@ Fidelio
Zuerst einmal ein grundsätzlicher Hinweis: Für jeden neuen Fall sollte ein neuer Thread aufgemacht werden, alles andere führt nur zu Verwirrungen, zumal der Ursprungsfall und der Fall Deiner Frau auch überhaupt nicht vergleichbar sind: Im Ursprungsfall geht es um eine Nicht-EU-Ausländerin (die mit einem EU-Bürger verheiratet ist), im Fall Deiner Frau geht es um eine EU-Bürgerin.
Nun zum konkreten Fall:
Hier kann es evtl. noch relevant sein, welche Staatsangehörigkeit Du hast. Bist Du Deutscher? Wenn nein, welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus hast Du?
Dann verstehe ich folgendes nicht:
fidelio schrieb am 25.10.2006 um 10:46:28:Später ist etwas passiert (ab da führte ich wohl eine Scheinehe) mit dem ich mich möglicherweise strafbar gemacht habe: Im Gegenzug zu meiner Unterschrift, die ihr eine Freizügigkeitsbescheinigung gebracht hat, hat sie einen Ehevertrag mit mir unterschrieben. Es ging darum dass sie in Deutschland bleiben kann und ich steuerlich besser gestellt bin.
Was hast Du denn überhaupt unterschrieben?
Zitat:Muss sie nach ausgesprochener Scheidung mit einer Ausweisung rechnen oder bleibt die Freizügigkeitsbescheinigung gültig.
Prinzipiell ist ihre Freizügigkeit unabhängig von der Ehe mit Dir, denn sie ist ja selbst EU-Bürgerin. Allerdings kommt es darauf an, ob sonstige Bedingungen für die Freizügigkeit erfüllt sind, z. B ob sie erwerbstätig ist bzw. wenn nicht, ob sie ausreichende/-n Existenzmittel bzw. KV-Schutz vorweisen kann.
Abu