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Namensführung nach nigerianischen Recht (Gelesen: 2.034 mal)
sommersprossenlili
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensführung nach nigerianischen Recht
18.09.2006 um 10:24:52
 
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum Thema Namensführung. Mein Freund (Nigerianer) und ich (DE) heiraten demnächst in DK. Ich würde gerne nach der Eheschliessung beim Standesamt in DE meinen Namen in einen Doppelnamen ändern lassen. Der Standesbeamte meinte, er müsse dann erst prüfen, ob das nach nigerianischem Recht möglich sei.
Vielleicht hat ja jemand diese Prozedur schon hinter sich und kann mir berichten, Doppelname ja oder nein.
Vielen Dank und einen schönen Tag allerseits  Smiley
Lili
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obroni
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.09.2006 um 13:07:57
 
ich habe selbst 1999 in nigeria geheiratet. habe mit meinem neuen namen
gleich auch der heiratsurkunde unterschrieben. hier in deutschland dann beim
standesamt ändern lassen (nach FZF), da hat keiner nach dem nigerianischen recht gefragt.

heute bin ich geschieden und trage immer noch den namen.  Zwinkernd

lg obroni
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 22:21:17
 
Zum Namensrecht mal hier reinschauen:

Deutschland

und hier:

Ausländisches Recht

Da steht fast alles...Zwinkernd

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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obroni
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.09.2006 um 22:51:54
 
danke, für den hinweis.  habe ich auch noch nicht gewußt  Zwinkernd

man lernt nie aus  Zwinkernd
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Samurai
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Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.09.2006 um 12:31:22
 
also DK hat sein Namensrecht geändert, d.h. dass jeder seinen Namen behält.
WEnn Du Deinen Namen in einen Doppelnamen ändern willst, mußt du eine Namenserklärung bei deinem Standesamt abgeben, d.h. Mann und sein Pass geschnappt und aufs Standesamt - soviel ich weiß hat das überhaupt nichts mit dem nigerianischen Recht zu tun......- dann unterzeichnest du die Namenserklärung und diese wird dann nach Berlin geschickt zur Überprüfung - Kostenpunkt beim Standesamt: 17 euro
Wenn das dann von Berlin wieder zurück kommt, dann kannst du damit ins einwohnermeldeamt gehen und einen neuen Pass machen lassen: Kostenpunkt EUR 8.

So weiß ich das jedenfalls.

Viel Glück ...wir haben auch in DK geheiratet - vor kurzem und stcken mit den Behörden noch mitten drin.....
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Herzenswunsch: Federleicht und doch felsenfest, vogelfrei und doch hautnah, beflügelt und doch verwurzelt
 
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