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Hochzeit (Gelesen: 2.545 mal)
habiga1
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Träume nicht dein Leben
sondern lebe deine Träume


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit
18.08.2006 um 00:00:29
 
Hallo ihr Lieben,

mein Schatz hat mir einen Heiratsantrag gestellt...
wir kennen uns gut sind aber noch nicht so lange zusammen.
Er ist hier mit einem Studiumvisum.
Was brauchen wir alles wenn wir heiraten wollen ?
Muss ich da auch sachen wie größe der wohnung Gehaltsnachweis etc. vorlegen ?
Besitze ich nämlich nicht...da ich noch Schülerin bin und zu Hause wohne.

Vielen Dank für die Infos.

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.08.2006 um 00:11:20
 
habiga1 schrieb am 18.08.2006 um 00:00:29:
Was brauchen wir alles wenn wir heiraten wollen ?
Muss ich da auch sachen wie größe der wohnung Gehaltsnachweis etc. vorlegen ?
Besitze ich nämlich nicht...da ich noch Schülerin bin und zu Hause wohne.


Hoi,
wer hat welche Staatsangehörigkeit, wer hat welchen
ausländerrechtlichen Status? Geht es um ausländer-
rechtliche Fragen, oder um das Standesamt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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habiga1
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.08.2006 um 16:09:58
 
Hallo,

ich bin Deutsche und er ist Saudi Araber.
Wir wollen erst mal Standesamtlich heiraten.
Und noch ne Frage was werden da so Fragen gestellt und wie viele ?
Davor hab ich irgendwie Angst.

Danke für die Antworten.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.08.2006 um 17:20:30
 
Hallo habiga1,

es wäre wirklich hilfreich, alle Fragen zu beantworten Zwinkernd
welchen ausländerrechtlichen Status hat dein zukünftiger Ehemann? Hält er sich bereits in Deutschland auf oder ist er noch im Ausland?
Was für Fragen meinst du?
Fragen beim Standesamt oder bei der Ausländerbehörde?

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 18.08.2006 um 17:27:32
 
Der Standesbeamte fragt üblicherweise nur, ob man will oder nicht Zwinkernd

VORHER fragt er natürlich nach jeder Menge Dokumenten, aber er fragt nicht ob du weißt, welche Schuhgröße dein Mann hat, ob seine Zahnbürste grün oder gelb ist, oder wie seine Geschichtslehrerin in der dritten Klasse hieß, falls du das befürchtest. Solche Fragen werden höchstens NACH der Heirat gestellt, falls Zweifel daran auftauchen, ob die eheliche Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird. Dem StBA ist es im Grunde egal, ob du deinen Zukünftigen vor 5 Minuten kennengelernt hast, oder ob ihr schon gemeinsam den Sandkasten vollgepullert habt  Laut lachend - wichtig (allerdings nur bei deutsch-ausländischen Ehen) ist nur ob die Ehe "echt" ist, oder nur dazu dient einen Aufentshaltstitel zu erwerben. Aber auch da interessiert nur, ob es zumindest EINER ehrlich meinte.
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habiga1
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Träume nicht dein Leben
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.08.2006 um 21:57:59
 
Nein also mein Schatzi ist schon hier in Deutschland mit einem studentenVisum.
Und heute hat er nach gefragt und er kann somit hier heiraten mit dem Visum also ohne erster zurück zu gehen und zu warten dass ich Visum auf Familienzusammenführung stelle.
Also ist eine Befragung vor der Hochzeit so normale Fragen wie was ist seine lieblingsfarbe essen etc. ?Sorry kann mir im Moment da nix drunter vorstellen. Also das ist auf der ABH oder ?Und das ist bevor wir standesamtlich heiraten oder danach?
Wie sieht das aus brauchen wir wenn wir auf der ABH sind schon eine gemeinsame Wohnung ?
Und wie ist das wenn wir beide noch kein Geld verdienen also er bezieht kein Geld vom Staat sondern wird von den Eltern unterstützt bzw. ich ja auch.
Kann das Probleme machen ?
Oder sehe ich alles zu kompliziert ?Geht das total einfach ? :p

Danke
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habiga1
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Träume nicht dein Leben
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.08.2006 um 22:21:40
 
Dann noch eine Frage:
Müssen wir z.b. einen Mietvertrag vorlegen ? Oder Einkommensnachweis?Auch wenn er shcon hier in Deutschland ist ?
Gibt es da von Bundesland zu BundeslAND UNTERSCHIEDE?
Ist es in Bayern strenger ?
Dauert es in großen Städten z.b. länger ?
Im Moment führen wir noch eine Fernbeziehung somit haben wir noch nix gemeinsames. Aber wir leben beide in Deutschland.
Welche Dokumente braucht er ?
Geburstsurkunde und dass er noch nicht verheiratet ist.Noch was ?
UNd ich auch geburtsurkunde und dass ich noch nciht verheiratet bin.richtig ?
Bei der Befragung auf der ALB....wird er dann in seiner Stadt und ich in meiner gefragt oder zusammen ?
10000 Fragen  hä?
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habiga1
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.08.2006 um 11:14:48
 
Keine Antwort ??  weinend Traurig
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Saffya
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 27.10.2006 um 19:22:12
 
Hallo Habiga1,

hast du inzwischen schon geheiratet? Interessiert mich weil  ich in einer ähnlichen Situation bin wie du:-)

Viele Grüße:-)
Saffya
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.10.2006 um 19:50:18
 
habiga1 schrieb am 18.08.2006 um 22:21:40:
Müssen wir z.b. einen Mietvertrag vorlegen ? Oder Einkommensnachweis?

Welche Dokumente braucht er ?
Geburstsurkunde und dass er noch nicht verheiratet ist.Noch was ?
UNd ich auch geburtsurkunde und dass ich noch nciht verheiratet bin.richtig ?
Bei der Befragung auf der ALB....wird er dann in seiner Stadt und ich in meiner gefragt oder zusammen ?


Für die Eheschließung müßt Ihr in Deutschland "nur" Dokumente vorlegen, wonach in Euer beider Personen nach beider Länder Recht keine Ehehindernisse begründet sind.



Siehe Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren.

Er mag dann seine AE als Student beibehalten, bis Ihr eines Tages eine Ehewohnung begründet, und wenn es sich um eine Einzimmerwohnung handelt.

Dann kann er seine AE unabhängig von irgendwelchem Einkommen auf Deutschverheiratet umschreiben lassen und ggf. sein Studium, so erforderlich, mit Zweitwohnung am Studienort fortsetzen.

Welche Form der Trauung wolltet Ihr später, also nach der standesamtlichen Heirat, noch nachholen?

Vielleicht werdet Ihr nicht großartig befragt, wenn klar ist, daß Ihr Euch hier schön länger kennt.

inge schrieb am 18.08.2006 um 17:27:32:
aber er fragt nicht ob du weißt, welche Schuhgröße dein Mann hat, ob seine Zahnbürste grün oder gelb ist, oder wie seine Geschichtslehrerin in der dritten Klasse hieß, falls du das befürchtest. Solche Fragen werden höchstens NACH der Heirat gestellt, falls Zweifel daran auftauchen, ob die eheliche Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird.



Hmm, bei Heiratsvisen kommen solche Befragungen vielleicht auch vor, wobei man bei Zahnbürsten darauf verweisen kann, bislang in getrennten Haushalten gelebt zu haben...


Gruß, ULF
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