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gesicherter Unterhalt 1 Jahr nach Studium in D? (Gelesen: 4.905 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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18.10.2006 um 20:51:05
 
Hi,

Eine Bekannte aus China hat in D studiert und ist nun durch.
Sie kann ja nun noch 1 Jahr bleiben und dann wird geprüft, ob ihr LU gesichert ist.
Mom hangelt sie sich mit Jobs durch und bezieht keine Hilfe vom Staat aber für die Sicherung des LU im Sinne des AufenthG wird das wohl nicht reichen.
Im ihrem studierten Fach einen Job zu bekommen wird sehr schwierig, weil sie praktisch nur im öff. Dienst unterkommen könnte (Sozialpädagogik).
Nun lebt sie mit ihrem Freund zusammen. Der ist auch Chinese, Unternehmer mit einer eigenen Fa. und GF einer anderen, seinen AT kenne ich nicht aber ich schätze mal nach §21 AufenthG oder dadurch, daß er auch in D studiert hat (das hat er tatsächlich) und seitdem seinen LU nachweisen konnte.
Sie wird durch ihn unterstützt, er zahlt die gemeinsame Miete usw.
Sie jobbt jetzt nur gelegentlich für ein zusätzliches Taschengeld.
Reicht das ev., wenn in geeigneter Form nachgewiesen, um die Bedingungen zur Sicherung des LU zu erfüllen? Könnte er irgendwie für sie bürgen, so ähnlich wie eine VE? Wenn ja, in welcher Form?
Wie gesagt, sie möchte nicht ihren Aufenthalt aus dem Zusammenleben ableiten sondern nur die Sicherung des LU.
An Heirat ist noch nicht gedacht, sind halt moderne Chinesen  Zwinkernd

Wäre sie auf staatliche Hilfe angewiesen (wenn das mit den beiden mal in die Hose ginge), würde sie sofort nach China zurückgehen, dort würde sie leicht einen Job finden.


Vielen Dank für alle Tips!

Gruß,
Norbert
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Janey
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Antwort #1 - 18.10.2006 um 22:24:22
 
Hallo,

also entweder der LU wird durch VE gesichert oder mittels Sparbuch/Sperrvermerk (knapp 7000 € für 1 Jahr). Die dritte Möglichkeit, eigenen (ausreichenden) Verdienst, hast Du ja bereits ausgeschlossen.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Abu
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Antwort #2 - 18.10.2006 um 23:43:01
 
nixwissen schrieb am 18.10.2006 um 20:51:05:
Eine Bekannte aus China hat in D studiert und ist nun durch.
Sie kann ja nun noch 1 Jahr bleiben und dann wird geprüft, ob ihr LU gesichert ist.
Eigentlich muß ihr Lebensunterhalt bereits jetzt gesichert sein. Und in einem Jahr hilft ihr die Sicherung des Lebensunterhalts alleine auch nicht weiter Vielmehr brauchen Sie einen Job, den sie nach Vorrangprüfung ausüben darf.

Zitat:
Mom hangelt sie sich mit Jobs durch
Was sagt denn ihre AE zum Thema Erwerbstätigkeit?

Zitat:
Im ihrem studierten Fach einen Job zu bekommen wird sehr schwierig, weil sie praktisch nur im öff. Dienst unterkommen könnte (Sozialpädagogik).
Dann sieht es aber schlecht aus mit AE nach einem Jahr.

Abu
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otternase
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Antwort #3 - 19.10.2006 um 17:09:44
 
Wie waere es, wenn ihr Freund sie bei sich einstellt?

Als Unternehmer/GF koennte er das sicher hindeichseln.
Dadurch waere, ein ausreichend hohes vereinbartes Gehalt vorausgesetzt, der Lebensunterhalt gesichert.

Und die Vorrangprüfung könnte leicht bewältigt werden, indem die Stellenausschreibung bzw. Aufgabenbeschreibung so aufgesetzt wird, dass nur eine Chinesin, die Sozialpädagogik studiert hat, in Frage kommt, dh. direkt auf die Kandidatin zugeschneidert. (also Sprachkenntnisse und Kenntnisse der chinesischen Kultur und Umgang mit Menschen)
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inge
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Antwort #4 - 19.10.2006 um 17:20:54
 
otternase,
klingt ja echt toll. Jetzt erklär mal kurz, wozu zum Beispiel ein Drehstuhl-Hersteller einen chinesische Sozialpädagogen braucht. Oder ein Autohaus. Oder eine Gebäudereinigungsfirma.
Oder du erklärst mal kurz, in welchem Gewerbe in D denn so hauptsächlich chinesische Sozialpädagogen benötigt werden.

Zitat:
An Heirat ist noch nicht gedacht, sind halt moderne Chinesen

Einer davon wird halt bald ein moderner Chinese in China sein ...
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Mick
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Antwort #5 - 19.10.2006 um 17:33:47
 
inge schrieb am 19.10.2006 um 17:20:54:
Einer davon wird halt bald ein moderner Chinese in China sein ...


Hoi,
eine Bemerkung, die ausschließlich dazu geeignet ist, hier
Unfrieden zu sähen. Darf Dich bitten, das zu unterlassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #6 - 19.10.2006 um 17:36:41
 
tschuldigung
Die Bemerkung war nur als Hinweis gedacht, dass die bisher ausgeschlossene Heirat offensichtlich die einzige Möglichkeit ist, hier noch einen Aufenthalt zu bekommen.
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nixwissen
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Antwort #7 - 20.10.2006 um 00:32:04
 
Hi,

Naja, keine Panik.
So empfindlich bin ich nicht und wie gesagt, sie will nicht auf biegen und brechen hier bleiben.

Verstehe ich richtig, ein fester Job wäre die einzige Möglichkeit?
Das liesse sich aber tatsächlich arrangieren. Sie hilft jetzt schon in dem Laden wo er GF ist. Deutsch-Chinesischer Im-Export. Sie hat auch tatsächlich etwas Erfahrung im Im- und Export.
Das kann man ohne viel Mogelei hinbekommen.
Fliessend Deutsch und Chinesisch, dazu etwas Erfahrung in der Branche, da dürfte es nicht viele Deutsche eben.

Danke für die Tips, ich denke es ist nun klar!

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 20.10.2006 um 07:59:24
 
Bitte aber auf 16.4 achten:
Zitat:
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. § 9 findet keine Anwendung

Einfach nur irgendein Job reicht meist nicht. Und sie hat ja nicht Deutsch und/oder BWL studiert, sondern Sozialpädagogik. Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt wird einen Bezug zum Studium im Arbeitsplatz sehen wollen.
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Abu
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Antwort #9 - 20.10.2006 um 16:46:53
 
Mich würde noch einmal das interessieren:
Abu schrieb am 18.10.2006 um 23:43:01:
Was sagt denn ihre AE zum Thema Erwerbstätigkeit?


Abu
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Antwort #10 - 20.10.2006 um 17:21:28
 
Hi,

@Abu: Ich gehe zu 99,99% davon aus, daß es "Erwerbstätigkeit gestattet" ist. Sie hat sich die letzten 2-3 Jahre alleine über Wasser gehalten und dieses Mädel ist weder naiv noch würde sie was illegales tun. Sie hatte mehrere offizielle Jobs.

@inge: Hoppla, das sieht ja nicht so gut aus. Aber was, wenn er sonst niemanden findet, der den Job macht? Das AA schickt ihm Im-Export-Leute, die kein Chinesisch sprechen - kann er nix mit anfangen. Das AA schickt ihm deutsche ehemalige Chinesen, die sind vielleicht froh, wenn sie mal ne Email schreiben können, haben aber von Office, geschweige denn Im-Export keinen Schimmer. Und dann ist sie da, die den Job zwar nicht gelernt hat, Tätigkeit darin aber nachweisen kann, weil das bei einem Riesenkonzern in China war.

Naja, oder er richtet einen deutsch-chinesischen Betriebskindergarten ein Laut lachend
Nee, ist Quatsch und so derbe schummeln wollen sie nicht.
Wobei diese Idee noch gar nicht aufgekommen ist, sowas muß es im norddeutschen Raum ja geben. Oder ne deutsch-chinesische Schule.

Allerdings scheint auch eine Heirat wohl doch nicht so abwegig zu sein, wobei sie sich über die AE wohl noch gar keinen Kopf gemacht hat weil ja noch fast ein Jahr Zeit ist.

Ok, ich bedanke mich, die Möglichkeiten sind wohl ausreichend ausgelotet.

Gruß,
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Antwort #11 - 20.10.2006 um 17:34:46
 
nixwissen schrieb am 20.10.2006 um 17:21:28:
@Abu: Ich gehe zu 99,99% davon aus, daß es "Erwerbstätigkeit gestattet" ist. Sie hat sich die letzten 2-3 Jahre alleine über Wasser gehalten und dieses Mädel ist weder naiv noch würde sie was illegales tun. Sie hatte mehrere offizielle Jobs.

Der Punkt ist der:
nixwissen schrieb am 18.10.2006 um 20:51:05:
Eine Bekannte aus China hat in D studiert und ist nun durch.

Als Studentin darf Sie 90 Tage pro Jahr arbeiten, als Absolventin nicht mehr...

Abu
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nixwissen
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Antwort #12 - 20.10.2006 um 20:19:59
 
Hi,

Hoppla, das weiß sie vielleicht nicht. Danke für den Hinweis.

Aber nochmal zum LU. Nehmen wir mal an, sie leben zusammen und geben das auch so an (eheänliche LG). Dann meldet sie sich arbeitssuchend und würde theoretisch Hartz4 bekommen aber da sie als Bedarfsgemeinschaft zählen und er reichlich zuviel verdient, gibt es nichts.
Wäre das nicht eine amtliche Bescheinigung, daß ihr LU gesichert ist?
Oder ist die AE so zwingend an einen Job gebunden, der dem Studium angemessen ist?

Und noch ne dumme Frage: Nach welcher Hausnummer bekommt sie überhaupt eine AE wenn sie einen Job hätte?

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Antwort #13 - 20.10.2006 um 22:31:16
 
Hartz4 nicht möglich, da sie dem regulären Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. Abgesehen davon, dass das natürlich gleich ein Ausweisungsgrund wäre.

Um LU zu sichern während sie was sucht, darf sie arbeiten - NACH Erlaubnis AA (das dürfen dann auch Hilfsjobs sein, da ja nur für kurzfristigen LU)

"Echter" Job muss AFAIK den Qualifikationen entsprechen (jedenfalls steht immer "angemessen" in den VAH)

Wenn Job nach 16.4 dann voraussichtlich 18 (Beschäftigung).
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otternase
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Antwort #14 - 24.10.2006 um 12:04:20
 
Hallo Inge

Zitat:
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klingt ja echt toll. Jetzt erklär mal kurz, wozu zum Beispiel ein Drehstuhl-Hersteller einen chinesische Sozialpädagogen braucht. Oder ein Autohaus. Oder eine Gebäudereinigungsfirma.
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Ich denke, praktisch in jeder Branche kann man chinesische Sozialpädagogen gebrauchen, vorausgesetzt, die Firma ist im Import-Export-Geschäft mit China tätig (ob das mit Drehstühlen oder Autos läuft, ist ja ganz egal). Und Sozialpädagogik ist eine Ausbildung mit einem vielfältigen Berufsbild, beispielsweise gibt es auch Sozialpädagogen, die in den Public Relations Bereich gehen, es muss also nicht immer Kindergarten sein.

Import/Export scheint hier vorzuliegen, gut. Wenn der GF also eine Stelle ausschreibt, bei der Sprachkenntnisse Chinesisch, Kulturkenntnisse Chinesisch und besondere Fähigkeiten im Umgang mit schwierigen Menschen (Kunden sind ja immer schwierige Menschen  Zwinkernd ) sowie Erfahrungen im Import/Export gefordert werden, möglicherweise sogar Bewerber aus einer bestimmten Region bevorzugt werden, da diese die lokalen Besonderheiten besonders gut kennen (Guangdong Ren sind zB. ganz anders als Dong Bei Ren und die muslimischen Chinesen sind wieder ganz anders), wird er sicher nicht in einer Flut von passenden Bewerbungen ertrinken.
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