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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
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Beitrag begonnen von TaoShanti am 17.10.2006 um 21:03:07

Titel: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 17.10.2006 um 21:03:07
Hallo und Hilfe bitte.

Ich habe vor einiger Zeit alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt zwecks Anmeldung zur Eheschliessung mit meiner Verlobten (China) abgegeben. Das Standesamt hat die Unterlagen dann zwecks Prüfung auf Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zum Kammergericht geschickt.
(In Berlin macht das das Kammergericht) Unabhängig von der Entscheidung des Kammergericht liegt auch schon ein Antrag und alle dafür erforderlichen Unterlagen zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung zum zweck der Heirat (Heiratsvisa) bei der Deutschen Botschaft in China.

Nun habe ich heute vom Kammergericht einen Brief bekommen in dem es heisst, das der Antrag nicht entschieden werden kann. Mit der Begründung das ich Unterlagen beibringen soll , die beweisen das es sich nicht um eine Scheinehe handelt. (Besuchervisa, Bilder , Telefonrechnungen etc.)

Ist dieser vorgang so normal ??

Ich kann belegen wie ich meine Verlobte kennengelernt habe , auch belegen das sie 3 Monate hier war und hier auch in den 3 Monaten täglich zur Schule gegangen ist um Deutsch zu lernen.

Ich bin selbst Angestellter einer Bundesbehörde und kenne die Diskussion um Scheinehen sehr gut - Ich hätte nie gedacht , das dies auch mich mal betreffen könnte. Ich liebe meine Verlobte sehr, ich habe nie an Scheinehe oder dergleichen gedacht.

Wäre für jeden tip dankbar  :(

TaoShanti

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 18.10.2006 um 08:31:11
Hallo Mick , wieso schiebst du die Frage ins "Randthema" Pewrsonenstandsrecht.

Und wie soll ich dein Zitat verstehen.

Es Geht bei der Frage eindeutig um Ehe und Famile -

?????????????????????

Ich kried hiewr schon verfolgungswahnideen  und denk mir das einige leute einfach nicht wollen das meine Frau nach Deutschland kommt

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von inge am 18.10.2006 um 08:56:20
In "Ehe und Familie" schreiben die meisten erstmal alles

Der Pass meiner Frau ist abgelaufen -> Ehe und Familie
müsste sein
Der Pass meiner Frau ist abgelaufen-> Asyl, Duldung, Passangelegenheiten

Kann mein Mann ohne Visum nach GB -> Ehe und Familie
müsste sein
Kann mein Mann ohne Visum nach GB -> EU- und Schengenrecht inklusive BESUCHSAUFENTHALTE

usw.

Ich habe Probleme mit der Befreiung vom EFZ für meine Verlobte -> Ehe und Familie
müsste sein
Ich habe Probleme mit der Befreiung vom EFZ für meine Verlobte -> Personenstandsrecht (jdf lt moderator)

Ich würde mir keine Sorgen machen, dass du in ein "Randthema" abgeschoben wurdest. Ehe und Familie ist zwar das vollste Forum, aber die meisten (die einem helfen können) lesen eh alle Foren ;)

Zu deiner Frage: Eher unüblich, aber so du die entsprechenden Nachweise führen kannst, würde ich das tun.
Bin mir nicht sicher, aber ich meine es gibt eine Regelung, dass Standesämter/Gerichte die Bearbeitung verweigern müssen, falls eine Scheinehe vorliegt. Offensichtlich werden bei euch Indizien (!) gesehen, die zumindest ein genaueres Nachfragen erforderlich machen (jdf sieht das Gericht es so).

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 09:00:53

Zitat:
wieso schiebst du die Frage ins "Randthema" Pewrsonenstandsrecht


Hallo,

vermutlich weil die Frage ausländerrechtlich nicht zu klären ist ;) BTW ist das Verschieben keine Wertung der Wichtigkeit Deiner Frage ;)

Bereiung von der Beibringung des EFZ ist eine rein personenstandsrechtliche Angelegenheit. Ohne die Befreiung gibt es keine Eheschließung und damit auch keine ausländerrechtliche Entscheidung zum Thema Ehe und Familie.

Zum Thema Befreiung ist hier in diesem Unterforum massenhaft Information (siehe die Sticky-Threads ganz oben), auch zu den Rechtsmitteln für den Fall, dass die Befreiung abgelehnt wird.


Zitat:
aber ich meine es gibt eine Regelung, dass Standesämter/Gerichte die Bearbeitung verweigern müssen, falls eine Scheinehe vorliegt.


Jow inge die gibt es:

§ 1310 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz i.V.m. § 1314 Abs. 2 BGB ;)


Zitat:
... er muß seine Mitwirkung verweigern, wenn offenkundig ist dass die Ehe (wegen der Scheinehe) nach § 1314 Abs. 2 aufhebbar wäre....


schräge Schrift = Anmerkung von mir


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von Sondra am 18.10.2006 um 09:02:18

TaoShanti schrieb am 17.10.2006 um 21:03:07:
Ist dieser vorgang so normal ??

In letzter Zeit offensichtlich ja. Leider.


TaoShanti schrieb am 17.10.2006 um 21:03:07:
Nun habe ich heute vom Kammergericht einen Brief bekommen in dem es heisst, das der Antrag nicht entschieden werden kann. Mit der Begründung das ich Unterlagen beibringen soll , die beweisen das es sich nicht um eine Scheinehe handelt. (Besuchervisa, Bilder, Telefonrechnungen etc.) ...

Ich kann belegen wie ich meine Verlobte kennengelernt habe, auch belegen das sie 3 Monate hier war und hier auch in den 3 Monaten täglich zur Schule gegangen ist um Deutsch zu lernen. *

Ich bin selbst Angestellter einer Bundesbehörde und kenne die Diskussion um Scheinehen sehr gut ... **

* Dann tue es einfach. Genau das wird von dir verlangt: dass du Belege lieferst, aus denen euere "Geschichte" nachvollziehbar wird.

** Es wird sicherlich nicht schaden, wenn du zu deinen Belegen auch ein Schreiben beilegst mit genau der Aussage.


Zitat:
Ich krieg hier schon Verfolgungswahn  und denk mir, dass einige Leute einfach nicht wollen, dass meine Frau nach Deutschland kommt

„Honni soit qui mal y pense“ - bei welcher Bundesbehörde bist du? Aber es handelt sich vermutlich nur um einfache Übergenauigkeit des Gerichtes. Wenn nur nach Aktenlage entschieden werden muss, ohne die Betroffenen "im Augenschein" nehmen zu können, dann braucht man etwas mehr Dokumentation, um sich "ein Bild machen" zu können.

"Randthemen" ist von den Machern der Seite sicherlich nicht abwertend gemeint und "Personenstandsrecht" hat auch etwas mit "Ehe" zu tun, oder?

Viel Glück und Geduld (die wirst du brauchen)!

Gruß  :) Sondra

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von inge am 18.10.2006 um 09:25:35
Ronny,
genau den (1310) hatte ich wohl im Kopf.

Hier ein Link zu einem Urteil des OLG Dresden
(Ablehnung der Befreiung wg. Scheinehe)

http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/6VA8.99.PDF

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 26.10.2006 um 07:27:27
Hallo an alle die mir auf meine Frage geantwortet haben und vielen Dank.

Ich bin noch am nächsten Tag zu KG gegangen und habe alle Unterlagen die ich hatte vorgelegt. Nicht mal eine Woche später rief mich das Standesamt an und teilte mir mit dass nun alles in Ordnung sei und das Kammergericht allem zugestimmt hat. Gestern war ich bei Standesamt und habe den Heiratstermin festgelegt. Noch in diesem Jahr kann ich heiraten - he he

Very Happy now  :D

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von ronny am 26.10.2006 um 07:36:55

Zitat:
Noch in diesem Jahr kann ich heiraten - he he


Na siehste, hat sich alles doch personenstandsrechtlich gelöst ;)

Glückwunsch ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 30.10.2006 um 12:47:25
Hi an alle,
vieleicht habe ich mich ja doch etwas zu frü gefreut. Jetzt ist die Prüfung durch das KM durch und er Termin zur Heirat steht beim Standesamt.
Heute habe ich erfahren das die Unterlagen vom Generalkonsulat in Shanghai an die ABH in Berlin gesendet wurden. Zitat des Generalkonsulats :

"Das Generalkonsulat dient bei langfristigen Visaanträgen hauptsächlich als Vermittler; die Entscheidung wird entsprechend von der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland getroffen. Entsprechend sollten die Dokumente auch bei dieser nachgereicht werden." (ich wollte den Termin zur Eheschliessung nachreichen)

Soweit auch alles nachvollziebar - Auf meinen Anruf hin bei der ABH hat man mir gesagt das ich in jedem Fall noch zu einer "Befragung" kommen muss.

Was ist denn Inhalt einer solchen Befragung - Ich komme mir langsam vor wie ein Krimineller -

Vielen Dank noch mal an alle.

P.S. sieht so aus als ob der schon feststehende Heiratstermin unter diesen Umständen nicht zu halten ist. :-(


Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von Ulf am 30.10.2006 um 13:06:08

TaoShanti schrieb am 30.10.2006 um 12:47:25:
Soweit auch alles nachvollziebar - Auf meinen Anruf hin bei der ABH hat man mir gesagt das ich in jedem Fall noch zu einer "Befragung" kommen muss.

Was ist denn Inhalt einer solchen Befragung - Ich komme mir langsam vor wie ein Krimineller -


Umstände des Kennenlernens, Begegnungen, ggf. familiäre Daten...

Farbe der Zahnbürsten sollte vor Eingehung der Ehe noch nicht relevant sein...

Gruß, ULF

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 30.10.2006 um 13:40:08
öhh, wie jetzt - ???

da kommt doch wohl nicht später jemand und pfrüft bei einer ordentlich geschlossenen Ehe die Farbe der Zahnbürsten.

Mein Gott - Ich bin selbts Angestellter eienr Bundesbehörde - 3 Zimmerwohnung -Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Arbeitszimmer - alle als solche erkennbar.

Ich bedaure schon das ich nicht in China geheiratet habe - dann wäre alles einfacher gewesen. >:(

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 30.10.2006 um 13:41:24
Zusatz:

Umstände des Kennenlernens, Begegnungen, ggf. familiäre Daten

Habe ich alles schon beim Berliner KM angeben müssen.


Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von Reni am 30.10.2006 um 14:15:12

TaoShanti schrieb am 30.10.2006 um 13:40:08:
öhh, wie jetzt - ???

da kommt doch wohl nicht später jemand und pfrüft bei einer ordentlich geschlossenen Ehe die Farbe der Zahnbürsten.

(


Die Farbe nicht - aber es gibt so spaßige Mitarbeiter von ABH, die bei "Hausbesuchen" bitten, das Bad sehen zu dürfen, und prüfen, ob zwei Zahnbürsten vorhanden sind - wenn nicht, könnte das auf Scheinehe schließen lassen. (Besonders pikant, wenn man die Statistiken über den Gebrauch von Zahnbürsten bei Deutschen kennt - TaoShanti, das ist nicht an deine Adresse!).

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von inge am 30.10.2006 um 23:21:35

Zitat:
dann wäre alles einfacher gewesen

Nicht zwangsläufig. Dann wärst du zwar verheiratet, aber eine Überprüfung auf Scheinehe könnte immer noch erfolgen. Solange das dann geprüft wird, würde deine Frau halt kein Visum zur FZF erhalten.

Wobei ich mal vorsichtig anfrage, ob's bei dir und deiner Zukünftigen grundsätzliche Verdachtsmomente gibt?
- War sie schon mal in D/EU und/oder in D/EU verheiratet?
- Sehr großer Altersunterschied?

Im allgemeinen scheint mir bei dieser Konstellation (wenn keine Punkte von oben) der betriebene Aufwand eher ungewöhnlich. China ist kein grundsätzliches Auswanderungsland (mehr) und ohne zusätzliche Verdachtsmomente verstehe ich persönlich nicht ganz, warum man gerade hier so tief nachbohrt ...

ABER
Die ABH gibt die Zustimmung zum langfristigen Aufenthalt. Warst du denn überhaupt schon mal da (wg. VE zB) und was hat man dir damals gesagt?

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 31.10.2006 um 08:28:12
Hi,
ja meine Verlobte war schon mal für 3 Monate in Berlin, sie hat in dieser Zeit hier auch Deutsch in eienr Sprachenschule gelernt und büffelt jetzt fleissig seit nunmehr einen Jahr jeden Tag in China Deutsch.

Die Kammergerichtsprüfung ist abgeschlossen, der Heiratstermin ist festgesetzt.
Alle Unterlagen liegen der Deutschen Botschaft in Shanghai vor. Einzige Ausnahme war bisher die Bestätigung zur Anmeldung der Ehe. Diese wollte ich der Botschaft zukommen lassen. Daraufhin hat mir die Botschaft mitgeteilt, das sie bei längeren Aufenthalten nur als Vermittler tätig ist, die eigentliche Zustimmung zur Einreise erteilt die ABH - diese teilt der Botschaft dann die Entscheidung mit und die Botschaft vergibt dann ggf. das Visum - soweit alles auch verständlich und nachvollziebar.

Ich habe vor ca. 4 Wochen schon mal mit der ABH telefoniert, zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Damlas hat man mir erklärt das ich zum keine VE abgeben kann, weil ich zu wenig verdiene. Ich verdiene ca. 1550 Netto (Das ABH richtet sich bei der Vergabe von VE nach den Pfändungsfreigrenzen - somit liege ich wohl mit meinem Gehalt nicht im "Grünen Bereich" ) Man hat mir dann gesagt ich muss zum LABO und soll da eine Beglaubigte Einladung zum Zweck der Ehe unterschreiben. Habe ich auch getan und liegt der Botschaft in China auch vor.

Nach dem ich gestern erfahren habe das die Entscheidung über die Einreise "Grundsätzlich" - Zitat ' mail der Botschaft - nur durch die ABH erfolgt habe ich da angerufen und wollte nachfragen wie es nun weiter geht.

Eine "Freundliche Mitarbeiterin" erklärte mir als erstes das sie es nicht verstehe warum Zitat "DIE" alle nach Berlin wollen.... und ich in jedem Fall noch ein Gespräch bei der ABH führen muss und ggf. auch noch Unterlagen nachreichen muss.
Ich habe ihr daraufhin erklärt das ich nicht weiss warum "DIE" nach Berlin wollen.... und meine Verlobte will nach Berlin kommen weil ich nun mal Berliner bin und in Berlin lebe.

Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, das wenn wir in der Bundesbehörde in der ich tätig bin , Mitarbeiter hätten die so mit unseren Mitbürgern telefonisch umgehen, dies zumindest ein Mitarbeitergespräch zur folge hätte. - Ok - wie dem auch sei ------

Mein Problem was ich jetzt akut habe ist  - Der Termin steht beim Standesamt - Heirat soll in 6 Wochen sein. (ja, ich weiss ist ein halbes Jahr gültig, kann also auch verschoben werden) - Ist der Termin zu halten ??

Was will das ABH jetzt noch von mir ?

Ich wollte eigentlich mein ersten oder besser Ihr ersten Weihnachten zusammen feiern :-(




Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 31.10.2006 um 10:36:10
Nachtrag:

Meine Freundin ist 10 jahre jünger als ich - ich bin 49
und sie war noch nie in DU/EU verheiratet.



Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von inge am 31.10.2006 um 10:46:20
Ich möchte anmerken, dass die ABH in Berlin anscheinend chronisch überlastet ist (Sparzwang?) und deswegen gibt's dort wohl ab und zu Probleme.

Richtig ist: Die ABH muss ihre Zustimmung zum Eheschließungsvisum erteilen.
Die Botschaft kann das Visum nicht erteilen, wenn die ABH nicht zustimmt. Die Botschaft kann aber trotz Zustimmung der ABH ablehnen (tun sie aber eher selten)

NORMALERWEISE ...
geht man zur ABH und sagt was man vorhat (Heirat einer Ausländerin in D) und fragt was man tun soll. Die ABH erklärt einem dann genau, wie man vorzugehen hat.
Eine VE wird grundsätzlich gefordert. Wenn keine VE kann zwar trotzdem Zustimmung erfolgen (?), dann wird das Ganze aber noch unsicherer (es gibt sowieso keinen Rechtsanspruch auf das Eheschließungsvisum).

-> ABH fragen ob sie die Anfrage der Botschaft haben (evtl. brauchst du eine Vollmacht deiner Verlobten, da sie ja die Antragstellerin ist). Wenn ja, ob bereits bearbeitet. Wenn ja, ob Zustimmung oder Ablehnung.
Zusätzlich evtl Anfrage an Botschaft ob sie bereits die Anfrage an die ABH geschíckt haben.

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 31.10.2006 um 11:08:12
Vielen Dank Inge
ich seh schon - den Heiratstermin kann ich dann wohl kippen.
Ich übrigen hat mir vorher nioe jemand gesagt das die ABH ins Spiel kommt.
Meien Vorgehensweise  - Unterlagen aus China - Kammergerichtprüfung - Antrag auf visa bei Botschaft und Heiratstermin beim Standeamat habe ich entwedwer von hier (Forum oder auf anraten der Botschaftin China.)

Ich warte jetzt erstmal den Mitwoch ab - Vieleicht geht ´ja alles ganz schnell.
Die Anfrage der Botschaft an die ABH liegt schon vor.

Ich will jetzt positiv denken

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von Ulf am 31.10.2006 um 11:08:49

TaoShanti schrieb am 31.10.2006 um 08:28:12:
Alle Unterlagen liegen der Deutschen Botschaft in Shanghai vor.


Ich habe vor ca. 4 Wochen schon mal mit der ABH telefoniert, zwecks Abgabe einer Verpflichtungserklärung, Damlas hat man mir erklärt das ich zum keine VE abgeben kann, weil ich zu wenig verdiene. Ich verdiene ca. 1550 Netto (Das ABH richtet sich bei der Vergabe von VE nach den Pfändungsfreigrenzen - somit liege ich wohl mit meinem Gehalt nicht im "Grünen Bereich" ) Man hat mir dann gesagt ich muss zum LABO und soll da eine Beglaubigte Einladung zum Zweck der Ehe unterschreiben. Habe ich auch getan und liegt der Botschaft in China auch vor.

Nach dem ich gestern erfahren habe das die Entscheidung über die Einreise "Grundsätzlich" - Zitat ' mail der Botschaft - nur durch die ABH erfolgt habe ich da angerufen und wollte nachfragen wie es nun weiter geht.

Eine "Freundliche Mitarbeiterin" erklärte mir als erstes das sie es nicht verstehe warum Zitat "DIE" alle nach Berlin wollen.... und ich in jedem Fall noch ein Gespräch bei der ABH führen muss und ggf. auch noch Unterlagen nachreichen muss.
Ich habe ihr daraufhin erklärt das ich nicht weiss warum "DIE" nach Berlin wollen.... und meine Verlobte will nach Berlin kommen weil ich nun mal Berliner bin und in Berlin lebe.

Ich möchte an dieser Stelle mal anmerken, das wenn wir in der Bundesbehörde in der ich tätig bin , Mitarbeiter hätten die so mit unseren Mitbürgern telefonisch umgehen, dies zumindest ein Mitarbeitergespräch zur folge hätte. - Ok - wie dem auch sei ------


Nicht jede Auslandsvertretung ist eine Botschaft, das gilt besonders für Provinzstädte, seien sie auch noch so groß.

Dein Netto ändert sich, sobald Ihr verheiratet seid, durch die Steuerklasse und im Zweifel noch durch den Ortszuschlag.


Und von wegen Umgangston: In Abwesenheit des Betroffenen sprachen zwei Behördenmittarbeitereinnen über den Bürger wie folgt: "Der Drecksack hat schon wieder einen Antrag gestellt!"

Gruß, ULF

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 31.10.2006 um 11:48:34
hi , Ulf Ja is richtig - ich meine auch das Generalkonsulat in Shanghai - in China gibt es ME nur eine Deutsche Botschaft und die ist in Beijing - Ja meine Steuerklasse änderst sich - aber erst nach der Heirat - und dazu müsste sie erst man bis 18.12. Datum des Heiratstermins - hier sein (hoffe ich zumindest)

Ortzuschlag für Verheiratete gibt es nach den neuen TVöD nicht mehr.


Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 23.11.2006 um 13:55:46
ich hatte vorgestern den Termin bei der Ausländerbehörde. Man wollte nur die Original Anmeldebestätigung sehen und hat ansonsten nur nochmal ein paar Frgaen gestellt. Ich habe dann 5,00 Euro bezahlen müssen (für den Faxversand der Stellungnahme des ABH an das Bundesverwaltungsamt) - Fax deshalb weil der Heiratstermin schon steht und es schnell gehen soll. Auf meine Frage hin ob ich mich jetzt den Hochzeitsvorbereitungen widmen kann, hat mir die Sachbearbeiterin erklärt. Ich können mich jetzt ganz entspannt zurücklehnen, der Hochzeit würde von Ihrer Seite aus nicht im Wege stehen.
Meine Frage nun - Warum habe ich keine Verpflichtungserklärung abgeben müssen. ? -

Wie ist das eigentlich mit einem Heiratvisa - hat meine Frau dann dauerhaftes bleiberecht ?

TaoShanti

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 23.11.2006 um 13:57:57
sorry habe ich vergessen - Original Anmeldebestätigung des Standesamtes das der Heiratstermin festgesetzt bzw. Aufgebot bestellt ist.

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von ronny am 23.11.2006 um 14:05:12

Zitat:
Wie ist das eigentlich mit einem Heiratvisa - hat meine Frau dann dauerhaftes bleiberecht ?


Hallo,

nach der Eheschließung geht ihr zur ABH und beantragt ganz normal die AE nach § 28 AufenthG ;)

Dauerhaft wird die sicher noch ned erteilt sondern befristet auf 1 bis 3 Jahre. Danach erfolgt die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 , diese wäre dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Alles natürlich nur immer unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen (u.a.
Fortbestand der ehel. LG) noch vorliegen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 23.11.2006 um 14:25:11
Danke Ronny,

und warum musste ich jetzt keine VE abgeben, ich dachte immer das ist Pflicht.

TaoShanti


Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 28.11.2006 um 12:31:14
Möchte mich bei allen die mir geholfen haben recht herzlich bedanken und das Thema jetzt hier abschliessen. Habe heute erfahren das meine Frau morgen das Heiratsvisa abholen kann - Ging im nachhinein alles sehr schnell -

Vielen Dank nochmla an alle

;D  :D  ;D

TaoShanti


Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von Hartmut am 28.11.2006 um 13:19:01
Hallo Tao Shanti,

jetzt könnt Ihr doch noch Weihnachten zusammen feiern. Ich freue mich für Euch!

Gruß

Hartmut

Titel: Re: Kammergericht Ehefähigkeitsprüfung
Beitrag von TaoShanti am 28.11.2006 um 13:26:33
Danke Hartmut,

wir - meine kleine Chinesin und ich sind sehr glücklich jetzt - he he


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