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Abschiebung - Asylantanerkennung widerrufen - JVA (Gelesen: 11.811 mal)
Zuzana0310
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Antwort #15 - 26.10.2006 um 17:49:54
 
Zitat:
Nochmal zum mitschreiben: OHNE AUSWEISUNG KEIN FALL!


Es tut mir leid, aber ich verstehe das leider nicht. Ich habe keine Papiere von ABH, damit ich weiss nicht wie eigentich stehen wir: ab wir Ausweisung haben, odher Abschiebung. Unsere Anwaltin hat kein Zeit mir das zu erkleren, sie dauernt sagte, soll ich  keine  Sorgen haben, dass niemand wird usere Familie trenen.  Lippen versiegelt Und Schluss.

Aber ich kann nicht mit diese Unsicherheit ruhig leben, falls kommt eine Richtige Gefähr und dann werde schon zu Spät, was dann?
Zwinkernd Kann mir jemand erkleren einbischen mit andere Worten was bedautet in Sinne  diese Ausweisung,  Abschiebung...

So habe ich vertraumt unsere erste Anwaltin, welch hat ihm empfahlen Geständnis abgeben und mir hat immer wieder gesichert, dass er nach 4 Monate bei mir ist und am  schlimmste Fall auf Lockerung - Offene Volzug kommt. Und wo ist noch mein Mann? Sie ist nicht zum seine Bewährungswiderrufen gekommen wo war zumbeispiel solche Vermutungen, dass mein Mann ein Lügner ist, weil  Firma wo hat angeblich gearbeitet gibst nicht. Wo war sie gewesen, wenn hat diese Unsin ins Akte angetragen war? Auch wegen so was hat mein Mann so hardt Strafe bekommen. Die hat nur eine Buchstabe falsch notiert und jetzt ist mein Mann noch eine Lügner. Ich habe dass nachäher alles versucht klären, aber leider wenn jemand nur Akte liest, und nicht alle Hintergrunde kennt - dann jede werde nie gut von mein Mann denken.

Wegen diesesachen ich weiss nicht wem darf ich vertrauen und glauben. Ich kann mich einfach an niemand verlassen, ich bin hir ganz ohne Familie, ohne Hilfe von jemand. Ich nur suche nach mehrere Antworten und  Meinungen, dann kann ich mir bessere Bild machen - auch wenn nicht gerade gunstig ist - aber nur einfach ruhig  bleiben - dass kann ich nicht. Wir haben doch ernste Problem.

Danke für euere Interese an unsere Fall.
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inge
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Antwort #16 - 26.10.2006 um 17:59:25
 
Zitat:
Es tut mir leid, aber ich verstehe das leider nicht. Ich habe keine Papiere von ABH, damit ich weiss nicht wie eigentich stehen wir: ab wir Ausweisung haben, odher Abschiebung. Unsere Anwaltin hat kein Zeit mir das zu erkleren, sie dauernt sagte, soll ich  keine  Sorgen haben, dass niemand wird usere Familie trenen.

sigh ...

Ob jemand eure Familie trennen wird ist derzeit ziemlich unklar. Weil es noch keiner versucht hat.

Wenn die ABH deinen Mann ausweisen oder abschieben will (=weg aus Deutschland), bekommt er einen Brief in dem das angekündigt wird. Ganz am Schluß steht dann der Hinweis, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb von x Tagen Widerspruch einlegen kann.
WENN ihr diesen Brief bekommt, geht ihr zum Anwalt (oder fragt hier noch mal nach).

OB ihr diesen Brief bekommt, kann hier keiner sagen.

BEVOR ihr diesen Brief bekommt, KANNST DU NICHTS TUN UND BRAUCHST AUCH NICHTS TUN

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Zuzana0310
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Antwort #17 - 26.10.2006 um 18:08:16
 
Zitat:
bekommt er einen Brief in dem das angekündigt wird. Ganz am Schluß steht dann der Hinweis, dass man gegen diesen Bescheid innerhalb von x Tagen Widerspruch einlegen kann.


Mein Mann hat etwas bekommen, wir haben auch Widerspruch eingelegt, aber was war drin - habe ich selbe nicht gesehen. Ich rufe Morgen mein Anwalt an un frage Sie.

Danke für euere Gedult.
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inge
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Antwort #18 - 26.10.2006 um 18:11:37
 
Zitat:
Mein Mann hat etwas bekommen, wir haben auch Widerspruch eingelegt, aber was war drin - habe ich selbe nicht gesehen

Solche "Nebensächlichkeiten" sollte man natürlich vorher abklären ... !!!
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Zuzana0310
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Antwort #19 - 26.10.2006 um 18:15:17
 
Smiley Ich möchte wissen, ab jemand hat schon mit Erfolg von ABH eine Abschiebung gestopt. Was ich hoffe. Und welche Grunde hat ambestens gewirkt.

Wir haben genug gute Prognosen für sein Zukunft, nur ich weiss nicht, welche soll ich am erste Platzt legen, was ist für ABH wichtigste.

Ich bin im Kontakt mit Sachbearbeiter, er hat noch nicht entschieden, er versteht uns, aber auf so was kann ich mich nicht verlassen. Ich habe für ihm besorgt eine Mietgliedsbescheinigung von AOK wo steht wo und wann hat mein Mann durch diese 10 Jahre gearbeitet.

Ich werde alles besorgen, was die brauchen, damit die Gnade mit uns werden haben. Von hier ich will rauskriegen - was kann das sein. Er hat mir das leider nicht verraten.

Ja- ich habe vergessen sagen, dass ich habe auch eine Begnadigungsgesuch beantragt - ein  Anwalt glaubt, dass wir dort Schanz haben - aber nach alles was ich erlebt habe - glaube ich nicht. Mein Mann hat doch schlechte Karten. Ich möchte aber nicht Hoffnung verlieren.

Danke
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Zuzana0310
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Antwort #20 - 26.10.2006 um 18:21:16
 
Zitat:
Solche "Nebensächlichkeiten" sollte man natürlich vorher abklären ... !!!


Wie gut für Sie ist, dass Sie haben nie im seine Leben erlebt, dass jemand hat kein Zeit sich mit Sie unterhalen und auf euere Fragen beantworten. Leider ich habe so was erlebt - und wenn ich alles von mein Anwalt werde wissen - komme ich  doch nicht hier ins Forum - wenn ich so verzweifelt bin. Ich hoffe, verstehen Sie mich doch.

Und diese Worte : Abschiebung, odher Ausweisug hat bedautet für mich fast das gleiche - ich kenne echt nicht Unterschied. Ich habe nur damit ganze Zeit verstanden, dass ABH  will  mein mann nach Türkei schiken. Und ich muss es stoppen.
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Antwort #21 - 26.10.2006 um 18:33:34
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 18:21:16:
Abschiebung, odher Ausweisug hat bedautet für mich fast das gleiche - ich kenne echt nicht Unterschied. Ich habe nur damit ganze Zeit verstanden, dass ABH  will  mein mann nach Türkei schiken. Und ich muss es stoppen.

Lies doch mal dazu was in der
FAQ
steht  Cool
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Antwort #22 - 26.10.2006 um 18:33:41
 
Versuch doch bitte erstmal zu klären, was GENAU Sache ist!

Ausweisung = Die Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen/befristet und der Ausländer wird aufgefordert Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.

Gegen diesen Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man Klage erheben. Verliert man, kann man evtl. Revision beantragen. yada  yada ... Was man genau tun kann, steht immer unten auf dem Brief ("Rechtsmittelbehelf").
Irgendwann darf er dann entweder bleiben ODER er ist VOLLZIEHBAR AUSREISEPFLICHTIG.

Abgeschoben wird man, wenn man VOLLZIEHBAR AUSREISEPFLICHTIG ist, aber die ABH nicht glaubt, dass man tatsächlich ausreist.

Abgeschoben wird man also erst, wenn alle RECHTSMITTEL (Widerspruch, Klage, Revision etc) ausgenutzt wurden und es nichts gebracht hat. Oder wenn man geschlafen hat und der Bescheid rechtskräftig geworden ist weil man zu lange nichts dagegen gemacht hat.

Problematisch wäre eine "Abschiebungsanordnung", da die ohne vorherige Ausweisung erlassen wird. Sollte aber nur bei "Gefahr" erlassen werden. Man weiß aber ja nicht, wegen welcher Strataten dein Mann verurteilt wurde. Nur Vermögensstraftaten oder ging es um Gesundheit/Leben?

Solange es "nur" um eine Ausweisungsverfügung geht, ist noch nicht alles verloren.
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Mick
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Antwort #23 - 26.10.2006 um 19:03:41
 
inge schrieb am 26.10.2006 um 18:33:41:
Ausweisung = Die Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen/befristet und der Ausländer wird aufgefordert Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.

Hoi,
die AE erlischt kraft Gesetz mit der Ausweisung.

Zitat:
Abgeschoben wird man also erst, wenn alle RECHTSMITTEL (Widerspruch, Klage, Revision etc) ausgenutzt wurden und es nichts gebracht hat.

In der Regel wird eine Ausweisung mit einer Anordnung
der sofortigen Vollziehung verbunden. Damit ist man voll-
ziehbar ausreisepflichtig und nur ein Eilverfahren bringt
Aufschub.

Zitat:
Problematisch wäre eine "Abschiebungsanordnung", da die ohne vorherige Ausweisung erlassen wird. Sollte aber nur bei "Gefahr" erlassen werden. Man weiß aber ja nicht, wegen welcher Strataten dein Mann verurteilt wurde. Nur Vermögensstraftaten oder ging es um Gesundheit/Leben?

Nene, mit der Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG
sind "einfache Straftäter" nicht gemeint.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ulf
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Antwort #24 - 26.10.2006 um 19:49:28
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 17:15:33:
Meine Frage - gibst Leute, welche sind erfogleich gewesen mit ehnliche Fall wie wir?

Natürlich ich ertrage auch Kritik, aber  nicht passende ich kann nicht still lassen.


I. Wenn er wieder auf freiem Fuß ist, ist es allerhöchste Zeit, solide zu werden. Am besten, er fängt schon im Strafvollzug damit an (Arbeit, Ausbildung, Fortbildung, gute Führung, ggf. Vollzugslockerungen wie Freigang und Hafturlaub).

II. Wenn er nicht selbst geklaut hat, dann war es vielleicht nur Beihilfe, und der geringere Tatbeitrag hat sich bereits im Strafmaß niedergeschlagen. Andererseits wohl auch, daß er sich frühere Verurteilungen nicht zur Warnung hat sein lassen. Das nächste Mal käme noch geringe Strafempfindlichkeit hinzu, will heißen, man geht dann in die obere Hälfte, wenn nicht in das obere Drittel des Strafrahmens.

III. Du schreibst nicht schlecht, und an Deinen Texten sieht man, daß Du noch besser redest. Vielleicht kannst Du nach Deinem Selbststudium noch einen Fortgeschrittenenkurs belegen, vielleicht sogar im Integrationskursprogramm. Sprich mit der Behörde. Neviem či tak dobre píšem slovensky.

IV. Die Strafgesetze in TR, SK, D  dürften sich hinsichtlich der Tatvorwürfe nicht großartig unterscheiden, das Strafmaß variiert.

V. Das Aufenthalts- und Aufenthaltsbeendigungsrecht ist sicher unterschiedlich, dafür gibt es ja hier das Forum.


Maj(te) sa dobre!

Ulf
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Antwort #25 - 26.10.2006 um 19:55:37
 
Zuzana0310 schrieb am 26.10.2006 um 18:15:17:
Smiley Ich möchte wissen, ab jemand hat schon mit Erfolg von ABH eine Abschiebung gestopt. Was ich hoffe. Und welche Grunde hat ambestens gewirkt.


Im Prinzip Ehe (positiv) und Familie (positiv) und Aussichten auf reguläre Arbeit (wie Du schreibst, positiv)

gegen

Anzahl (ziemlich negativ) und Schwere (mittelbös) seiner bisherigen Gesetzesverstöße, dazu europarechtlich Prognose, ob er zukünftig eine große Gefahr für die Gesellschaft darstellen wird.

Meinem Rechtsempfinden nach müßten wg. deutschem Kind und EU-Ehefrau kumulativ die Aufenthaltsbeendigungsvoraussetzungen nach AufenthG und FreizügigkG/EU vorliegen.

Vielleicht habt Ihr Glück und die Behörde übersieht das und macht ihre Entscheidung somit anfechtbar.

Gruß, ULF
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Zuzana0310
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Antwort #26 - 26.10.2006 um 21:41:05
 
Zitat:
Maj(te) sa dobre!


Kuss  Smiley Ulf Dakujem  Kuss  Zwinkernd

Vielen Dank. Habe mich gefreut, was du mich geschrieben hast. Dein Antwort hat mich sehr gut geholfen und neue Hoffnung gegeben.
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Zuzana0310
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Antwort #27 - 28.10.2006 um 00:26:45
 
Zwinkernd Ich möchte Danke sagen für alle. Ich habe jetzt wieder alles durchgelesen und ich verstehe einbischen mehr unsere Situation.

Welche Straftaten hat mein Mann begangen? Nur Beteiligung bei schwere Diebstal - Einbruch ins Gaststäte - Spielgeldautomaten.
Dann vor 8 Jahren wegen Unerlaubte Waffenbesitzt - Bewahrun 5 Jahre, ohne - 1 Jahr und 9 Monate - gerade dass ärgert mich. Gericht war vor 5 jahren und Bewährung hat fast gerade am Ende gewesen. Und diese Waffe - hat gehört eine Frau, für welche hat er gearbeitet und wegen Sie hat zugegeben, dass er hat auch besizt diese Waffe. Sie hat damals Bewährung auch gehabt - daswegen war mein Mann so groszugig. Ich kann nicht verstehen, warum hat Richter gerade diese blude Bewährung auch widerrufen, wenn hat doch gewust, dass damals bei erste Aussage hat diese Frau zugegeben, aber bei zweit hat mein Mann auch Geständnis gemacht und dann verurteilt geworden. So eine blude Sache und wegen dass er sitzt jetzt so lange. So ein Pech.

Sonst mein Mann trinkt kein Alkohol, raucht nicht seit 3 Jahren kein Cigarette und  hat fast immer gearbeitet.
Mein Mann ist am kein Fall ein Gefähr für Geselschaft. Er ist eine liebe Mench. Ich  kenne keine so gute Mench wie er ist.
In JVA er ist sehr brav und hat gearbeitet. Ich habe auch schon gesagt, dass er hat fast Lockerung bekommen, Volzugsplan war schon vorbereitet, aber gerade dazwischen ist diese Widerrufung gekommen - jetzt ist alles gestopt.

Echt - danke für euere Mühe mich  richtie Antworte zu schreiben.
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Ulf
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Antwort #28 - 28.10.2006 um 17:23:27
 
Zuzana0310 schrieb am 28.10.2006 um 00:26:45:
In JVA er ist sehr brav und hat gearbeitet. Ich habe auch schon gesagt, dass er hat fast Lockerung bekommen, Volzugsplan war schon vorbereitet, aber gerade dazwischen ist diese Widerrufung gekommen - jetzt ist alles gestopt.


Dann schreibt zusammen an die Strafvollzugsbehörde, daß sein Asylwiderruf seinem weiteren Aufenthalt in D nicht entgegenstehe, weil er Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis schon wegen seines deutschen Kindes hat.

Hat er seine AE anläßlich des Asylwiderrufs eigentlich umschreiben lassen?

Gruß, ULF
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Antwort #29 - 28.10.2006 um 17:59:41
 
ulf schrieb am 28.10.2006 um 17:23:27:
Dann schreibt zusammen an die Strafvollzugsbehörde, daß sein Asylwiderruf seinem weiteren Aufenthalt in D nicht entgegenstehe, weil er Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis schon wegen seines deutschen Kindes hat.

Hat er seine AE anläßlich des Asylwiderrufs eigentlich umschreiben lassen?


"umschreiben" ist weder möglich noch nötig. Der Asylwiderruf hat zunächst keine Auswirkungen auf den erteilten Aufenthaltstitel, er besteht bis zum Ende der Gültigkeitsdauer fort. Die Problematik des Passes dürfte hier relevanter sein - allerdings täte sich die ABH selbst keinen Gefallen, wenn sie diesbzgl. jetzt überaktiv werden würde.

@ andere Autoren: ein Widerspruchsverfahren gibt es nicht mehr in allen Bundesländern. Der schematische Rat, Widerspruch einzulegen, kann also in die Hose gehen. Ein Blick in die Rechtsbehelfsbelehrung ist grundsätzlich ratsam.

khk

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