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FzF Visum - Verständigung in gemeinsamer Sprache (Gelesen: 946 mal)
Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF Visum - Verständigung in gemeinsamer Sprache
06.10.2006 um 18:42:23
 
Hallo,

ich bin Deutscher und werde in Kürze meine vietnamesische Verlobte in Vietnam heiraten. Danach werden wir ein Familienzusammenführung beantragen.
Im Rahmen von Fzf Visa Anträgen wird häufig überprüft, ob es sich um eine Scheinehe handelt. Eines der wichtigsten Kriterien ist dabei die Verständigung in einer gemeinsamen Sprache.
Leider hat meine Verlobte trotz intensiver Bemühungen und vieler Kurse große Schwierigkeiten sich auf Deutsch oder Englisch auch nur einfach auszudrücken. Ich kann mich immerhin etwas auf Vietnamesisch verständigen. Es ist nicht wirklich gut, aber reicht zumindest für einfache Situationen des täglichen Lebens. Vietnamesisch habe ich anhand von verschiedenen Büchern und CDs sowie der Hilfe meiner vietnamesischen Freunde und meiner Vietnamaufenthalte gelernt. 

Meine Fragen:

- Was für ein Sprachniveau wird von der ABH und den Botschaften für die gemeinsame Sprache erwartet?
- Wie müßte ich gegebenfalls meine Vietnamesisch Kenntnisse nachweisen?  Über Dolmetscher in Deutschland oder etwa über Telefon mit der Botschaft in Hanoi?

Vielen Dank!

Hartmut

PS: Selbstverständlich möchte ich das meine Verlobte so gut wie möglich Deutsch lernt. Nur in Vietnam ist es halt sehr schwer für Sie. Deshalb hoffe ich auf den Erfolg von Intensivkursen in Deutschland in einer nicht vietnamesischsprachigen Umgebung.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF Visum - Verständigung in gemeinsamer Sprac
Antwort #1 - 06.10.2006 um 20:38:33
 
Der Nachweis einer Scheinehe wird meist  von den Behörden nur als Sammlung von Indizien erbracht. Das Fehlen einer gemeinsamen Sprache ist nur ein einziges Indiz, das aber nur im Zusammenhang mit anderen Gründen zum Verdacht der Scheinehe führen kann.

dies schreibt die EU:
Zitat:
Der Rat der Europäischen Union hat am 04.12.1997 in einer Entschließung dargelegt, welche Kriterien für die Annahme einer so genannten Scheinehe sprechen. Als Indizien gelten danach: die fehlende Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft, das Fehlen eines angemessenen Beitrags zu den Verpflichtungen aus der Ehe, die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie begegnet, die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betreffender wichtiger persönlicher Informationen, die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache, für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (abgesehen von den im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Einbringen einer Mitgift in die Ehe gängige Praxis ist), es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind oder sich unbefugt in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben.


der ganze beitrag steht hier:
http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/presse_7_1_08.html


Das heisst, der Level mit dem Du vietnamesisch sprichst oder Deine Verlobte Englisch oder Deutsch spricht, spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Entscheidend ist der Gesamteindruck den das Paar vermittelt.
Beide sollten bezüglich der gemeinsamen geschichte (kennenlernen, Urlaube, telefonate...) etc den selben Kenntnisstand haben und dies mit allem möglichen auch beweisen können. (Fotos, flugtickets).
Ich denke, wenn dies überzeugend gemacht wird, kann nichts schiefgehen.

hge



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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 11:35:27
 
Hallo,

es ist mir schon klar, daß der Gesamteindruck eines Paares zählt. Unglücklicherweise habe ich hier und in anderen Foren sehr viel darüber gelesen, daß dieser Gesamteindruck negativ ist. Daher möchte ich gerne Punkt für Punkt belegen können, daß wir keine Scheinehe führen. Der aus meiner Sicht vielleicht problematische Punkt sind die gemeinsamen Sprachkenntnisse. Daher meine Frage.

Gruß

Hartmut
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