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Erfolgreiche FZF nach Remonstration (Gelesen: 4.542 mal)
Thomas1333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.10.2006 um 08:41:21
 
Hallo,

meine Frau durfte jetzt am 22. Oktober nach Deutschland einreisen.
Nach erfolgreicher Remonstration. (Der Anwaltsbrief war wirklich sehr gut).
Sie bekam ein Visa für 7 Tage. Wir gingen darauf hin sofort zur ABH für die Aufenthaltsgenehmigung. Die bekommt Sie nach Anmeldung zum Integrationskurs. Das Standesamt schickt allerdings die Heiratsurkunde nochmals nach Sri Lanka zur überprüfung, da die Botschaft keine Urkunden mehr legalisiert. Sollte jetzt aber alles in Ortnung gehen.

Liebe Grüße und vielen dank für die Hilfe in diesem Großartigen Forum.

Thomas
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zzzmick
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Antwort #1 - 25.10.2006 um 08:59:55
 
Glückwunsch! Auch mal wieder eine gute Nachricht  Smiley, wie lange hat das ganze denn eigentlich gedauert?
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Abu
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Antwort #2 - 25.10.2006 um 11:48:26
 
Glückwünsch auch von meiner Seite-

Aber einige Dinge sind hier schon sonderbar:

Thomas1333 schrieb am 25.10.2006 um 08:41:21:
Sie bekam ein Visa für 7 Tage.
Fzf-Visum über nur 7 Tage habe ich noch nie gehört...

Zitat:
Wir gingen darauf hin sofort zur ABH für die Aufenthaltsgenehmigung. Die bekommt Sie nach Anmeldung zum Integrationskurs.
Die Anmeldung zum Integrationskurs ist keine Voraussetzung für die Erteilung der AE.

Zitat:
Das Standesamt schickt allerdings die Heiratsurkunde nochmals nach Sri Lanka zur überprüfung, da die Botschaft keine Urkunden mehr legalisiert. Sollte jetzt aber alles in Ortnung gehen.
Warum ist das Standesamt überhaupt involviert? Oder hast Du ein Familienbuch beantragt?

Abu
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Lemon
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Antwort #3 - 25.10.2006 um 11:54:14
 
Zitat:
Wir gingen darauf hin sofort zur ABH für die Aufenthaltsgenehmigung. Die bekommt Sie nach Anmeldung zum Integrationskurs.


Man kann sich aber eigentlich erst mit AE bei einem Integrationskurs anmelden
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Ulf
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Antwort #4 - 25.10.2006 um 12:37:40
 
Abu schrieb am 25.10.2006 um 11:48:26:
Die Anmeldung zum Integrationskurs ist keine Voraussetzung für die Erteilung der AE.

Warum ist das Standesamt überhaupt involviert? Oder hast Du ein Familienbuch beantragt?


Ward der Berechtigungsschein ohne AE ausgestellt?

Manche ABH befragen von sich aus das Standesamt.

Gruß, ULF
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hge2001
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Antwort #5 - 26.10.2006 um 10:48:40
 
Abu schrieb am 25.10.2006 um 11:48:26:
Glückwünsch auch

Die Anmeldung zum Integrationskurs ist keine Voraussetzung für die Erteilung der AE.


... das mag rechtlich so sein,

jedoch meiner Frau hat man auch die AE für 3 Jahre gegeben, nachdem sie beim Intregrationsamt war.. vorher hat sich das Amt geweigert, die AE zu erteilen

hge
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Abu
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Antwort #6 - 26.10.2006 um 11:12:06
 
hge2001 schrieb am 26.10.2006 um 10:48:40:
... das mag rechtlich so sein,

jedoch meiner Frau hat man auch die AE für 3 Jahre gegeben, nachdem sie beim Intregrationsamt war.. vorher hat sich das Amt geweigert, die AE zu erteilen

Das mag faktisch so sein, aber deshalb ist es immer noch nicht korrekt.

Abu
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hge2001
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Antwort #7 - 26.10.2006 um 13:35:48
 
... passt ein bißchen zum Thema; etwas zum Schmunzeln:


http://www.gomopa.net/Finanzforum/Nachrichten-und-Meldungen/Stadt-Koeln-Integrat...


hge
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inge
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Antwort #8 - 26.10.2006 um 13:58:22
 
Zitat:
Das mag faktisch so sein, aber deshalb ist es immer noch nicht korrekt.

Seh ich wie Abu. Bei AE mach 28.1 lehnt sich die ABH mE sehr weit aus dem Fenster wenn sie diese wegen des Integrationskurses verweigert.

Zum Toyota Chef: Erinnert mich an eine Sendung vor einigen Wochen. Kanadier (2 Erw. 2 Kinder). Er Software-Mensch mit Firmengründung in D. Sie Immobilenmaklerin mit Hoffnung in 1-2 Jahren auch in D arbeiten zu können. Häuschen schon fast gekauft, Auto bestellt, ABH möchte Frau zum Int.Kurs schicken, da nur rudimentär deutsch vorhanden (Frau hat sich schon entsprechende Materalien gekauft und geschaut welche Angebote es gibt). Zwang zum Int-Kurs stinkt den beiden gewaltig. Resultat: Firma und Wohnsitz jetzt in Luxemburg.
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Antwort #9 - 26.10.2006 um 14:03:42
 
   Hi, eine wirklich ungewöhnliche Geschichte mit dem Chef von                        
Toyota-Deutschland... vielleicht haben die Kölner Stadtväter gedacht, dass      
der japanische Manager (+noch einige Mitarbeiter, so der Konsul) für immer in 
der Bundesrepublik bleiben möchte Schockiert/Erstaunt Augenrollen... ist das übrigens in dieser Situation 
realistisch??? Bin gespannt und neugierig.
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Thomas1333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.10.2006 um 15:12:55
 
Hallo,

ich ging mit meiner frau zur Meldebehörde, um Sie in meiner Stadt anzumelden. Die schickten mich zum Standesamt da unsere Heiratsurkunde nicht legalisiert ist. (Macht die Botschaft nicht mehr). Jetzt schickt das Standesamt die Orginale nochmal nach Sri Lanka zur Überprüfung. Versteh ich auch nicht.
Danach gingen wir zur ABH. Wir füllten das Formular für die AE aus und bekamen danach den Berechtigungsschein zum Integrationskurs. Uns wurde gesagt das sobald meine Frau einen Platz hatt (also Anmeldeformular), bekommt Sie die AE.
Normalerweise bekommt mann bei FZF nur 3 Tage Visum und muss sich dann sofort nach einreise bei der ABH melden. So stand es auf jeden Fall im Brief der Botschaft.

MFG

Thomas

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Antwort #11 - 26.10.2006 um 16:50:11
 
Find nur ich das jetzt merkwürdig?
- Botschaft erteilt FZF-Visum aufgrund Ehe (Nachweis durch Urkunde)
- ABH erteilt AE aufgrund Ehe
- Standesamt sagt, dass die Urkunde geprüft werden muss, d.h. ist nicht sicher ob überhaupt eine Ehe vorliegt.

Wie passt das zusammen Fragezeichen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 26.10.2006 um 19:33:15
 
Thomas1333 schrieb am 26.10.2006 um 15:12:55:
Danach gingen wir zur ABH. Wir füllten das Formular für die AE aus und bekamen danach den Berechtigungsschein zum Integrationskurs. Uns wurde gesagt das sobald meine Frau einen Platz hatt (also Anmeldeformular), bekommt Sie die AE.
Normalerweise bekommt mann bei FZF nur 3 Tage Visum und muss sich dann sofort nach einreise bei der ABH melden. So stand es auf jeden Fall im Brief der Botschaft.


3 Tage ab Einreise? 3 Tage ab Ausstellung wäre unzweckmäßig, wg. Flugbuchung und Organisation des Umzugs.

Und das mit den Integrationskurszwangsanmeldungen vor vollständiger Bearbeitung des Anspruchs auf AE scheint sich gar zu stark ausgebreitet zu haben; da sollte man die vorgesetzten Behörden anschreiben.

Gruß, ULF
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Thomas1333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 27.10.2006 um 06:43:06
 
ulf schrieb am 26.10.2006 um 19:33:15:
3 Tage ab Einreise? 3 Tage ab Ausstellung wäre unzweckmäßig, wg. Flugbuchung und Organisation des Umzugs.


Ich war zum Glück die lezten beiden Wochen im Urlaub bei meiner Frau, daher sind wir gemeinsam zur Botschaft. Wir bekamen einen Brief mit dem wir ein Flugticket bekamen. Dann zurück zur Botschaft die stellten das Visum 7 Tage ab einreise aus.
Also kein Problem von dieser Seite.

Was ich allerdings auch nicht verstehe ist das das Standesamt nochmals die Heiratsurkunde überprüft. Sollte eigentlich die Botschaft schon gemacht haben, die hatt ja das Visum vergeben.

Gruß

Thomas

mick Änderung:
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« Zuletzt geändert: 27.10.2006 um 07:11:30 von Mick »  
 
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Antwort #14 - 27.10.2006 um 09:47:00
 
Thomas1333 schrieb am 26.10.2006 um 15:12:55:
Normalerweise bekommt mann bei FZF nur 3 Tage Visum und muss sich dann sofort nach einreise bei der ABH melden. So stand es auf jeden Fall im Brief der Botschaft.
Normal ist 90 Tage.

inge schrieb am 26.10.2006 um 16:50:11:
Find nur ich das jetzt merkwürdig?
Nein, deshalb hatte ich das ja vorher angesprochen.

Thomas1333 schrieb am 27.10.2006 um 06:43:06:
Was ich allerdings auch nicht verstehe ist das das Standesamt nochmals die Heiratsurkunde überprüft. Sollte eigentlich die Botschaft schon gemacht haben, die hatt ja das Visum vergeben.
Oder die ABH hätte es verlangen sollen. Aber sieh' es mal so: Dadurch ist Deine Frau schneller hier gewesen.

Abu
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