Hi ChicaLoca,
danke für Deine Hilfsbereitschaft, mich mit Tipps zu unterstützen! Es hilft sehr, weil ich eben mit meiner AB gesprochen habe. Meine Sachbearbeiterin war in Urlaub, aber eine andere hat mir wieder genug Unsinn geredet. Und jetzt bin ich fast zum Boden niedergeschlagen. Also die AB hat zu mir folgendes gesagt:
Meine Frage: Was bedeutet jetzt für mich "Die Aufnahme einer Beschäftigung bedarf der Genehmigung durch die AB"?
Antwort: "Die AB darf eigentlich darüber nicht entscheiden, aber alles wird weiter zum Arbeitsamt weitergeleitet. Sie sollen prüfen, ob ich überhaupt die Stelle besetzen darf...(Arbeitsmarktdurchsuchung)
Meine Frage: Warum muss das eigentlich zusätzlich geregelt werden, wenn §29(5) mir es direkt erlaubt?
Antwort: Sie weiß natürlich nicht genau, was ihre Kollegin damit gemeint hat, aber ihres Wissens nach- mein Mann hat erst jetzt sein
NE bekommen (es war Anfang Juli). Ich war davor hier mit Studentenvisum, also darf ich nicht direkt unbegrenzte Arbeitserlaubnis bekommen.
Meine Frage: Ist es nicht egal, wann mein MAnn
NE bekommen hat und welchen Status ich davor hatte? Die Tatsache ist: Er hat eine
NE.
Antwort: Nein, auf keinen Fall. Weil ich jetzt davor im Land war und mit meinem jetztigen Status bin ich nicht mehr gezwungen das Land nach dem Studium zu verlassen. Das gibt mir aber kein Recht auf unbegrenzte Arbeitserlaubnis.
Meine Frage: Was bedeutet die Auflage in meinem Pass für meine jetztigen studentischen Tätigkeiten? Ich arbeite ja als Hiwi immer noch, so lange ich Studentin bin. Jetzt muss ich auch dafür Erlaubnis bei der AB beantragen, damit sie danach beim Arbeitsamt alles wieder scheckt?
Antwort(wirkt auf mich ganz verblüffend, weil stud. Tätigkeit auch eine Art Beschäftigugn eigentlich ist): Dies wäre gar kein Problem. Der Arbeitsamt wird hier nicht eingemischt. Ich darf direkt meine stud. Beschäftigung weiter ausüben.
Meine Frage: Ja, aber wenn meine Personalsachbearbeiterin jetzt die Auflage in meinem Pass sieht, wird sie 100% nicht meinen Vertrag verlängern lassen, bevor sie eine Erlaubnis drinen dafür nicht sieht. Was soll ich machen?
Antwort: Ich kann ruhig bei der AB vorbeikommen. Ich bekomme noch in die Auflage reingeschrieben, dass ich stud. Beschäftigung weiterhin ausüben darf...
Jetzt liebe Experten kann ich nicht mehr ertragen, schikaniert zu sein. Ich mache es, wie von Mick empfohlen- schriftlichen Widerspruch auf die Auflage im Pass zur AB schicken, womit ich auch einen rechtskräftigen Bescheid verlangen werde, weil ich schwarz auf weiß haben möchte, was sie da genau damit gemeint haben, was dahinter steckt. Dann kann man dagegen wirklich etwas unternehmen. Mündlich erzählen sie mir alles Mögliche wie ihr schon gesehen habt- ohne irgendeinen Beweis oder rechtliche Bekräftigung des Gesagten.
Ich mache doch nichts Falsches in diesem Sinne, oder??? Wie findet ihr das, nachdem, was passiert ist???
Und kann mir jemand aus dem Gesetz eine Bestätigung der Worte von der AB- Beamtin nennen? Wenn ja, bitte meldet euch. Es ist dringend.
Und ich bedanke mich vom gnazen Herzen wieder für Eure Unterstützung!
Grüße
Rosa