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Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin (Gelesen: 1.618 mal)
ycja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin
26.10.2006 um 10:48:17
 
Hallo,

Ich werde mich erstmals vorstellen. Ich bin eine Studentin aus Polen und spreche fliessend Deutsch, da bei meiner Familie wurde Deutsch gesprochen. Ich habe letztes Jahr in Rahmen eines Programms in Deutschland studiert und mich auch in einem Pole verliebt. Leider muss ich jetzt den Abschluss in Polen weiter machen.

Wir sind schon seit einem Jahr ein Paar und wollen heiraten , da ich mein 5 - Jaehriges Informatik Studium im Februar 2007 voraussichtlich mit Mgr Ing. Titel beenden werde.

Mein Freund wohnt und lebt schon seit 16 Jahren in Deutschland, seit dem Jahr 2000 hat er die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, also nach dem neuen Auslaendergesetz Niederlassungbescheinigung.

Leider hat er paar Schufa-Eintraege.

Ich habe nur die Freizuegigkeitsbescheinigung, ohne das Recht zu arbeiten, die waehrend des Studiums in Deutschalnd erworben habe, da Polen in EU ist.

Jetzt ist die Frage: Nach unserer Hochzeit in Deutschland, duerfte ich auch arbeiten?
Mir wurde einmal im Auslaenderamt gesagt, dass ich Freizuegigkeitsbescheinigung kriegen werde mit Arbeitsgenehmigung, und andersmal, dass ich gar keine Moeglichkeit zu arbeiten habe werde.

Wo liegt jetzt die Wahrheit? Nach welchen Gesetzen wird das geregelt?

Ich bedanke michon voraussichtlich fuer die Antworten.
Mit freundlichen Gruessen,
Patricia

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Er:Niederlassungbescheinigung und ich: Polin
Antwort #1 - 26.10.2006 um 11:10:15
 
ycja schrieb am 26.10.2006 um 10:48:17:
Jetzt ist die Frage: Nach unserer Hochzeit in Deutschland, duerfte ich auch arbeiten?
Mir wurde einmal im Auslaenderamt gesagt, dass ich Freizuegigkeitsbescheinigung kriegen werde mit Arbeitsgenehmigung, und andersmal, dass ich gar keine Moeglichkeit zu arbeiten habe werde.

Nach der Heirat darfst auch Du uneingeschränkt arbeiten. Das ergibt sich aus § 12a ArGV:
Zitat:
§ 12a Erweiterung der Europäischen Union

(1) Staatsangehörigen derjenigen Staaten, die nach dem Vertrag vom 16. April 2003 über den Beitritt der ... Republik Polen, ... zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) (EU-Beitrittsvertrag) der Europäischen Union beitreten, wird, sofern sie am 1. Mai 2004 oder später für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Bundesgebiet zum Arbeitsmarkt zugelassen waren, abweichend von § 286 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eine Arbeitsberechtigung erteilt. (Das gilt für Deinen Mann) ...
(2) Haben Staatsangehörige nach Absatz 1 Familienangehörige, wird diesen eine Arbeitsberechtigung erteilt, wenn sie mit dem Arbeitnehmer einen gemeinsamen Wohnsitz im Bundesgebiet haben und sich am 1. Mai 2004 oder seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Ab dem 2. Mai 2006 wird diesen Familienangehörigen der Staatsangehörigen nach Absatz 1 eine Arbeitsberechtigung unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet erteilt, soweit nach den Maßgaben des EU-Beitrittsvertrages die Regelungen des Arbeitsgenehmigungsrechts weiter gelten. Familienangehörige sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, oder denen der Arbeitsamt" Staatsangehörige nach Absatz 1 Unterhalt gewährt. (Das gilt für Dich).


Abu

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 26.10.2006 um 11:25:34
 
Dein Ehemann war bereits vor EU Beitritt im Besitz einer unbefristeten AE und hatte damit unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn Du nun eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung nach dem Aufenthaltsgesetz bekommen würdest, wäre Dir gem. § 29,5 ebenfalls unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt zu gestatten. Da Du Freizügigkeit genießt kommt aber nicht das AufenthG sondern das FreizügG zur Anwendung, wonach Neu-EU-Bürger zwar keine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, für die Aufnahme einer Beschäftigung aber eine Erlaubnis von der Arbeitsverwaltung benötigen. Aufgrund des Status Deines Ehemannes solltest Du diese auch problemlos bekommen.
Es gibt allerdings auch Ausländerbehörden, die AufenthG und FreizügG kombinieren, und den günstigeren Arbeitsmarktzugang aufgrund § 29,5 auf der Freizügigkeitsbescheinigung bestätigen. Ich selber halte diese Praxis für fragwürdig, aber sei´s drum. Ob Deine ABH dazu gehört, erfährst Du dort. Falls nicht, solltest Du Dich bei der Arbeitsverwaltung erkundigen, wie der weitere Weg aussieht. Wahrscheinlich wird man die Heiratsurkunde und die alte AE Deines Ehemannes dazu benötigen.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 26.10.2006 um 15:14:38
 
Zitat:
Ich selber halte diese Praxis für fragwürdig, aber sei´s drum.


FreizügG
Zitat:
§ 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
(1) Auf Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, [...] Das Aufenthaltsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als dieses Gesetz.

Genau das wird doch im FrezügG gesagt. Wenn AufenthG günstiger, dann bitte anwenden. Oder les ich das falsch?
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ycja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.10.2006 um 21:11:24
 
Also danke schoen erstmals fuer die Antworten, das beste und das "schoenste" ist (oder schlimmste), dass bei dem Auslandsamt nie eine Annung haben was die tun muessen. Ganz komisch finde ich, entweder sind die Gesetze zu verwirrend oder die Beamten unkompetent. Hmm....
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.10.2006 um 07:27:51
 
Zitat:
Beamten unkompetent.


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Naja solange sie nicht inkompetent sind gehts doch noch 

[/offtopicoff]

Man(n)/ Frau sollte sich da nur ein Urteil erlauben, wenn man(n)/ frau die Materie besser beherrscht *oberlehrermodusoff*
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ycja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.10.2006 um 11:34:59
 
Danke fuer die Aufmerksamkeit auf die Rechtschreibung. Smiley Man lernt immer etwas neues.
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