Alle Unterlagen liegen der Deutschen Botschaft in Shanghai vor.
Ich habe vor ca. 4 Wochen schon mal mit der
ABH telefoniert, zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Damlas hat man mir erklärt das ich zum keine
VE abgeben kann, weil ich zu wenig verdiene. Ich verdiene ca. 1550 Netto (Das
ABH richtet sich bei der Vergabe von
VE nach den Pfändungsfreigrenzen - somit liege ich wohl mit meinem Gehalt nicht im "Grünen Bereich" ) Man hat mir dann gesagt ich muss zum LABO und soll da eine Beglaubigte Einladung zum Zweck der Ehe unterschreiben. Habe ich auch getan und liegt der Botschaft in China auch vor.
Nach dem ich gestern erfahren habe das die Entscheidung über die Einreise "Grundsätzlich" - Zitat ' mail der Botschaft - nur durch die
ABH erfolgt habe ich da angerufen und wollte nachfragen wie es nun weiter geht.
Eine "Freundliche Mitarbeiterin" erklärte mir als erstes das sie es nicht verstehe warum Zitat "DIE" alle nach Berlin wollen.... und ich in jedem Fall noch ein Gespräch bei der
ABH führen muss und ggf. auch noch Unterlagen nachreichen muss.
Ich habe ihr daraufhin erklärt das ich nicht weiss warum "DIE" nach Berlin wollen.... und meine Verlobte will nach Berlin kommen weil ich nun mal Berliner bin und in Berlin lebe.
Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, das wenn wir in der Bundesbehörde in der ich tätig bin , Mitarbeiter hätten die so mit unseren Mitbürgern telefonisch umgehen, dies zumindest ein Mitarbeitergespräch zur folge hätte. - Ok - wie dem auch sei ------
Nicht jede Auslandsvertretung ist eine Botschaft, das gilt besonders für Provinzstädte, seien sie auch noch so groß.
Dein Netto ändert sich, sobald Ihr verheiratet seid, durch die Steuerklasse und im Zweifel noch durch den Ortszuschlag.
Und von wegen Umgangston: In Abwesenheit des Betroffenen sprachen zwei Behördenmittarbeitereinnen über den Bürger wie folgt: "Der Drecksack hat schon wieder einen Antrag gestellt!"