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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 3.408 mal)
Rocky
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung
Antwort #15 - 05.10.2006 um 09:24:39
 
Hallo
Ich habe da auch eine Frage, ich möchte meine thailändische Verlobte mit Heiratsvisum nach Deutschland holen und hier heiraten.
Ich verdiene hier 1340.- Euro netto, zahle 400.- Euro Miete und 290.- Euro Alimente.
Allerdings arbeite ich (berufsbedingt) nur 2 Wochen im Monat (habe aber unbefristete Festanstellung) sodass ich evtl. auch noch etwas dazuverdienen könnte.
Gibt es Probleme mit der Verpflichtungserklärung?
Wie soll ich am besten vorgehen?

Im voraus danke für Eure Hilfe

Gruß Rocky
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remich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.10.2006 um 01:08:28
 
Heiraten in einem sogenannten Drittstaat ojehhhhhhhhhhhhhh. Nicht wegen der Heirat, aber hinterher versuchen ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, da fangen die Probleme an. Es reicht, dass ein Verdacht auf Scheinehe besteht, um das Visum abzulehnen und woran dieser Verdacht fest gemacht wird, wird nicht einmal mitgeteilt. Und bei der Ausländerbhörde erfährst du auch nichts darüber. In solch einem Fall gilt nicht in dubio pro reo; deswegen kann man das letztlich jedem unterstellen und man wird auf diese Weise gezwungen unter Umständen Jahre lang auf das Zusammenleben mit dem Partner zu verzichten. Und was anzuerkennende Beweise sind, beschließt auch die Ausländerbehörde alleine. Aber vielleicht wohnst du ja in einem Ort, wo es diesen versteckten Rassismus in der Behörde nicht gibt, das wünsch ich dir jedenfalls.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #17 - 06.10.2006 um 07:19:02
 
Zitat:
Aber vielleicht wohnst du ja in einem Ort, wo es diesen versteckten Rassismus in der Behörde nicht gibt, das wünsch ich dir jedenfalls.


Und ich wünsche mir dass solcher Blödsinn hier aus dem Board verschwindet, ....
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #18 - 09.10.2006 um 15:00:04
 
remich schrieb am 06.10.2006 um 01:08:28:
In solch einem Fall gilt nicht in dubio pro reo; deswegen kann man das letztlich jedem unterstellen und man wird auf diese Weise gezwungen unter Umständen Jahre lang auf das Zusammenleben mit dem Partner zu verzichten.


Natürlich nicht. Der Grundsatz in dubio pro reo gilt ja auch im Strafrecht und nicht im Verwaltungsrecht.

Das was Du wiedergibst ist ein Haufen von Vorurteilen und hat mit der Realität recht wenig zu tun.

Blaise
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