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Heirat in Deutschland (Gelesen: 1.069 mal)
TaoShanti
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Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland
06.10.2006 um 09:36:52
 
Hallo an alle,
ich ahbe heute eine ziemlich niederschmetternde Auskunft auf dem Landesamt für Ordnugswesen in Berlin bekommen.

Folgender Tatbestand: Ich möchte meine Chinesische Feundin in Berlin heiraten.
Alle Dokumente sind zur Zeit zwecks Ehefähigkeitsprüfung beim Kammergericht in Berlin. Laut Ausage der Standesbeamtin steht der Zustimmung auch nicht im Wege und somit auch nicht dem Heiratstermin. Auf Anraten der Standesbeamtin, hat isch meine Verlobte schon mal einen Termin bei Generalkonsulat in Shanghai zum Zweck der Beantragung des Heiratsvisums geben lassen. Parallel dazu habe ich mich mit dem Konsulat in Verbindung gesetzt und noch mal nachgefragt was denn ausser dem Antrag (RK 1200) und den 4 Passbildern noch alles dem Antrag beiliegen muss. Die Kosulatsmitarbeiterin hat mir daraufhin via Mail eine PDF - File mit den genauen Angaben zusendent. Unter anderem stand da das meine Verlobte eine von mir abgegebene Verplichtungserklärung beilegen muss. Alleanderen Unterlagen Copy meines Reisepasses, Einladung und Krankenversicherung hatte ich schon. - Soweit so Gut - Heute nun war ich im LABO und wollte die Verpflichtungserklärung abgeben. Die Sachbearbeiterin erklärte mir ich brauche keine Verpflichtungserklärung sonder nur eine von Ihnen beglaubigte Einladungdie ich dann zusammen mit den anderen Unterlagen zu meiner Verlobten schicken soll damit sie damit dann zum Konsulat gehen kann.

Und nun der Hammer: Die Sachbearbeiterin erklärte mir die Vorgehensweise bei Vergabe eines Visums zum Zweck der Heirat.

Antragstellung im Konsulat in Shanghai mit allen Unterlagen, ---- Dann prüft das Konsulat die Unterlagen und setzt sich mit der Ausländerbehörde hier in Berlin in Verbindung. Diese schreibt mich dann an und ich muss dann hier in Berlin bei der Ausländerbehörde vorsprechen und dann möglicher weise die Verpflichtungserklärung abgeben. Die dann ich dann nach China ins Konsulat senden muss. Ausserdem prüft die Ausländerbehörde ob meine Verlobte zum Zweck der Heirat einreisen darf.

Ich bin vollkommen geplättet - ich wollte dies Jahr endlich heiraten - und nun das - Das klingt nach langen Behördengang und klingt vollkommen gegesätzlich zu dem was ich bis jetzt hier im Forum und auch im Berliner Standesamt gehört habe.

Wäre für jede Hilfe dankbar.

Gruss
TaoShanti  Griesgrämig
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冰封三尺,絕非一日之寒 "Drei Fuß Eis kommen nicht von einem kalten Tag." Chinesisches Sprichwort
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 06.10.2006 um 10:00:12
 
Hallo TaoShanti,

das, was Dir die Sachbearbeiterin erklärt hat, ist grundsätzlich so korrekt. Das Verfahren ist schlicht und ergreifend so, un die Standesämter wissen das mitunter eben nicht so exakt wie die Ausländerbehörden. - Vielleicht könntest Du die Verpflichtungserklärung bereits jetzt abgeben und Deine Partnerin bereits eine beglaubigte Kopie derselben in Shanghai vorlegen - ob das das Verfahren beschleunigt, vermag ich aber nicht genau zu sagen.

Ansonsten solltest Du nicht zu erschrocken sein - wenn alle Paiere in Ordnung sind und alle Vorassetzungen erfüllt sind, wird das mit der Visaerteilung an sich kein Problem sein. Es braucht halt etwas Zeit. Den konkreten Termin für Eure Heirat könnt Ihr in der Tat erst bestimmen, wenn klar ist, dass Deine Freundin das Visum erhält bzw. in Händen hat.

=schweitzer=
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.10.2006 um 10:53:07
 
Hi,

Du wirst imho in jeden Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben müssen. Das kannst Du ja jetzt schon tun um etwas Zeit zu sparen. Dafür ist die ABH zuständig.
Die LABO ist sowas wie kombinierte Meldebehörde und Standesamt? Die haben mit dem Visum nix zu tun. Setze Dich mit der ABH in Verbindung.

Gruß,
Norbert
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twingo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 11:03:13
 
Ich habe die Verpflichtungserklärung beim hiesigen Bürgerbüro / ABH abgegeben und dann in Original nach China geschickt. Gleichzeitig zum Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis hatten wir in China die Papiere beim Konsulat eingereicht.
Der ganze Vorgang hat ca. 3 Monate gedauert.

gruss

twingo
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thomasbuchem thomasbuchem  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 10.10.2006 um 23:41:31
 
nixwissen schrieb am 06.10.2006 um 10:53:07:
Die LABO ist sowas wie kombinierte Meldebehörde und Standesamt? Die haben mit dem Visum nix zu tun. Setze Dich mit der ABH in Verbindung.

"LABO" Berlin steht für "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten" und umfaßt auch die ABH.

Abu
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