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standesamt will inhaltliche überprüfung für eintra (Gelesen: 2.158 mal)
kleidermaus
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i love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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18.09.2006 um 22:39:31
 
meine freundin hat im mai ein baby von einem ghanesen bekommen und jetzt wollen sie ihn in die geburtsurkunde eintragen lassen.
jedoch verlangt jetzt das standsamt eine inhaltliche überprüfung seiner papiere und will dafür 500 euro.
das problem liegt darin, das sie da geld dafür nicht haben.
sie haben alle papiere schon übersetzen lassen, er ist auch beim jugendamt als vater angegeben.
können sie auch darauf verzichten ihn in die geburtsurkunde eintragen zu lassen oder muß das sein ?
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tatzi5
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Antwort #1 - 19.09.2006 um 03:40:08
 
Mit welchem Status hält sich der Ghanese in `´D`` auf und hat er richtige Angaben betr. seiner Person bei der ABH gemacht ??
Liegt ein Pass bei der ABH vor bzw. hat er dort einen vorgezeigt ?
Weitere Hinweise würden sich ergeben auf die Antwort zu o.g. Fragen.
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inge
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 09:12:24
 
Zitat:
jedoch verlangt jetzt das standsamt eine inhaltliche überprüfung seiner papiere und will dafür 500 euro.

Da die Gebührensätze in D i.A. nicht SO hoch sind, vermute ich mal, dass das StA die deutsche Botschaft "bitten" wird, die Papiere zu überprüfen, die dann wiederum dafür einen Vertrauensanwalt einschaltet. Und DER bekommt dann das Geld ...
Häufig heiß eine solche Überprüfung: Identität unklar
Hat der Vater einen gültigen Pass (welcher kein Proxy-Pass ist)?

Zitat:
sie haben alle papiere schon übersetzen lassen, er ist auch beim jugendamt als vater angegeben.

= förmliche Vaterschaftsanerkennung? Das sollte eigentlich nur möglich sein, wenn die Identität des Anerkennenden geklärt ist

Zitat:
können sie auch darauf verzichten ihn in die geburtsurkunde eintragen zu lassen oder muß das sein ?

Schau mal hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1150730113/0
Stichwort Geburtsbescheinigung
Oder uach hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1131395292
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kleidermaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 09:20:19
 
sein status ist zur zeit ungeklärt, er besitzt nur eine grenzübertrittsbescheinigung.
jetzt haben sie folgendes problem, das arbeitsamt nimmt ihn nicht an, da er noch keine arbeitserlaubnis hat, das sozialamt will eine bescheinigung für die krankenkasse, doch keine will ihn versichern. die aussage der aok lautete, er solle sich privat versichern, doch wie soll das funktionieren ?
wie sollen sie jetzt weiter machen, das mit dem standesamt haben sie jetzt erst mal hinten angestellt.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.09.2006 um 09:41:14
 
Zitat:
sein status ist zur zeit ungeklärt, er besitzt nur eine grenzübertrittsbescheinigung.

Sein Status (im ausländerrechtlichen Sinne) kann sein
- erlaubt (d.h. er hat eine Erlaubnis hier su sein)
- geduldet (d.h. er ist verpflichtet, D zu verlassen, aber kann oder will es nicht)
- illegal (muss wohl nicht erklärt werden)

Eine GÜB bekommt man üblicherweise, weil man das Land verlassen soll/will und diese wird beim Verlassen gestempelt, so dass die ABH sehen kann, dass derjenige tatsächlich ausgereist ist.

Zitat:
verlangt jetzt das standsamt eine inhaltliche überprüfung seiner papiere

Papiere: Welche hat er denn genau?
Hat er einen Pass bzw. hat die ABH seinen Pass eingezogen? Wird angezweifelt, dass es sich um einen gültigen Pass handelt?
Wie gesagt: "Papiere" ist so furchtbar schwammig und undefiniert. Das könnten ja auch Grundschulzeugnisse oder wasuachimmer sein.

Falls seine Identität ungeklärt ist, heißt dass:
- er kann keine wirksame Vaterschaftserkennung abgeben
- er kann nicht heiraten
Also zuerst Identität klären! Entweder Heimreise und Passbeschaffung, dann Vaterschaftsanerkennung auf der deutschen Botschaft. Nachfolgend FZF mit Kind und anschließend Heirat.

Ist natürlich alles nur geraten, da du irgendwie bislang noch nicht alle Fakten dargelegt hast.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 21.09.2006 um 11:00:17
 
Ich sehe das so, dass sie zwar beim Jugendamt sagt:

Diese Person ist der Vater,
aber eine wirksame Anerkennung liegt nicht vor weil die Identität nicht klar ist.

Selbst wenn der Urkundsbeamte diese Erklärung als Anerkennung beurkundet hätte, wäre sie IMHO nicht wirksam geworden.

Liegt denn ein gültger und von Deutschland anerkannter (=kein Proxy-Pass) vor ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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