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Abschiebung - Asylantanerkennung widerrufen - JVA (Gelesen: 11.823 mal)
Zuzana0310
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung - Asylantanerkennung widerrufen - JVA
26.10.2006 um 13:13:23
 
weinend  Hallo an alle.

Ich danke schon jetzt auf euere Hilfreiche Antworten. Ich bin schon eine Weile so verzweifelt und genervt von usere Situation. Es geht um mein Mann. Ich bin selbe Auslanderin, aber von EU. Mein Mann ist aber Kurde aus Türkei. Er liebt in  Deutschland seit 1995, war bis jetzt unanfechtbar als Asylberechtigter annerkant, aber seit 8/06 hat ist diese Status widerrufen. Jetzt ich habe Angst, dass er muss weg. Ich kann mich Leben ohne ihm überhaupt nicht vorstelen und nach Türkei ich werde auch nicht gehen - was dort?

Problem ist, dass er verurteilt ist und sitzt seit 7/05 in JVA. Er ist auch vorher, strafbar gewesen. Jetzt er sitzt wegen einbruch ins Spielautomaten und wegen Bewährungswiderrufene alte Sachen. Zusamen ist das aber unter 3 Jahre und wenn klapt mit 2/3, soll er am 7/07 frei sein. Er sitz aber mehr wegen seine Dummheit und Naivitet, nicht weil er hat etwas gemacht. Auch alte Verurteilungen war nur so, weil er ein Geständnis abgegeben.  unentschlossen

Mein Mann ist eine ganz gute Mench, mit eine grosse Herz. Für ihm war seine Freunde sehr wichtig, er hat nie kapiert, dass die ihm oft nur ausnutzen. Er war immer mit  falsche Freunde unterwegs - gerade in falsche Zeit in schlechte Platzt. Wegen dass diese alle Bewährungen. Wer  ihm kent, glaub, dass er ist nicht gewesen, wer kent ihm nicht - wie zumbeispiel Richter - dann hat ihm ohne Gnade so hard bestraft. Leider bei letztem Verhandlungen ist unsere liebe ex-Anwalt - welche hat ihm so oft zum Geständnis gezwungen - wegen leichte Strafe zu bekommen - war abwesend. Wegen keine Verteidigung hat mein Mann auch so hohe Strafe bekommen - 3 Bewährungen gleich widerrufen. Na ja - er sagte immer und auch schwört, dass er hat nie ein Absicht gehabt und dass er hat nie etwas gemacht. Er war aber nur mit diese Leute. Wer kennt unsere ganze Geschichte , glaubt uns und will uns helfen - wie auch eine wichtige Beamte von JVA - welche hat schon eine Lockerungsplan  für ihm vorbereitet. Leider gerade dazwichen ist diese Antrag von Abschibung gekommen. Wir haben schon eine Anwalt und auch Beschwerde angelegt.

Jetzt meine Fragen:   Smiley
1. Wenn Beamte von Auslanderbehörde kennt auch unsere Geschichte und hat mit mir gesprochen und positiv ausgestrahlt - haben wir Schanz, dass die stoppen diese Abschiebung?
2. Wie lange dauert solche Bearbeitung, mit was soll ich rechnen - in schlimmste und Fall?
3. Wir leben zusammen 5 Jahre, 3 Jahre verheiratet und wir haben 1 gemeinsame Sohn 3 Jahre Alt - welcher ist Deutsche Burger. Ist er geschutz von Ausreisepflicht? Ich werde in kurze Zeit ein Arbeit suchen-haben. Zu erst nur 1€ Job - reicht dass?
4. Werde AB Betracht nehmen auf unsere gute Familienverhaltnisse? Wir haben ganz tolle Beziehung - er ist beste Ehemann und beste Vater gewesen - er liebt uns überalle uns sein Sohn ist für ihm alles. Er hat ganze Zeit arbeiten gegangen. Manchmall auch wenn er war Arbeitslos gemeldet, aber nicht von seine Absicht - so hat mit ihm sein Arbeitgeber gemacht.

5. Gibst Leute, welche hat erledigt diese Widerrufung und Abschiebung halten? Bis jetzt habe so was hier nicht gefunden.  unentschlossen Ich werde mich interesieren auch von positiven Geschichten - was hat Auslanderbehörde überzeugt gnadigt sein?

Ich werde für mein Mann alles tun, weil er verdient es, und er unrecht sitzt. Leider ich hatte nicht genug Geld für gute Anwalt und auch kein Geld für Wiederholung von Gerichtsverhandlung.

Danke für euere Antworten und biete um Entschuldigung dass mein Gramatik nicht gut ist.

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inge
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Antwort #1 - 26.10.2006 um 13:27:19
 
Mehrfachtäter mit widerrufener Bewährung: Zwingende Ausweisung nach §53
Personensorge für deutsches Kind, deswegen besonderer Schutz nach §56, wodurch zwingende Ausweisung zur Regelausweisung wird. Kindeswohl muss ganz besonders gewürdigt werden.

Zitat:
Er sitz aber mehr wegen seine Dummheit und Naivitet, nicht weil er hat etwas gemacht

OK, aber verurteilt (mehrfach) wurde er von einem ordentlichen deutschen Gericht.
Gegen ihn spricht u.a., dass er bis jetzt offensichtlich nichts dazugelernt hat. Selbst wenn es immer "nur" die falschen Freunde waren, hätte er spätestens beim zweiten Mal die Notbremse ziehen müssen. Hat er nicht, also wird man sich fragen ob er denn in Zukunft sein Verhalten ändert.

Zitat:
Wir haben ganz tolle Beziehung - er ist beste Ehemann und beste Vater gewesen - er liebt uns überalle uns sein Sohn ist für ihm alles

Da wird dann sicher abwer auch bereücksichtigt werden, dass die Liebe zu seinem Sohn ihn nicht von den Straftaten abgehalten hat.

Erstmal mit ABH reden. Falls die tatsächlich eine Ausweisung verfügen, könnt ihr euch immer noch einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen. Letztlich muss die ABH beurteilen, ob ihr ein Regelfall (=Ausweisung) oder nicht (=keine Ausweisung vorerst) seid. Und bevor die darüber nicht entschieden haben, gibt's ja wohl nicht viel zu tun.

Zitat:
Manchmall auch wenn er war Arbeitslos gemeldet, aber nicht von seine Absicht - so hat mit ihm sein Arbeitgeber gemacht.

Heißt das jetzt Schwarzarbeit und Betrug des Arbeitsamts?
Ob's wohl möglich wäre, dass dein Mann sich irgendwann mal an die deutschen Gesetze hält? Zur Abwechslung?
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Zuzana0310
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Antwort #2 - 26.10.2006 um 13:37:58
 
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das? Da haben Sie Recht, er soll echt endlich bussen, ich war doch auch einverstanden mit letzte Urteil 6 Monate - ich war auch sauer, dass er hat sich wieder ausnutzen gelassen. Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann. Leider - falsch gedacht. Aber dass alles - er liebt uns, er denkt an uns jede sekunde. Alle aber denken, dass wir haben ihm von Straftaten nicht abgehalten. Seit er ist mit mir, er hat nichts gemacht. Nur diese alte Geschichten. Damals hat mit seine Geständnis auch vor gehabt seinem Freunde helfen - blood - aber Wahr. Ich habe alles überpruft - ich wolte meine Zukunft sichern -  ich wolte keine Schande für unsere Sohn mehr. Wenn ich werde Zweifel an ihm haben - ich werde langst weg von ihm. Ich hasse Unrecht.
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Ulf
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Antwort #3 - 26.10.2006 um 13:39:10
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:13:23:
Ich danke schon jetzt auf euere Hilfreiche Antworten. Ich bin schon eine Weile so verzweifelt und genervt von usere Situation. Es geht um mein Mann. Ich bin selbe Auslanderin, aber von EU.


Alte oder neue EU? Wenn Beitrittstaat, dann welcher? Wie lange Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #4 - 26.10.2006 um 13:41:06
 
Ich komme aus Slowakei, ich werde ab November, odher December ein 1€ Job haben. Reicht es? Ich habe Abitur.
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Ulf
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Antwort #5 - 26.10.2006 um 13:43:51
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:37:58:
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das? Da haben Sie Recht, er soll echt endlich bussen, ich war doch auch einverstanden mit letzte Urteil 6 Monate - ich war auch sauer, dass er hat sich wieder ausnutzen gelassen. Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann. Leider - falsch gedacht.
Ich hasse Unrecht.


Für jedes deutsche Kind hier im Lande sorgt notfalls der deutsche Staat. Reicht nicht für Luxus - muß aber auch nicht sein.
Mit Eigentumsdelikten für das Kind sorgen zu wollen ist Unrecht. Mit regulärer Arbeit nach Abmeldung aus dem Lohnersatzleistungsbezug dem Kind neben dem regulären etwas Schönes zukommen zu lassen, ist nicht unrecht.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 26.10.2006 um 13:44:03
 
Zitat:
Er hat aber doch extra an sein Sohn gedacht, wenn jemandem Hilft -  fahren jemandem von Tatort weg, dann er mit Belohnung etwas schöne für sein Sohn kaufen kann.

oiii. Was'n das für ne völlig (sorry) bescheuerte Begründung? Wenn er das der ABH erzählt kommt das definitv auf die Minus-Seite! "Ich klaue für meinen Sohn" mag ok sein, wenn man nix zu essen hat und ein Paket Nudeln bei A**i klaut (selbst da gibt's andere Wege!), aber alle größeren Sachen sollte man sich verkneifen.

@Ulf
Zitat:
Alte oder neue EU? Wenn Beitrittstaat, dann welcher? Wie lange Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt?

Ist mE egal, da ein deutsches Kleinkind mit dem in fam. Gemeinschaft gelebt wird sowieso am stärksten zieht.
Bei Wiederholungstätern ohne Einsicht ist aber irgendwann auch der stärkste Schutz verwirkt (oder halt nicht, je nach Einzelfall).
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.10.2006 um 13:50:03
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:37:58:
Leider er hat sich echt nicht immer nach Gesetzt gehalten, aber wer macht das?


Hi,

das ist aber eine schwache Begründdung für das Begehen von Straftaten.

Du solltest Dir folgende gesetzl. Regelungen anschauen:
§§ 53,54 i.V.m. § 56 AufenthG
§ 11 AufenthG  und die Regelungen aus dem ARB 1/80

Danach solltet Ihr die Entscheidung bzw. Verfügung der ABH  abwarten und den
ihm zustehenden Rechtsbehelf einlegen. Man wird sehen, wie dann die Rechtsprechung die Angelegenheit sieht. Deine kurzen Schilderungen reichen
für eine Beurteilung hier nicht aus.


DC
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schweitzer
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Antwort #8 - 26.10.2006 um 13:51:02
 
Hallo Zuzana,

die Situation, die Du schilderst ist wirklich sehr schwierig und es wird mit Sicherheit hier keine wirklich völlig klärende Antwort für Dich geben, weil man die Spezifik des Einzelfalles sehen und beurteilen muss.

Fakt ist, dass ein Widerruf der Asylanerkennung nicht automatisch mit der Ausreise enden muss, weil während der Zeit des Aufenthaltes des Betreffenden in Deutschland Gründe bzw. Sachverhalte entstanden sein können, die die Erteilung eines Aufenthaltstitels möglich machen oder sogar erfordern. Im Falle Deines Mannes spricht aber eben auch viel dagegen. Das muss nun gegeneinander aufgewogen werden.  - Familie, Kind etc. sind dabei natürlich angemessen zu berücksichtigen.

Zum Problem des Widerrufsverfahrens an sich klicke mal folgenden Link :

http://www.fluechtlingsrat-mv.de/frames.html

Dort fiindest Du unter "Zeitung" und dann "Heft 5" bzw. "Heft 6" pdf-Dateien zum Runterladen. Es handelt sich dabei um ältere Ausgaben der Zeitschrift des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern. Unter Heft 5 in Deutsch und Heft 6 unter anderem auf kurdisch findest Du "Informationen zum Widerrufsverfahren nach § 73 Asylverfahrensgesetz". Die Information ist unter Mitarbeit von Fachleuten entstanden und seriös -

Vielleicht ist Dir/Euch das ja nützlich.

Zelam tebe vsetko najlepsije - Ahoj!

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
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Ulf
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Antwort #9 - 26.10.2006 um 13:51:13
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 13:41:06:
Ich komme aus Slowakei, ich werde ab November, odher December ein 1€ Job haben. Reicht es? Ich habe Abitur.


Nachdem Dir wegen ehelichen Zusammenlebens mit Deinem Mann wohl schon länger Erwerbstätigkeit erlaubt war, sollte für Dich die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für ihn somit das AufenthG nur gelten, wenn es ihm eine günstigere Position vermittelt.

Sollte Dein Mann seine Karriere als - jetzt folgt ein unschöner Ausdruck - Berufskrimineller fortsetzen, muß er jedoch auch nach § 6 Abs. 3 FreizügG/EU damit rechnen, Deutschland dauerhaft verlassen zu müssen. Vielleicht hat er dieses Mal noch Glück...

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 26.10.2006 um 14:12:34
 
FreizügG
Zitat:
§ 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
(2) Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

Wiederholungstäter ohne Einsicht ... (falls es so gesehen wird)
Und es werden "nur" EU-Rechte angesprochen, während bei ihm das Grundgesetz den Schutz bildet. Mag mich irren, aber IMHO geht Grundgesetz immer noch über EU-Recht.
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Antwort #11 - 26.10.2006 um 14:28:31
 
Zitat:
oiii. Was'n das für ne völlig (sorry) bescheuerte Begründung? Wenn er das der ABH erzählt kommt das definitv auf die Minus-Seite! "Ich klaue für meinen Sohn" mag ok sein, wenn man nix zu essen hat und ein Paket Nudeln bei A**i klaut (selbst da gibt's andere Wege!), aber alle größeren Sachen sollte man sich verkneifen.


Ich meine damit - er hat doch nicht klauen gegangen - er hat nur seinem Freunde geholfen mit Auto, er hat nur diese Erklerung für mich gemacht -  wenn ich ihm fragte - warum hat so riskiert, er sagte: ich wolte doch für uns etwas. Ich werde so wie so nie solche Geld annehmen.

Bitte - denken Sie nicht, dass er hat immer klauen gegangen, ist nicht Wahr - auch wenn alle so wie so glauben an so was. Ich habe genug Beweise, dass er war nur bei Straftaten beteiligt ohne wissen, was kann passieren. Er ist nur sehr hilfbereitsvoll und wenn hat ihm jemand angerufen, dann er hat jemandem abgeholt.

Ich danke anderem - bin einbischen beruhigt -  die Anwaltin sagte, dass ich soll keine Sorge haben, dass er nicht abgeschoben wird, aber solche gute Worte ich  höre von jedem und am Ende immer etwas schief leuft. Niemand hat gedacht, dass er so lange setzen musst. Jede Anwalt hat versprochen gute Ende - aber leider ist nicht so passiert. Ich warte ihm jede Tag zu Hause, dass endlich kappieren auch Beamte, dass hat uns Unrecht getan. Echt - ich bin nicht naive Mench - ich weiss, dass er eine gute Mann ist. Er glaubt sofort jedem, wer gut mit ihm meint - wegen dass diese schwarzarbeit - ich weiss doch wie er  hat um Vertrag gekemft. Er kann nicht dafur. Er hat versucht mit seine Arbeit ganze Zeit um uns sich zu kummern, er hat einfach nicht verdient so reingelegt zu sein und wegen andere busen.
Wenn er eine Verbrecher werde - mein Vater - ex-Polizeit werde mir verboten mit  ihm bleiben. Aber gerade meine Eltern stehen voll zum ihm.

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Antwort #12 - 26.10.2006 um 14:42:06
 
Zitat:
Echt - ich bin nicht naive Mench

Glaub ich unbesehen ...

Also nochmal:
- Für einen normal denkenden Menschen zeugt sein Verhalten nicht von Einsicht. Er hat etwas getan, von dem er wissen musste, dass es ungesetzlich ist. Deswegen ist er auch bestraft worden. Und als man ihm eine 2.Chance (=Bewährung) gegeben hat, hat er es immer noch nicht kapiert, sondern schon wieder ein Verbrechen begangen. Das spricht alles nicht zu seinen Gunsten!

Aber!
1. Wird für eine Ausweisung sein deutsches Kind berücksichtigt werden müssen.
2. BISLANG WURDE ER NICHT AUSGEWIESEN. Solange das nicht passiert ist, brauchst du dir auch keinen Kopf zu machen. Ob er ausgewiesen wird oder nicht ... kann man momentan nicht beurteilen!
3. Falls er nicht ausgewiesen wird und nachdem er wieder "raus" ist, sollte er sich wirklich mal mit seinem Sohn in den Garten setzen und überlegen a) welches Beispiel er ihm gibt und b) dass jede Glücksträhne mal zu Ende ist.
4. Gesetze befolgen ist echt super-einfach. Noch einfacher, wenn man sich nicht ständig völlig blödsinnige Begründungen ausdenkt ("alle machen es", "ups, das wusste ich nicht") um sie doch zu brechen!

BTW, Schwarzarbeit und Geld vom AA zu kassieren ist auch Betrug/Diebstahl!
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Zuzana0310
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Antwort #13 - 26.10.2006 um 17:15:33
 
3. Falls er nicht ausgewiesen wird und nachdem er wieder "raus" ist, sollte er sich wirklich mal mit seinem Sohn in den Garten setzen und überlegen a) welches Beispiel er ihm gibt und b) dass jede Glücksträhne mal zu Ende ist.

Aber doch - a) es ist 100% sicher, dass er nie wieder mit solche Sachen zu ten haben werde, weil er sieht wie ich hier allein leide und er liebt sein Sohn.

b) das haben Sie richtig erkant - er hat nie kapiert, das er im Gefähr ist, weil er  dachte - ich bin doch nie  etwas gemacht und alle Bewährungen hat sehr leicht genohmen. Er weisst von mir Bescheid,  dass nächste mal ich verlasse ihm, weil unsere Sohn soll  nicht solche Papa haben und mit Schande leben.

4. Gesetze befolgen ist echt super-einfach. Noch einfacher, wenn man sich nicht ständig völlig blödsinnige Begründungen ausdenkt ("alle machen es", "ups, das wusste ich nicht") um sie doch zu brechen!

weinend  Ich möchte Sie bitten, ich selbe akzeptiere keine Verbrechen, ich bin streng dagegen - ich  möchte nicht  sagen, dass gerade Sie so was machen, aber reicht doch für 5 minuten Fernsehe anschalten und dort zeigen stendig wie jemand Gesetzte brecht. .... Von dort kommt meine naive ausrede.

Traurig  Ich  wünche niemandem solche Probleme haben, wie gerade wir haben. Wiessen Sie wieviel negativen Sachen habe ich von mein Mann gehört - reaktionen - ich bin nicht im erste Forum hier. In eine andere Forum hat endlich eine Frau mit mir Gnade gehabt und alle angeschriet, wie reden mit mir - nur weil ich auslander bin und ich kann mich nicht schrifltich richtig ausdrucken. Ich weiss, dass meine Deutsche Gramatik ist nicht gut, ich habe selbst gelernt und will mich verbessern, aber bitte Sie alle, könnten Sie nicht einbischen Verstand mit mir haben? Ich leide wegen solche Angrife schon echt heftig unter starke Depresion. Ich habe versucht ehrlich kleren wie die Situation ist - soll ich richtige Ratschlege bekommen. Ich habe bis jetzt jede Tag um  Freiheit für mein Mann gekämpft, aber ohne Geld ist verdamt schwer jemandem dazubringen sich mit uns beschäftigen. Ich freue mich riesig, dass ich diese Forum gefunden habe, weil ich denke hier sind echt kompetente Leute, welche könnten uns helfen - sagen welche Weg sollten wir gehen.

Ich bin sehr dankbar dass Sie mir helfen verstehen diese Gesetzte. Mit meine Kentnisse ich denke, dass wir doch Recht haben - er hat nie eine Gefähr für Deutschland gewesen - er hat hier viel schwer gearbeitet und er hat gesicherte Arbeit, wenn er raus kommt. Wir haben auch ein Gewerbe gehabt, wir wollen hier leben.

Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

Natürlich ich ertrage auch Kritik, aber  nicht passende ich kann nicht still lassen.

Danke, danke.
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Antwort #14 - 26.10.2006 um 17:26:23
 
Also, da du ja nicht so gut deutsch sprichst ...
Zitat:
Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

ES GIBT KEINEN FALL!
Er sitzt in der JVA und kommt irgendwann raus. Möglicherweise (!) möchte die ABH ihn irgendwann ausweisen ... DANN IST ES EIN FALL!

Zitat:
Mit meine Kentnisse ich denke, dass wir doch Recht haben - er hat nie eine Gefähr für Deutschland gewesen

Momentan IST ES KEIN FALL, was daran liegt dass die ABH noch nichts unternommen hat. Und deswegen könnt ihr auch nicht "Recht haben" - es gibt ja momentan keine andere (rechtlich relevante) Meinung!

Du kannst die ABH bitten, dass sie ihn nicht ausweisen. Kann sein, dass die dich mit großen Augen anschauen. Ist ungefähr so, als würdest du eine Politesse bitten, dir kein Knöllchen zu geben, falls sie dir in ZUKUNFT mal eins geben will.

Nochmal zum mitschreiben: OHNE AUSWEISUNG KEIN FALL!

Sobald die ABH euch mitteilt, dass sie ihn gerne ausweisen möchte und euch die Gründe dafür mitgeteilt hat, kommst du entweder hierher oder gehst gleich zum Anwalt. Vorher gibt es keinen ... ich glaube das sagte ich schon.
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