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Eigenständiges Aufenthaltsrecht - wann? (Gelesen: 973 mal)
micha1970
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Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eigenständiges Aufenthaltsrecht - wann?
28.09.2006 um 23:10:45
 
Hallo,

in den FAQ steht, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht nach 2 Jahren ehelicher Gemeinschaft. Was bedeutet das genau? Ich meine, wenn Heirat im Ausland war, Ehegattin nach 3 Monaten nachziehen konnte nach Deutschland. Scheidung kann ja auch erst nach Trennungsjahr erfolgen. Muß man in dem Fall also mindestens 3 Jahre und 3 Monate verheiratet sein oder wie genau rechnet sich die 2 Jahresfrist?
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brickbat
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Beiträge: 1.257
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigenständiges Aufenthaltsrecht - wann?
Antwort #1 - 28.09.2006 um 23:28:01
 
Die ehel. LG muß zwei Jahre im Bundesgebiet bestanden haben. Sie wird nicht erst mit der Scheidung aufgehoben, sondern bereits mit der Trennung.
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