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Kurze Nachfragen (Gelesen: 1.132 mal)
don_andres
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kurze Nachfragen
20.09.2006 um 12:18:51
 
Hallo,
ich habe zwei kurze Fragen.
Meine Frau (Kolumbianierin) hat in Madrid den Antrag auf FZF (Aufenthaltsgenehmigung) gestellt. Wir haben in Spanien geheirat.
Wr heute bei der ABH, da ich eine Vorladung hatte. Musste nur die Heiratsurkunde vorweisen und meinen Pass. Die Kopien wurden dann geprüft, und ich war wieder draussen.
Die Mitarbeiterin sagte mir, dass das von Ihrer Seite aus alles o.k. sei und Sie die Antowrt an die Botschaft schickt, die dann entscheidet.
Entscheidet nicht prinziell die ABH? Könnte noch eine Befragung in der Botschaft erfolgen?
Dann habe ich gefragt, ob wir dann nach Einreise nochmal zur ABH müssten. Sie sagte erst in ein paar jahren zur Verlängerung. Sie müsste sich  nur melden im Bürgerbüro. Heisst das, dass die Botschaft gleich die AE in den Pass klebt?

Danke und Grüße
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.09.2006 um 12:29:40
 
über das visum entscheidet tatsächlich nur die botschaft
aber sie erteilt ein visum nur für maximal 90 tage
d.h., dass deine frau nach einreise in deutschland schon zur ABH muss, um die eigentliche aufenthaltserlaubnis zu beantragen
dahingehend hast du eine falsche auskunft bekommen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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don_andres
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2006 um 12:59:21
 
Hi,
ich vergaß zu erwähnen: Ich bin Deutscher Staatsbürger.

Ich konkretisiere kurz: Der Antrag, den meine Frau gestellt hatte, hieß auch nicht Antrag auf FZF, sondern Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag wurde demnach schon gestellt. Haben die da nur ein Dokument für?
Ich habe die Mitarbeiterin auch noch einmal gefragt, ob ich nicht für die AE zur ABH müsste, da ich das auch so in Erinnerung hatte. Sie sagte mir, dass ich nur zum Bürgerbüro müsste. Die würden den Rest mit der Anmeldung machen. Also die Dame war sich schon sicher.
Was tut denn die Botschaft jetzt noch?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 23:14:40
 
don_andres schrieb am 20.09.2006 um 12:59:21:
Ich konkretisiere kurz: Der Antrag, den meine Frau gestellt hatte, hieß auch nicht Antrag auf FZF, sondern Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. Der Antrag wurde demnach schon gestellt. Haben die da nur ein Dokument für?

Wenn man ein längerfristiges Visum beantragt, steht auf dem Antrag immer "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis". Nichtsdestotrotz erteilt die Botschaft nur ein Visum und nach der Einreise die ABH eine AE.

Abu
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don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.09.2006 um 23:26:10
 
Hi,
danke für die Antworten. Hat sich alles geklärt. Meine Frau hat in Ihrem Pass das Visum für FZF kleben. Hier in Frankfurt kann und sollte man die AE dann direkt beim Bürgeramt beantragen. Was ja sinnvoll ist, da man hier eh die Meldung vornimmt.
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