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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.409 mal)
Blank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.10.2006 um 13:51:22
 
Hallo,

ich würde gerne nächstes Jahr meine in Asien lebende Freundin in Deutschland heiraten. Ich besitze eine Eigentumswohnung mit ausreichend Wohnraum. Nach Abzug der Kosten für die Wohnung + Versicherungen bleiben mir mtl. ca. 700,-€. Habe leider nur einen befristeten Arbeitsvertag, der erstmal alle 3 Monate verlängert wird. Kann es Probleme mit der Verpflichtungserklärung geben?

Gruß
Blank
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.10.2006 um 03:01:31
 
Blank schrieb am 01.10.2006 um 13:51:22:
Hallo,

Kann es Probleme mit der Verpflichtungserklärung geben?

Gruß
Blank


100 % = NEIN !!! = Du hast keine Probleme dazu !!

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.10.2006 um 11:58:07
 
dein nettoeinkommen ist für die VE maßgebend, nicht unbedingt was deine wohnung und die versicherungen kosten

liegt dein monatliches nettoeinkommen über 1.500 euro, sehe ich keine probleme bei der VE

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Blank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.10.2006 um 12:51:13
 
Mein Nettoeinkommen liegt leider nur bei ca. 1200,-€ ! Ich könnte es event. durch einen Minijob auf 1500,- aufstocken. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist wirklich kein Hindernis?

Danke für die Antworten.

Gruß
Blank
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 02.10.2006 um 13:03:17
 
Eine VE erfordert üblicherweise die Vorlage von Gehaltsnachweisen und nicht von Arbeitsverträgen. Aus Gehaltsnachweisen geht aber die Dauer des Arbeitsvertrages meistens nicht hervor.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 02.10.2006 um 15:26:29
 
1.200 euro netto/monat wird sehr schwierig
auch der befristete arbeitsvertrag könnte in dem fall ein problem werden

ich geh jetzt mal davon aus, dass du die deutsche staatsangehörigkeit besitzt

schon mal an die möglichkeit der eheschließung in asien gedacht ?

denn wenn du deutscher bist und im ausland heiratest, hätte deine ausländische ehefrau dann einen anspruch auf erteilung eines visums zur familienzusammenführung und dann ist das einkommen sowie der befristete arbeitsvertrag egal
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Antwort #6 - 02.10.2006 um 15:55:06
 
Ja, ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir hatten schon Pläne nächstes Jahr in Asien zu Heiraten. Leider bekomme ich jetzt nicht den gewünschten Urlaub an einem Stück, so das nur noch eine Heirat in Deutschland für uns in frage kommt.
Wie schon geschrieben, kann mein Gehalt mit einem Minijob auf ca. 1500,- aufstocken.
Bleibt dann wohl nur zu Hoffen das nicht nach einem Arbeitsvertag gefragt wird.

Gruß
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 02.10.2006 um 16:20:30
 
auf den meisten gehaltsabrechnungen steht allerdings ein- und austrittsdatum drauf

war deine verlobte schon mal hier bei dir zu besuch?
falls ja, wer hat denn da die VE gemacht ?

wie dem auch sei
versuch es einfach
und falls es nicht klappt, gibt es 2 möglichkeiten
entweder jemand anders macht die VE oder ihr müßt dann wirklich in asien heiraten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.10.2006 um 16:44:37
 
Auf meinen Lohnabrechnungen steht nur das Eintrittsdatum.

Meine Verlobte war leider noch nicht hier.

ChicaLoca schrieb am 02.10.2006 um 16:20:30:
und falls es nicht klappt, gibt es 2 möglichkeiten
entweder jemand anders macht die VE oder ihr müßt dann wirklich in asien heiraten


Heißt das, das z.B. meine Eltern die VE machen könnten? Das geht so einfach? Die hätten genug Einkommen.

Gruß
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inge
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Antwort #9 - 02.10.2006 um 16:53:17
 
Zitat:
Das geht so einfach?

Die VE soll den Staat vor Kosten schützen. Wer diese Kosten dann tatsächlich schultert ist "uns" Zwinkernd egal.
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Antwort #10 - 02.10.2006 um 17:03:25
 
Das ist ja super !!  Durchgedreht Dann brauch ich mir ja überhaupt keine Sorgen mehr zu machen. Smiley

Danke für die schnellen Antworten.

Gruß
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Antwort #11 - 02.10.2006 um 17:13:39
 
Du willst heiraten, also gibt es jede Menge Gründe sich Sorgen zu machen ...

SCNR Zwinkernd

Es gibt auf das Eheschließungsvisum allerdings keinen Rechtsanspruch, also ist eine Ablehnung selbst dann möglich, wenn Bill Gates die VE abgibt. Kommt aber wenn alle Papiere vorliegen wohl eher selten vor.
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nixwissen
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Antwort #12 - 02.10.2006 um 17:32:28
 
Hi,

Ob Schwierigkeiten zu erwarten sind hängt sicherlich auch davon ab um welches Land es geht.
Je besser das Land entwickelt ist desto weniger Probleme gibt es meist mit den Papieren.
Was man hier so liest scheint besonders die Botschaft in Vietnam manchmal sehr merkwürdig drauf zu sein.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 02.10.2006 um 17:38:29
 
Sie kommt von den Philippinen. Werden es 2007 einfach probieren. Wenn es nicht klappt, können wir ja immer noch 2008 auf den Philippinen heiraten. unentschlossen

Gruß
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nixwissen
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Antwort #14 - 02.10.2006 um 19:04:09
 
Hi,

Hmm, auf den Philippinen kann es Probleme mit den Papieren geben, ihr solltet das auf jeden Fall rechtzeitig starten. Such mal hier im Forum, da gibt es konkrete Erfahrungen.
Aber lass Dich nicht entmutigen. Wenn Deine Freundin alle Papiere hat und da keine Merkwürdigkeiten dabei sind, bekommt man das schmerzfrei hin.

Ein guter Tipp ist immer, direkt mit der Botschaft vor Ort zu sprechen. Rufe und Maile sie wegen der Details und nötigen Papiere an. Dann sehen die auch, daß Du Dich kümmerst und Scheineheverdacht kommt gar nicht erst auf.

Gruß,
Norbert
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Rocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 05.10.2006 um 09:24:39
 
Hallo
Ich habe da auch eine Frage, ich möchte meine thailändische Verlobte mit Heiratsvisum nach Deutschland holen und hier heiraten.
Ich verdiene hier 1340.- Euro netto, zahle 400.- Euro Miete und 290.- Euro Alimente.
Allerdings arbeite ich (berufsbedingt) nur 2 Wochen im Monat (habe aber unbefristete Festanstellung) sodass ich evtl. auch noch etwas dazuverdienen könnte.
Gibt es Probleme mit der Verpflichtungserklärung?
Wie soll ich am besten vorgehen?

Im voraus danke für Eure Hilfe

Gruß Rocky
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remich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.10.2006 um 01:08:28
 
Heiraten in einem sogenannten Drittstaat ojehhhhhhhhhhhhhh. Nicht wegen der Heirat, aber hinterher versuchen ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, da fangen die Probleme an. Es reicht, dass ein Verdacht auf Scheinehe besteht, um das Visum abzulehnen und woran dieser Verdacht fest gemacht wird, wird nicht einmal mitgeteilt. Und bei der Ausländerbhörde erfährst du auch nichts darüber. In solch einem Fall gilt nicht in dubio pro reo; deswegen kann man das letztlich jedem unterstellen und man wird auf diese Weise gezwungen unter Umständen Jahre lang auf das Zusammenleben mit dem Partner zu verzichten. Und was anzuerkennende Beweise sind, beschließt auch die Ausländerbehörde alleine. Aber vielleicht wohnst du ja in einem Ort, wo es diesen versteckten Rassismus in der Behörde nicht gibt, das wünsch ich dir jedenfalls.
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Antwort #17 - 06.10.2006 um 07:19:02
 
Zitat:
Aber vielleicht wohnst du ja in einem Ort, wo es diesen versteckten Rassismus in der Behörde nicht gibt, das wünsch ich dir jedenfalls.


Und ich wünsche mir dass solcher Blödsinn hier aus dem Board verschwindet, ....
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #18 - 09.10.2006 um 15:00:04
 
remich schrieb am 06.10.2006 um 01:08:28:
In solch einem Fall gilt nicht in dubio pro reo; deswegen kann man das letztlich jedem unterstellen und man wird auf diese Weise gezwungen unter Umständen Jahre lang auf das Zusammenleben mit dem Partner zu verzichten.


Natürlich nicht. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt ja auch im Strafrecht und nicht im Verwaltungsrecht.

Das was Du wiedergibst ist ein Haufen von Vorurteilen und hat mit der Realität recht wenig zu tun.

Blaise
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