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ehe dann visum ??? (Gelesen: 977 mal)
genesis84
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Beiträge: 6

bozen, Italy
bozen
Italy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehe dann visum ???
08.10.2006 um 15:54:59
 
hallo

ich hab da mal ne frage,

ich bin deutsche staatsbürgerin habe aber meinen wohnsitz seit ich kind bin in italien ich lebe auch dort.
mein freund ist türke und lebt in der türkei.
wenn wir in der türkei heiraten müssen wir dann in D oder I nochmal heiraten weil die ehe nicht anerkannt wird? das habe ich mal gehört.
noch dazu kommt dass er nächstes jahr zum militär muss.
muss er auch gehen wenn wir verheiratet sind und mit mir in D oder I lebt?

were ieb wenn mir jemand helfen könnte
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Einbeck
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Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 16:05:49
 
Die Frage, ob ein verheirateter in der Trkei noch Militärdienst leisten muss oder befreit wird und ob sich bei Leben in Italien etwas ändert?

Besser Dein Zukünftiger fragt die trkischen Behörden.

Zur Eheschließung in der Türkei folgender Link
zur dt. Botschaft
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__TUR/Eheschlie...

2. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde

Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.

Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.

3. Namensrechtliche Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei

Die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen werden durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist.

Daher müssen Sie, wenn zum Beispiel die Ehefrau bei der Botschaft Ankara einen neuen Pass auf den Namen ihres Ehemannes beantragen möchte, zunächst beide Ehegatten bei dem Standesamt am Wohnort in Deutschland oder bei der Botschaft Ankara eine Rechtswahl vornehmen und dann einen Ehenamen bestimmen (Antragsformular s.u. unter Linkliste – Gebühren 20,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt einen Reisepass mit Ihrem künftigen Namen beantragen.

Für Rechtswahl und Namensbestimmung vorzulegende Unterlagen:

    * Ausweisdokument beider Eheleute
    * Internationale Heiratsurkunde „Formul B“
    * Falls einer der Ehegatten oder beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind oder waren: Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı)
    * Ggf. Scheidungsurteil

Diese Erklärung wird dann von der Botschaft an das zuständige Standesamt in Deutschland gesandt. Erst wenn wir von dort die Bestätigung der neuen Namensführung erhalten haben, kann der Ehefrau der auf den neuen Namen beantragte Reisepass ausgehändigt werden.Eheschließung in der Türkei (siehe downloadliste)



Damit Ihr beide gemeinsam in Italien leben könnt, sollte er bei der italiennischen Botschaft/Konsulat ein Visum für Italien beantragen.

Empfehlung, trete in Kontakt zu Boschaft/Konsulat und lass nach Heirat ein deutsches Familienbuch anlegen. Ist immer nützlich vorallem wenn  Ihr später KInder habt.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.10.2006 um 16:05:50
 
Hi,

Wenn Ihr in der Türkei heiratet müsst Ihr nicht nochmal heiraten, könnt Ihr auch gar nicht.
Die Heirat wird in D oder I anerkannt.
Wenn er nächstes Jahr zum Militär muß, wird er ev. das Land nicht mehr verlassen dürfen. Der Dienst dort ist ja nicht sonderlich beliebt.
Daß die Heirat daran was ändern soll kann ich mir nicht vorstellen aber warte mal ab, hier ist einer im Forum der sich prächtig mit dem TUR Militärdienst auskennt.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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guel
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Beiträge: 73

mülheim, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.10.2006 um 13:43:12
 
Hallo zusammen,

die Hochzeit wird anerkannt, was du eventuell meinst ist die religiöse Hochzeit. Die wird in keinem Rechtsstaat anerkannt.

Wenn dein Freund seinen Militärdienst aufschieben lassen kann (z.B. Studium) kann er nach der Heirat sein Visum beantragen. Wenn er nicht die Möglichkeit hat sein Dienst zu verschieben, dann bleibt ihm nichts anderes übrig als diesen zu absolvieren auch wenn er verheiratet ist.

Wenn er mind. 3 Jahre im Ausland gelebt hat, hat er die Möglichkeit gegen Entgelt diesen Mititärdienst auf 3 Wochen zu verkürzen.

Liebe Grüße

Guel Smiley

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