einfacher im Land des Ausländers zu heiraten, weil der Ausländer im Heimatland heiratet, was von den Papieren her üblicherweise einfach ist und Du mit Deinen deutschen Papieren auch nirgendwo auf der Welt auf große Probleme stösst.
Deutsche Behörden akzeptieren dagegen viele Papiere aus anderen Staaten nicht ohne weiteres, weil z.B. bekannt ist, daß >50% gefälscht oder nicht korrekt sind.
Das kommt aber stark auf das Land an.
Nach der Heirat ist das Visum dann auch einfacher zu bekommen.

Gruß,
Norbert
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