Die Frage, ob ein verheirateter in der Trkei noch Militärdienst leisten muss oder befreit wird und ob sich bei Leben in Italien etwas ändert?
Besser Dein Zukünftiger fragt die trkischen Behörden.
Zur Eheschließung in der Türkei folgender Link
zur dt. Botschaft
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__TUR/Eheschlie...2. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde
Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.
Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.
3. Namensrechtliche Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei
Die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen werden durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, wenn die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist.
Daher müssen Sie, wenn zum Beispiel die Ehefrau bei der Botschaft Ankara einen neuen Pass auf den Namen ihres Ehemannes beantragen möchte, zunächst beide Ehegatten bei dem Standesamt am Wohnort in Deutschland oder bei der Botschaft Ankara eine Rechtswahl vornehmen und dann einen Ehenamen bestimmen (Antragsformular s.u. unter Linkliste – Gebühren 20,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt einen Reisepass mit Ihrem künftigen Namen beantragen.
Für Rechtswahl und Namensbestimmung vorzulegende Unterlagen:
* Ausweisdokument beider Eheleute
* Internationale Heiratsurkunde „Formul B“
* Falls einer der Ehegatten oder beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind oder waren: Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı)
* Ggf. Scheidungsurteil
Diese Erklärung wird dann von der Botschaft an das zuständige Standesamt in Deutschland gesandt. Erst wenn wir von dort die Bestätigung der neuen Namensführung erhalten haben, kann der Ehefrau der auf den neuen Namen beantragte Reisepass ausgehändigt werden.Eheschließung in der Türkei (siehe downloadliste)
Damit Ihr beide gemeinsam in Italien leben könnt, sollte er bei der italiennischen Botschaft/Konsulat ein Visum für Italien beantragen.
Empfehlung, trete in Kontakt zu Boschaft/Konsulat und lass nach Heirat ein deutsches Familienbuch anlegen. Ist immer nützlich vorallem wenn Ihr später KInder habt.