Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Gemeinsame Einreise aus den USA (Gelesen: 5.066 mal)
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #15 - 24.10.2006 um 14:06:35
 
"Einfach" ist rein subjektiv, je nach persönlicher Vorbildung.
Spanisch, französisch und viele andere Sprachen sind auch sehr "einfach", wenn man Sie denn kann.

Aber das spielt ja alles keine Rolle, da in D deutsch die Amtssprache ist.

Wirst dich wohl vor der "Geldverschwendung" nicht drücken können, sondern musst das wohl so machen wie normale Leute das normalerweise machen... mit einem vereidigten Übersetzer.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #16 - 24.10.2006 um 22:47:46
 
Welche Dokumente braucht meine Frau den genau?

Also Heiratsurkunde mit Apostille haben wir schon. Ich denke mal das wir auch die Geburtsurkunde brauchen. Brauchen wir da auch eine Apostille fuer?
Brauchen wir noch weitere Dokumente aus den USA?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #17 - 25.10.2006 um 12:44:15
 
SirDrago schrieb am 24.10.2006 um 22:47:46:
Also Heiratsurkunde mit Apostille haben wir schon. Ich denke mal das wir auch die Geburtsurkunde brauchen.


Mag sein, daß der Reisepaß reicht.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #18 - 25.10.2006 um 15:58:45
 
ulf schrieb am 25.10.2006 um 12:44:15:
Mag sein, daß der Reisepaß reicht.

Gruß, ULF


Ich meine fuer den Aufenthaltsantrag.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #19 - 25.10.2006 um 18:01:57
 
Hallo, du solltest dich nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ein paar Tage später bei der Ausländerbehörde melden
Mitzubringen wären die Pässe von dir und deiner Ehefrau, die beglaubigte Heiratsurkunde, den Mietvertrag, 3 biometrische Fotos und ein Nachweis über dein Studium. Vorsprache bitte mit beiden Ehepartnern.

Zur Krankenversicherung ist zu sagén dass es nicht einfach wird. Du hast keine Vorversicherungszeiten in Deutschland, die Krankenkassen müssen euch also nicht unbedingt aufnehmen. Dann wäre der Versicherungsschutz über das Sozialamt gegeben.

Sollte deiner Frau von der Ausländerbehörde zuerst eine Fiktionsbescheingung erteilt werden kannst du damit Sozialhilfe beantragen.
Sollte der Sozialhilfesachbearbeiter darauf hinweisen, dass kein Sozialhilfeanspruch mit einer Fiktionsbescheinigung besteht - das machen etliche Ämter so - weise sie auf die Tatsache hin, das ihr einen Daueraufenthalt plant und die Fiktionsbescheinigung dafür ausreichend ist. Es gibt neue Bestimmungen dazu, die ich aber leider nicht habe.

Bestehe auf dem Anspruch auf Sozialhilfe ab Antagsdatum und nicht erst ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Viel Glück

Tweety
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #20 - 25.10.2006 um 18:13:51
 
Zitat:
Hallo, du solltest dich nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ein paar Tage später bei der Ausländerbehörde melden
Mitzubringen wären die Pässe von dir und deiner Ehefrau, die beglaubigte Heiratsurkunde, den Mietvertrag, 3 biometrische Fotos und ein Nachweis über dein Studium. Vorsprache bitte mit beiden Ehepartnern.

Zur Krankenversicherung ist zu sagén dass es nicht einfach wird. Du hast keine Vorversicherungszeiten in Deutschland, die Krankenkassen müssen euch also nicht unbedingt aufnehmen. Dann wäre der Versicherungsschutz über das Sozialamt gegeben.

Sollte deiner Frau von der Ausländerbehörde zuerst eine Fiktionsbescheingung erteilt werden kannst du damit Sozialhilfe beantragen.
Sollte der Sozialhilfesachbearbeiter darauf hinweisen, dass kein Sozialhilfeanspruch mit einer Fiktionsbescheinigung besteht - das machen etliche Ämter so - weise sie auf die Tatsache hin, das ihr einen Daueraufenthalt plant und die Fiktionsbescheinigung dafür ausreichend ist. Es gibt neue Bestimmungen dazu, die ich aber leider nicht habe.

Bestehe auf dem Anspruch auf Sozialhilfe ab Antagsdatum und nicht erst ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Viel Glück

Tweety


Wie kommst du darauf das ich ein Studium gemacht habe? Habe weder in Deutschland noch USA ein Studium gemacht.
Ich habe schon in Deutschland 5 Jahre gearbeitet und somit auch in die Krankenkasse eingezahlt.
Wieso Sozialhilfe? Ich werde Hartz4 beantragen wenn ich wieder in Deutschland bin.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #21 - 25.10.2006 um 18:54:21
 
SirDrago schrieb am 24.10.2006 um 13:28:07:
Ausserdem ist englisch wohl auch in Deutschland die am meisten verbreiteste Fremdsprache und eigentlich sollte jeder ein paar Grundekenntnisse haben. Also zumindest Mitarbeiter in einer Auslaenderbehoerde sollten Grundkenntnisse beistzen meiner Meinung nach.


Warum eigentlich ?
Da würden doch die Landessprachen unserer Nachbarländer viel eher angebracht sein. Bis jetzt sind wir doch wohl noch keine Kolonie von England oder Amerika und die Amtssprache ist, zumindest vorerst noch Deutsch.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #22 - 25.10.2006 um 19:21:55
 
Bin zwar kein Experte, aber als ich 3,5 Jahre ins Ausland gegangen bin, hab ich meine private Krankenversicherung "stilllegen" lassen(musste sehr geringe Gebuehren zahlen), da diese ansonsten nicht mehr verplichtet gewesen waeren mich anzunehmen als ich zurueckkam.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SirDrago
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gemeinsame Einreise aus den USA
Antwort #23 - 25.10.2006 um 21:51:43
 
maki schrieb am 25.10.2006 um 19:21:55:
Bin zwar kein Experte, aber als ich 3,5 Jahre ins Ausland gegangen bin, hab ich meine private Krankenversicherung "stilllegen" lassen(musste sehr geringe Gebuehren zahlen), da diese ansonsten nicht mehr verplichtet gewesen waeren mich anzunehmen als ich zurueckkam.


Die Frage ist nur was deine private Krankenversicherung mit meiner Situation zu tun hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema