Hallo Adele,
möglich ist so etwas sicher - ich weiß nur nicht, ob es dazu im Besonderen eines auf Ausländerrecht spezialisierten Anwaltes bedarf - er er sollte doch sicher in erster Linie Ahnung von Familienrecht haben - aber vielleicht ist ja auch die Kombination beider Spezialiserungen sinnvoll.
Um entsprechend spezialisierte Anwälte in Deiner Region ausfindig zu machen helfen die gelben Seiten oder, meist sicherer und besser, ein Anruf bei der Anwaltskammer.
Ansonsten finde ich es nicht schlecht sich vor einem entsprechenden Schritt über verschiedene Möglichkeiten und Absicherungen zu informieren, und wenn Dein Partner das sogar mitträgt und von sich aus unterstützt ... - so etwas kommt nicht so oft vor, denke ich.
Zur Frage der für eine Ehe in Deutschland nötigen Papiere wäre das Standesamt dier erste Adresse. Für darüber hinaus gehende Beratung könnte ich die Webseite
www.verband-binationaler.de empfehlen - da gibt es auch Hinweise , wie man Kontakt zu Beratern herstellen kann. Unter
www.binational-in.de gibt es auch ein Forum zu entsprechenden Themen.
Die "Angst" vor der
ABH kann Dir sicher niemand völlig nehmen. Bei so einem großen Altersunterschied sind die in aller Regel schon immer ein wenig misstrauisch. Allerdings kann ein Scheinehevorwurf auch nicht einfach so postuliert werden - Befragungen etc. kann es freilich geben - aber, wenn an der Vermutung nichts dran ist, dann solltet Ihr selbstbewusst und gemeinschaftlich an die Sache herangehen - ein Verbot, bei größerem Altersunterschied zu heiraten gibt es nicht!
=schweitzer=