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Botschaftsregistrierung Ukraine (Gelesen: 6.460 mal)
inge
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30.09.2006 um 11:16:09
 
Auf der Seite der ukrainischen Botschaft habe ich einen interessanten Text gefunden.
http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=18,150,0,0,1,0
Zitat:
Loss of the citizenship of Ukraine
Citizenship of Ukraine shall be lost:
[...]
4. if a person residing/sojourning beyond the borders of Ukraine has not, without good reasons, undergone consular registration over seven years. Good reasons shall be the following: absence of diplomatic missions and post of Ukraine in the country of domicile, lengthy illness, hostilities and other emergencies.

Übersetzt: Wer länger als 7 Jahre im Ausland lebt und es (ohne guten Grund) unterläßt sich bei der UA Botschaft zu registrieren, verliert seine ukrainische Staatsangehörigkeit.

Find ich etwas heftig, aber na ja.

Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt, i.e. wird dieses Gesetz auch tatsächlich "praktiziert"? Fragt sich, ob das im Falle einer Einbürgerung von Vorteil oder von Nachteil ist.

(P.S.: "Wir" Zwinkernd sind registriert)
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Ralf
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Antwort #1 - 30.09.2006 um 12:02:21
 
inge schrieb am 30.09.2006 um 11:16:09:
Fragt sich, ob das im Falle einer Einbürgerung von Vorteil oder von Nachteil ist.

Wenn der Verlust der StA durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden kann, ist das für die Einbürgerung natürlich insofern ein Vorteil, dass ein zeitaufwendiges Entlassungsverfahren dann entfällt.
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inge
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Antwort #2 - 30.09.2006 um 12:28:43
 
Zusatzfrage: Wenn der Verlust nach 7 Jahren automtaisch eintritt, dürfte eine ABH dann eigentlich noch einen Titel erteilen/verlängern, wenn kein Registrierungsstempel im Pass ist?
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Ralf
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Antwort #3 - 30.09.2006 um 12:58:47
 
Den fehlenden Stempel im aktuellen Pass kann man wohl kaum als Beweis für den
Verlust der StA ansehen, die Registrierung kann ja auch anderweitig erfolgt sein
(Zweitpass bzw. früherer Pass, separate Bescheinigung). Auch eine Verlängerung
bzw. Neuausstellung eines Passes dürfte man wohl als Registrierung ansehen.
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ronny
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Antwort #4 - 30.09.2006 um 13:36:47
 
Habs mal hierher verschiebert, weils kein personstandsrechtliches Problem ist Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kv
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Antwort #5 - 05.10.2006 um 17:04:01
 
Hallo inge,

die Infos auf der Seite der Botschaft sind einfach veraltet (aus dem Jahre 1997).
Die von Dir genannten Infos befanden sich in Artikel / §20. Die neueren Versionen (ab 2001), nun §19 haben diesen Satz nicht mehr.

Hab gerade in google gefunden Infos aus 2005

Gruß
kv
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.10.2006 um 17:41:17
 
inge schrieb am 30.09.2006 um 11:16:09:
Auf der Seite der ukrainischen Botschaft habe ich einen interessanten Text gefunden.
http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=18,150,0,0,1,0
Übersetzt: Wer länger als 7 Jahre im Ausland lebt und es (ohne guten Grund) unterläßt sich bei der UA Botschaft zu registrieren, verliert seine ukrainische Staatsangehörigkeit.

Find ich etwas heftig, aber na ja.

Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt, i.e. wird dieses Gesetz auch tatsächlich "praktiziert"? Fragt sich, ob das im Falle einer Einbürgerung von Vorteil oder von Nachteil ist.

(P.S.: "Wir" Zwinkernd sind registriert)


Es gibt doch die aktuelleren Infos unter
http://www.botschaft-ukraine.de/index.php?id=54,185,0,0,1,0

http://humanrights.gov.ua/text.php3?lan=ukr&id=15537&id_book=15515&id_parent=155... Lippen versiegelt Laut lachend

P.S. wenn jemand als Konti nach Deutschland gekommen ist, braucht sich um ukrainische Pässe/Registrierungen kümmern. Zwinkernd Zwinkernd Sogar nach 1.1.2005 Zunge
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.10.2006 um 17:51:45
 
Thorsten schrieb am 05.10.2006 um 17:41:17:
P.S. wenn jemand als Konti nach Deutschland gekommen ist, braucht sich um ukrainische Pässe/Registrierungen kümmern. Zwinkernd Zwinkernd Sogar nach 1.1.2005 Zunge

Vertippt Traurig
Daher =>
P.S. wenn jemand als Konti nach Deutschland gekommen ist, braucht sich um ukrainische Pässe/Registrierungen NICHT kümmern.
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inge
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Antwort #8 - 06.10.2006 um 07:52:00
 
@kv: thx Smiley
Mein Fehler. Ich Dummerchen hab doch tatsächlich wieder geglaubt, dass die UA Botschaft sinnvolle Informationen hat ... Zwinkernd
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Thorsten
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Antwort #9 - 06.10.2006 um 08:07:18
 
inge schrieb am 06.10.2006 um 07:52:00:
@kv: thx Smiley
Mein Fehler. Ich Dummerchen hab doch tatsächlich wieder geglaubt, dass die UA Botschaft sinnvolle Informationen hat ... Zwinkernd


Die habt doch die sinnvollen Infos, nicht aber im Englisch Cool
Und wie ich schon gesagt habe, wenn jemand als Konti in Budnesgebiet eingereist wurde, braucht sich nicht um "прийнятий на консульскiй облiк" bei der Einbürgerung kümmern Zwinkernd
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