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Aufhebung Einreisesperre/Rückzahlung (Gelesen: 1.576 mal)
Heidi72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung Einreisesperre/Rückzahlung
30.10.2006 um 19:19:06
 
Hallo,

hier bin ich nun wieder einmal.

Ich habe heute mit der Ausländerbehörde telefoniert und erfahren, dass im Falle einer Wiedereinreise bzw. Aufhebung der Einreisesperre "läppische" 7.400,00 Euro zu zahlen sind.

Ich bin wirklich am Ende. Die Sachbearbeiterin hat mir keine Hoffnungen auf Ratenzahlung gemacht.

Was mich ein wenig irretiert - ist es normal, dass mir die SB eine telefonische Auskunft gibt, obwohl eigentlich eine andere Behörde die Abschiebung vorgenommen hat und "für mich" auch eine andere ABH zuständig wäre?

Kleiner Hinweis: er war bei dieser ABH zuletzt gemeldet und ich hatte während der Abschiebehaft telef. Kontakt zu dieser Sachbearbeiterin.

Ich weiß nicht mehr ob sie mir helfen oder Angst machen will.    unentschlossen

Und nun das Dilemma - "blinde" Heirat oder nicht. Ich kann ihn auch nicht einfach nur Besuchen kommen. Seine Familie wäre einverstanden, aber ich möchte ihm nicht dem Gelächter und Häme sogen. Freunde und Familienmitgliedern aussetzen. Und ich weiß selber nicht ob ich in diesem Land leben kann ohne vorher dort gewesen zu sein.

Also - kann mir jemand weiterhelfen ob es angesichts dieser Summe üblich ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren und wie ich vorgehen kann?

Vielen Dank vorab.


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Stern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.10.2006 um 21:10:47
 
Hallo Heidi,
ich kann Dir leider keine genaue Auskunft geben,wie es sich mit der Rückzahlung der Abschiebkosten verhält.Aber ich glaube schon mehrmals gelesen zu haben,dass diese Kosten nicht in Raten gezahlt werden können.
Ich würde an Deiner Stelle auch nicht nach Algerein fahren.Du kannst einiges über dieses Land auf der Seite des auswäritgen Amtes lesen.Und ich würde diese Gefahr nicht eingehen wollen.Zumal Du dann eine alleinreisende Frau wärest.
Keine schöne Situation für Dich bzw.Euch.

Aber ich denke auch Ihr werdet eine Lösung finde,die Experten hier tun zumindest ihr bestes.

Grüße Dich und wünsche Dir viel Kraft.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 30.10.2006 um 21:44:26
 
Hoi,
eine Ratenzahlung kann zumindest angesprochen
werden und ist durchaus auch nicht unüblich. Sofern
die ABH keine Zweifel an den "guten Absichten" hat,
wird sie auch damit kein Problem haben.
Ich habe jetzt keine vergangenen Postings im Blick,
daher weiß ich auch nicht, ob bereits verheiratet oder
nicht und welche Staatsangehörigkeit bei Dir vorliegt
*
,
es gilt aber, dass eine Befristung bei Ausländern, die
mit Deutschen verheiratet sind, nicht nur wegen der
fehlenden Rückzahlung der Abschiebungskosten ab-
gelehnt werden kann.

*
Neue Fragen zur gleichen Sache besser an den be-
stehenden Thread hängen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Heidi72
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.10.2006 um 22:37:09
 
Danke für Eure Rückantwort.

Also ich bin Deutsche mit dem ganzen drum und dran (feste Arbeit, eigene Wohnung etc.),  was ja scheinbar eine Rolle spielen kann.

Die gute Absicht ist bekannt - zumal er eine Heirat (3 Wochen vor Hochzeit) mit einer anderen Deutschen für mich hingeworfen hat, nachdem wir uns kennengelernt haben.
Aber durch die kurze Zeit, die uns zum richtigen kennenlernen blieb, und die bevorstehende Ausweisung  aufgrund der Tatsache, dass er die Papiere vom Standesamt geholt hat, brachten das ganze Chaos ins Rollen.

Er hatte Anst mit mir zu ABH zu gehen um das ganze Dilemma zu schildern.
Und seine Ex hat ihn aus Wut angezeigt als ich ihn gerade überzeugt hatte den Schritt zu tun (die Aufenthaltserlaubnis war 2 Wochen abgelaufen). Sie wusste leider über andere Personen von seinem Aufenthaltsstatus.

Die Sachbearbeiterin bei der ABH wusste dann auch schnell über uns Bescheid und auch der Leiter der Abschiebehaft kann unsere stundenlangen Gespräche bezeugen - im übrigen auch meine Telefonabrechnungen  hä?

So weit so gut.
Ich habe keine Angst nach Algier zu fliegen. Die fressen auch keine "kleine Deutsche". Verwunderlich immer wieder, wie sehr den Leuten Angst gemacht wird. Sicher mag es noch Unterdrückung geben. Aber ich habe auch sehr viel positives von Frauen gehört, die mit Algeriern verheiratet sind. Überall gibt es solche und solche. Und schlechtes hört man in den Medien immer zuerst.
Man braucht 1000 gute Menschen für 1 der Schlechtes tut.

Liebe Grüße und Danke.

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