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abm massnahme und aufenthalt (Gelesen: 1.749 mal)
sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.10.2006 um 04:29:56
 
guten tag
eine frage zu den bezügen aus sozialtöpfen.
meine tochter (RU) befindet sich in einer abm massnahme zur berufsvorbereitung.
nun steht eine trennung von ihrem ehemann an (D) nach fast 3 jahren. muss sie die abm massnahme abbrechen da diese nach sgbII/III gefördet ist, kann sie die restlichen monate selbst zahlen oder wie ist der richtige weg in so einem fall.
danke im vorab
sigi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 15:55:08
 
sigi-n schrieb am 08.10.2006 um 04:29:56:
meine tochter (RU) befindet sich in einer abm massnahme zur berufsvorbereitung.
nun steht eine trennung von ihrem ehemann an (D) nach fast 3 jahren. muss sie die abm massnahme abbrechen da diese nach sgbII/III gefördet ist, kann sie die restlichen monate selbst zahlen oder wie ist der richtige weg in so einem fall.


Der Mann scheint nicht viel Geld zu haben. Die Ehefrau kann mindestens ein Jahr weiter im Land bleiben, auch wenn sie sich nicht aus eigenem oder ihres Mannes Geld finanzieren kann. Korrekterweise ist die Trennung aber der ABH anzuzeigen, woraufhin die AE geändert werden dürfte.

Gruß, ULF
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sigi-n
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Beiträge: 1.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.10.2006 um 20:23:45
 
Hallo ulf
danke für die antwort. es ist richtig mein noch schwiegersohn ist student, wird er wohl auch immer bleiben, was ein grund für die trennung ist.
meine tochter braucht keine sozialleistungen, wohnung ist von mir und ab nächstes jahr eignes einkommen aus ausbildung. es ging sich wirklich nur um diesen kurs. ich hatte bedenken das es negative auswirkungen haben könnte auf die ae
gruss
sigi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.10.2006 um 10:16:51
 
sigi-n schrieb am 08.10.2006 um 20:23:45:
meine tochter braucht keine sozialleistungen, wohnung ist von mir und ab nächstes jahr eignes einkommen aus ausbildung. es ging sich wirklich nur um diesen kurs. ich hatte bedenken das es negative auswirkungen haben könnte auf die ae


Wenn sie nach spätestens einem Jahr genug Einkommen und private Unterstützung hat, ist es überhaupt kein Problem.

Gruß, ULF
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