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kamerun. Student = Vater, Personensorge - Ausübung (Gelesen: 840 mal)
sarah_ka32
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kamerun. Student = Vater, Personensorge - Ausübung
15.09.2006 um 12:54:49
 
Ich habe ein Kind mit einem kamerun. Studenten. Es ist 1 Jahr alt.
Wir wohnen nicht zusammen: ich in KA, er in S. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Sein Antrag auf Zuzug zu seinem deutschen Kinde wurde vergangenes Jahr abgelehnt (bis hin zur Klage mittels RA, jetzt ohne RA, mehr weiss ich nicht), weil er keine Personensorge übernimmt, nur zu besuch kommt. soweit so klar.

Jetzt bin ich nach KA gezogen und wollte wissen:

1. ist ein weiterer Antrag auf Familiennachzug möglich?

2. Wieviel zeit muss der Kindsvater mit dem Kind verbringen, dass eine Personensorge ausreichend ist, damit er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.

3. ab wann liegt eine familiäre Gemeinschaft vor? Wie soll man das nachweisen, bestätigen, glaubhaft machen?

4. Setzt sich die Ausländerbehörde mit dem Jugendamt in Verbindung bzgl. der Aussagen / Ermittlung zur Personensorge. Wenn ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt habe, darf laut JA die Betreuungszeit für das Kind nicht mehr als 50 % betragen, um den Vorschuss zu bekommen.
ist das hinderlich für die Ausländerbehörde?

Nachtrag: Er hat Aufenthaltserlaubnis und Befristete Arbeitserlaubnis fürs Studium,
im Moment hat er nur für 2 Monate verlängert bekommen, nächster termin ist Ende Sept./oktober.
Er hat seinen letzten Termin (April) mehrmals einseitig verschoben, Krankheit / Prüfungen etc.
Er bat mich, bei der Ausländerbehörde für die Begründung nachzufragen Warum nur 2 Monate. (Sie sind telefonisch nicht erreichbar) ich habe einen Brief geschrieben, bis jetzt haben sie nicht geantwortet. (Eine Vollmacht liegt Ihnen vor)

Wie sollen wir uns weiter verhalten?

LG Sarah  Cool
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.09.2006 um 13:28:43
 
sarah_ka32 schrieb am 15.09.2006 um 12:54:49:
Sein Antrag auf Zuzug zu seinem deutschen Kinde wurde vergangenes Jahr abgelehnt (bis hin zur Klage mittels RA, jetzt ohne RA, mehr weiss ich nicht), weil er keine Personensorge übernimmt, nur zu besuch kommt. soweit so klar.

Jetzt bin ich nach KA gezogen und wollte wissen:

1. ist ein weiterer Antrag auf Familiennachzug möglich?


Halte ich für möglich und sinnvoll, weil er auch ohne gemeinsames Wohnen sich durch den nunmehr gemeinsamen Wohnort besser um das Kind kümmern kann und wohl auch wird.

Gruß, ULF
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