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Aufenthaltsgenehmigung für Amerikaner (Gelesen: 1.014 mal)
miraleisen
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung für Amerikaner
27.10.2006 um 10:39:08
 
Hallo,

Ich weiß, dass dieses Thema schon hundertmal in diesem Forum thematisiert wurde, jedoch brauche ich einfach nochmal Eure Hilfe.
Mein Mann ist Amerikaner und Seit Ende September hier in Berlin. Wir haben ihn bereits bei dem Bürgerbüro angemeldet und ein Familienbuch angelegt. Es klappt auch alles mit den Urkunden, Apostillen und Übersetzungen.
Nun steht der Termin bei der Ausländerbehörde in 2 Wochen an. Mir wurde gesagt, dass er eine Versicherung braucht und einen Einkommensnachweis. Die Versicherung wurde schon beantragt, jedoch muss er noch eine Gesundsheitsuntersuchung machen und ich bin mir nicht sicher, ob dies alles vor dem 9. 11 klappen wird. Hier lese ich jedoch immer wieder, dass keine Versicherung oder Einkommensnachweis für die Aufenthaltsgenehmigung verlangt wird ( ich bin deutsche). Ich bin noch Studentin und wir leben zur Zeit noch von Ersparnissen und der Unterstütung meiner Eltern. Mein Mann ist IT Spezialist mit Collegeabschluss. Wir wollten die Arbeitserlaubnis abwarten, damit er dann auf Jobsuche gehen kann.
KAnn es nun sein, dass die Aufenthaltsgenehmigung gar nicht erteilt wird, oder vielleicht nur für ein Jahr, oder sogar nur für weniger Monate und er dann nochmal sein Einkommen vorzeigen muss.
Eigentlich hatten wir uns gut informiert und alles schien klar, aber nun bin ich verunsichert.
Vielen Dank schon mal im voraus,

sonja
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brickbat
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Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung für Amerikaner
Antwort #1 - 27.10.2006 um 10:47:56
 
Das Einkommen ist bei dt.-vh. grundsätzlich unerheblich, könnte wohl sein, daß sie wegen des fehlenden Einkkommens nur für ein Jahr erteilt wird, das reicht aber, um einen Job zu finden und die nächste Verlängerung dann für 3 Jahre zu bekommen.
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SirDrago
Junior Member
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.10.2006 um 23:29:02
 
Hab dir einen PN geschrieben.
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