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Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung (Gelesen: 9.220 mal)
TaoShanti
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Antwort #15 - 31.10.2006 um 10:36:10
 
Nachtrag:

Meine Freundin ist 10 jahre jünger als ich - ich bin 49
und sie war noch nie in DU/EU verheiratet.


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冰封三尺,絕非一日之寒 "Drei Fuß Eis kommen nicht von einem kalten Tag." Chinesisches Sprichwort
 
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inge
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Antwort #16 - 31.10.2006 um 10:46:20
 
Ich möchte anmerken, dass die ABH in Berlin anscheinend chronisch überlastet ist (Sparzwang?) und deswegen gibt's dort wohl ab und zu Probleme.

Richtig ist: Die ABH muss ihre Zustimmung zum Eheschließungsvisum erteilen.
Die Botschaft kann das Visum nicht erteilen, wenn die ABH nicht zustimmt. Die Botschaft kann aber trotz Zustimmung der ABH ablehnen (tun sie aber eher selten)

NORMALERWEISE ...
geht man zur ABH und sagt was man vorhat (Heirat einer Ausländerin in D) und fragt was man tun soll. Die ABH erklärt einem dann genau, wie man vorzugehen hat.
Eine VE wird grundsätzlich gefordert. Wenn keine VE kann zwar trotzdem Zustimmung erfolgen (?), dann wird das Ganze aber noch unsicherer (es gibt sowieso keinen Rechtsanspruch auf das Eheschließungsvisum).

-> ABH fragen ob sie die Anfrage der Botschaft haben (evtl. brauchst du eine Vollmacht deiner Verlobten, da sie ja die Antragstellerin ist). Wenn ja, ob bereits bearbeitet. Wenn ja, ob Zustimmung oder Ablehnung.
Zusätzlich evtl Anfrage an Botschaft ob sie bereits die Anfrage an die ABH geschíckt haben.
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TaoShanti
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Antwort #17 - 31.10.2006 um 11:08:12
 
Vielen Dank Inge
ich seh schon - den Heiratstermin kann ich dann wohl kippen.
Ich übrigen hat mir vorher nioe jemand gesagt das die ABH ins Spiel kommt.
Meien Vorgehensweise  - Unterlagen aus China - Kammergerichtprüfung - Antrag auf visa bei Botschaft und Heiratstermin beim Standeamat habe ich entwedwer von hier (Forum oder auf anraten der Botschaftin China.)

Ich warte jetzt erstmal den Mitwoch ab - Vieleicht geht ´ja alles ganz schnell.
Die Anfrage der Botschaft an die ABH liegt schon vor.

Ich will jetzt positiv denken
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Ulf
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Antwort #18 - 31.10.2006 um 11:08:49
 
TaoShanti schrieb am 31.10.2006 um 08:28:12:
Alle Unterlagen liegen der Deutschen Botschaft in Shanghai vor.


Ich habe vor ca. 4 Wochen schon mal mit der ABH telefoniert, zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Damlas hat man mir erklärt das ich zum keine VE abgeben kann, weil ich zu wenig verdiene. Ich verdiene ca. 1550 Netto (Das ABH richtet sich bei der Vergabe von VE nach den Pfändungsfreigrenzen - somit liege ich wohl mit meinem Gehalt nicht im "Grünen Bereich" ) Man hat mir dann gesagt ich muss zum LABO und soll da eine Beglaubigte Einladung zum Zweck der Ehe unterschreiben. Habe ich auch getan und liegt der Botschaft in China auch vor.

Nach dem ich gestern erfahren habe das die Entscheidung über die Einreise "Grundsätzlich" - Zitat ' mail der Botschaft - nur durch die ABH erfolgt habe ich da angerufen und wollte nachfragen wie es nun weiter geht.

Eine "Freundliche Mitarbeiterin" erklärte mir als erstes das sie es nicht verstehe warum Zitat "DIE" alle nach Berlin wollen.... und ich in jedem Fall noch ein Gespräch bei der ABH führen muss und ggf. auch noch Unterlagen nachreichen muss.
Ich habe ihr daraufhin erklärt das ich nicht weiss warum "DIE" nach Berlin wollen.... und meine Verlobte will nach Berlin kommen weil ich nun mal Berliner bin und in Berlin lebe.

Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, das wenn wir in der Bundesbehörde in der ich tätig bin , Mitarbeiter hätten die so mit unseren Mitbürgern telefonisch umgehen, dies zumindest ein Mitarbeitergespräch zur folge hätte. - Ok - wie dem auch sei ------


Nicht jede Auslandsvertretung ist eine Botschaft, das gilt besonders für Provinzstädte, seien sie auch noch so groß.

Dein Netto ändert sich, sobald Ihr verheiratet seid, durch die Steuerklasse und im Zweifel noch durch den Ortszuschlag.


Und von wegen Umgangston: In Abwesenheit des Betroffenen sprachen zwei Behördenmittarbeitereinnen über den Bürger wie folgt: "Der Drecksack hat schon wieder einen Antrag gestellt!"

Gruß, ULF
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TaoShanti
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Antwort #19 - 31.10.2006 um 11:48:34
 
hi , Ulf Ja is richtig - ich meine auch das Generalkonsulat in Shanghai - in China gibt es ME nur eine Deutsche Botschaft und die ist in Beijing - Ja meine Steuerklasse änderst sich - aber erst nach der Heirat - und dazu müsste sie erst man bis 18.12. Datum des Heiratstermins - hier sein (hoffe ich zumindest)

Ortzuschlag für Verheiratete gibt es nach den neuen TVöD nicht mehr.

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TaoShanti
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Antwort #20 - 23.11.2006 um 13:55:46
 
ich hatte vorgestern den Termin bei der Ausländerbehörde. Man wollte nur die Original Anmeldebestätigung sehen und hat ansonsten nur nochmal ein paar Frgaen gestellt. Ich habe dann 5,00 Euro bezahlen müssen (für den Faxversand der Stellungnahme des ABH an das Bundesverwaltungsamt) - Fax deshalb weil der Heiratstermin schon steht und es schnell gehen soll. Auf meine Frage hin ob ich mich jetzt den Hochzeitsvorbereitungen widmen kann, hat mir die Sachbearbeiterin erklärt. Ich können mich jetzt ganz entspannt zurücklehnen, der Hochzeit würde von Ihrer Seite aus nicht im Wege stehen.
Meine Frage nun - Warum habe ich keine Verpflichtungserklärung abgeben müssen. ? -

Wie ist das eigentlich mit einem Heiratvisa - hat meine Frau dann dauerhaftes bleiberecht ?

TaoShanti
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Antwort #21 - 23.11.2006 um 13:57:57
 
sorry habe ich vergessen - Original Anmeldebestätigung des Standesamtes das der Heiratstermin festgesetzt bzw. Aufgebot bestellt ist.
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ronny
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Antwort #22 - 23.11.2006 um 14:05:12
 
Zitat:
Wie ist das eigentlich mit einem Heiratvisa - hat meine Frau dann dauerhaftes bleiberecht ?


Hallo,

nach der Eheschließung geht ihr zur ABH und beantragt ganz normal die AE nach § 28 AufenthG Zwinkernd

Dauerhaft wird die sicher noch ned erteilt sondern befristet auf 1 bis 3 Jahre. Danach erfolgt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 , diese wäre dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Alles natürlich nur immer unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen (u.a.
Fortbestand der ehel. LG) noch vorliegen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #23 - 23.11.2006 um 14:25:11
 
Danke Ronny,

und warum musste ich jetzt keine VE abgeben, ich dachte immer das ist Pflicht.

TaoShanti

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Antwort #24 - 28.11.2006 um 12:31:14
 
Möchte mich bei allen die mir geholfen haben recht herzlich bedanken und das Thema jetzt hier abschliessen. Habe heute erfahren das meine Frau morgen das Heiratsvisa abholen kann - Ging im nachhinein alles sehr schnell -

Vielen Dank nochmla an alle

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TaoShanti

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Hartmut
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Antwort #25 - 28.11.2006 um 13:19:01
 
Hallo Tao Shanti,

jetzt könnt Ihr doch noch Weihnachten zusammen feiern. Ich freue mich für Euch!

Gruß

Hartmut
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TaoShanti
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Antwort #26 - 28.11.2006 um 13:26:33
 
Danke Hartmut,

wir - meine kleine Chinesin und ich sind sehr glücklich jetzt - he he

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