Sylvi85 schrieb am 06.10.2006 um 04:28:21:Mein Mann will sich nicht von mir trennen lassen *
Leider ist aber mein Mann vor 3 Monaten arbeitlos geworden und bekommt jeztz Arbeitlosengeld 2 Monate schon. Darf ich dann ausreisen mit dem Kind solange? Ist das strafbar 2 Monate weg zu sein oder muss ich mich anmelden irgendwo damit ich in Ruhe wegfahren kann? **
* Was
er will oder nicht ist seine Sache. Wenn
du dich trennen willst, kannst du es selbstverständlich tun (auch "
gegen seinen Willen").
** Selbstverständlich darfst du mit deiner Tochter zu deinen Eltern fahren. Warum auch nicht? Eine Abwesenheit von 2 Monaten ist vom Standpunkt des Aufenthaltsrechtes völlig unschädlich. Laut
§ 51 darfst du dich bis zu 6 Monatenn ausser Landes aufhalten, ohne dass dein Aufenthaltstitel dadurch in Frage gestellt werden kann. Die Arbeitslosigkeit deines Mannes hat nichts damit zu tun. Arbeitslosengeld - zumindest Arbeitslosengeld I dürfte da keine Rolle spielen, weil es keine Sozialleistung ist, sondern ein Recht, das sich dein Mann durch seine bisherigen Arbeit erworben hat (er hat auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt).
Wenn du den Empfang bzw. die Bedarfsberechnung entsprechend
SGB II meinst - da kannst du bei der Arbeitsagentur (ARGE) vorsprechen und nachfragen. Meines Erachtens dürfte der Empfang von Arbeitslosenhilfe 2 dich + Kind nicht an reisen verhindern, weil der Empfänger (d.h. derjenige, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss) ist dein Mann. Möglicherweise würde sich aber für die Zeit euerer Abwesenheit der Regelsatz ändern (d.h. dein Mann würde nur das Geld für sich, nicht aber für euch in dieser Zeit erhalten). In diesem Fall müsste die ARGE vermutlich informiert werden, dass euere "Bedarfsgemeinschaft" 2 Monate lang kleiner sein wird als sonst.
Es ist auf alle Fälle nicht
strafbar 2 Monate weg zu sein - um so mehr, da die Kleine noch nicht schulpflichtig ist.
Alles Gute
Sondra