paci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Nochmals vielen Dank für die kompetente Antwort. Um meinem Noch Ehemann die Möglichkeit zu geben die Niederlassungserlaubnis zu erlangen, sollte ich also mit der Scheidung bis mindestens Juni 07 warten, dann ist er 5 Jahre hier mit Aufenthaltstitel, (Heirat in 05/2002).Stimmt das so? Kann das Trennungsjahr dann schon ab 06/2006 laufen, oder sollte das TRennungsjahr erst nach der Erteilung der Niederlassungserlaubnis zu laufen beginnen?
Sollte das Trennungsjahr ab 08/2005 laufen, wären wir knapp drei Jahre verheiratet, wir könnten so meine Anwältin im November 06 geschieden werden, aber so wie ich das hier jetzt alles lese, bekommt er dann nur noch einen normalen Aufenthaltstitel.
Das Schreiben der Anwältin liegt schon im Briefkasten für ihn, ich werde es ihm Morgen geben, mal sehen was er sagt.
Mein Ziel ist eine einvernehmliche Scheidung, er soll weiter hierbleiben dürfen, um zu arbeiten, damit seine ERstfamilie in Mazedonien sich mit dem goldenen Klopapier beschäftigen kann, wofür er ja das Geld schickt. Ich für meinen Teil will nichts von ihm , kann für mich und meinen Tochter alleine sorgen, will aber im Gegenzug - trotz Ehevertrag- nicht irgendwann zum Zeitpunkt X, wenn er nicht mehr arbeiten kann und er sein gutes Geld in Mazedonien angelegt hat, für ihn aufkommen müssen. Irgenwann reicht es eben, .....
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