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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.773 mal)
Thomas S.
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.10.2006 um 11:53:51
 
Hallo,

ich habe im Juni in Russland meine Freundin geheiratet. Ende Julin bin ich wieder zurück nach Deutschland und meine Frau hat einen Visaantrag zur FZF in der zuständigen Botschaft gestellt. Es kam zum Vorgespräch ihrerseits über den Hintergrund unserer Beziehung. Die gesammelten Unterlagen wurden im Anschluss an die ABH verschickt, sind dort (nach telefonischer Auskunft) auch schon vor einiger Zeit eingtroffen.


Nach Auskunft eines Mitarbeiters der ABH wird vorerst nicht entschieden, solange verlangte Fingerabdrücke meiner Ehefrau nicht durch das BKA geprüft wurden!
- Nach Auskunft eines Mitarbeiters der Konsularabteilung der Botschaft ist eine solche Anfrage der ABH nicht eingegangen!!

Meine erste Frage ist nun: Ist das heute ein normaler Vorgang? Muss jetzt jeder Ausländer der ein Visum zur FZF beantragt mit Fingerabdrücken durch das BKA geprüft werden?

Meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen, die Geburtsunrkunde hat gereicht und gratuliert wurde mir von der Amtsleiterin persönlich!

Meine zweite Frage lautet: Meine Ehefrau ist im vierten Monat schwanger. Wir freuen uns sehr und ich leide darunter, dass ich bald die Hälfte der vorgeburtlichen Entwicklung verpasst habe. Ich will also verständlicher Weise meine Frau so bald, wie nur möglich bei mir haben.

Gibt es ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren der FZF aufgrund der Schwangerschaft? Kann ich einen besonderen Antrag stellen auf schnelle Entscheidung oder ähnlichem?


Der ABH ist die Schwangerschaft bekannt, das hat nach Aussage eines Mitarbeiters keinen Einfluss auf die Entscheidung?!

Vielen Dank für eure Hinweise und Erfahrungen vorab!
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.10.2006 um 13:07:40
 
zu deiner ersten Frage kannst du ja mal im folgenden Link stöbern
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#49

ich würde mich an deiner Stelle noch einmal an die ALB wenden, auf die Lage hinweisen und drum bitten, dass sie sich per Fax an die Botschaft wenden und um die Fingerabdrücke bitten.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.10.2006 um 13:11:02
 
Thomas S. schrieb am 07.10.2006 um 11:53:51:

Nach Auskunft eines Mitarbeiters der ABH wird vorerst nicht entschieden, solange verlangte Fingerabdrücke meiner Ehefrau nicht durch das BKA geprüft wurden!
- Nach Auskunft eines Mitarbeiters der Konsularabteilung der Botschaft ist eine solche Anfrage der ABH nicht eingegangen!!

Meine erste Frage ist nun: Ist das heute ein normaler Vorgang? Muss jetzt jeder Ausländer der ein Visum zur FZF beantragt mit Fingerabdrücken durch das BKA geprüft werden?

Meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen, die Geburtsunrkunde hat gereicht und gratuliert wurde mir von der Amtsleiterin persönlich!

Gibt es ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren der FZF aufgrund der Schwangerschaft? Kann ich einen besonderen Antrag stellen auf schnelle Entscheidung oder ähnlichem?[/b]

Der ABH ist die Schwangerschaft bekannt, das hat nach Aussage eines Mitarbeiters keinen Einfluss auf die Entscheidung?!



Hmm, Fingerabdrücke für nationale Langzeitvisa sind optional, wenn ich http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/13.09.2003/741512.asp richtig verstehe. Vielleicht hat jemand neuere Belegstellen.

Ob und wann Fingerabdrücke angefordert wurden, läßt sich notfalls (wenn sonst nichts geht) über das Auswärtige Amt klären; die haben die Aufsicht über die Botschaft. Will die ABH Dir die Anforderung zeigen?

Hat Dich Deine Frau, und sei es per Telefax, zur Akteneinsicht bevollmächtigt?

Bei Schwangerschaft mit deutscher Beteiligung sollte die ABH ernstlich eine Vorabzustimmung erwägen, meinethalben vorbehaltlich Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung. Gesondert einklagen/beanspruchen kann man die nicht, ggf. aber bei der Landesinnenbehörde nachfragen, wie in einem solchen Fall verfahren werden kann.

Gruß, ULF
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Thomas S.
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.10.2006 um 15:27:24
 
Hallo mal wieder.....

also, in meinem Fall hat sich noch nicht viel getan. Die angesprochenen Fingerabdrücke sind bereits am 11.10. genommen worden und wurden tagsdarauf verschickt (laut Info des Konsulats). Seitdem wartet die ABH in Berlin auf den Eingang der Post. Wie lange kann wohl solche diplomatische Post brauchen????

Wie lange wird dann noch die Prüfung des BKA dauern?

Das BVA in Köln habe ich bereits kontaktiert und keine Info darüber erhalten, wo es jetzt klemmt. Überhaupt konnte mir die Mitarbeiterin dort nicht sagen, was das BVA eigentlich tut und welchen Teil sie zu dem Visaverfahren beiträgt. Auch hat mich irretiert, dass die Dame dort nichts von den angeforderten Fingerabdrücken wusste und nichts in der AKte vermerkt sei.

Was macht das BVA, welche Rolle spielt diese Behörde? Werden dort die Unterlagen geprüft? Hat man irgendeine Einflussmöglichkeit?

Meine Frau ist nun bereits im fünften Monat schwanger. Die ABH in Berlin ist nur sehr schwer zu erreichen. Zu den Telefonsprechzeiten ist immer besetzt und wenn ich durchkam, wurde ich meist sehr ruppig abgewiesen und mit besserwisserischen Ratschlägen zur Familienplanung bedacht. Ausserdem wurde ich gefragt, warum ich denn Deutschland nicht einfach verlassen könne!! - Ich denke diese Aussagen seitens einer Mitarbeiterin der ABH sind schon eine Beschwerde wert, allerdings bringen diese sachlich nicht weiter. Wer hat Erfahrungen mit der ABH in Berlin? Wie erreicht man die Amtsleiterin?

Meine letzte Frage bezieht sich darauf, ob das Familienrecht in Deutschland nicht vielleicht schwerer wiegt, als das Ausländerrecht. Ich hoffe ja nur auf den Schutz meiner Familie - meiner Frau und meines Kindes - und das sollte doch wichtiger sein. Hat jemand in dieser Frage Erfahrung zur Argumentation?

Vielen Dank für eure Infos und Ratschläge vorab!!

Grüsse - Thomas
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zzzmick
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Beiträge: 113
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.10.2006 um 16:45:34
 
Hi, also telefonischen Kontakt kannst Du in Berlin wirklich vergessen! Weitere Kommentare zu dieser Situation spare ich mir mal...

Ich hatte aber ziemlich gutes Glück über die email Adresse auf der Seite der ABH
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/index.html
habe dort bisher immer eine Antwort erhalten, auch wenn es mal ein paar Tage dauern kann.

Viel Glück!!!
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