Ich habe ein Kind mit einem
kamerun. Studenten. Es ist 1 Jahr alt.
Wir wohnen nicht zusammen: ich in KA, er in S. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Sein Antrag auf Zuzug zu seinem deutschen Kinde wurde vergangenes Jahr abgelehnt (bis hin zur Klage mittels RA, jetzt ohne RA, mehr weiss ich nicht), weil er keine Personensorge übernimmt, nur zu besuch kommt. soweit so klar.
Jetzt bin ich nach KA gezogen und wollte wissen:
1. ist ein weiterer Antrag auf Familiennachzug möglich?
2. Wieviel zeit muss der Kindsvater mit dem Kind verbringen, dass eine
Personensorge ausreichend ist, damit er eine
Aufenthaltserlaubnis bekommt.
3. ab wann liegt eine
familiäre Gemeinschaft vor? Wie soll man das nachweisen, bestätigen, glaubhaft machen?
4. Setzt sich die Ausländerbehörde mit dem
Jugendamt in Verbindung bzgl. der Aussagen / Ermittlung zur Personensorge. Wenn ich einen Antrag auf
Unterhaltsvorschuss gestellt habe, darf laut JA die Betreuungszeit für das Kind nicht mehr als 50 % betragen, um den Vorschuss zu bekommen.
ist das hinderlich für die Ausländerbehörde?
Nachtrag: Er hat Aufenthaltserlaubnis und Befristete Arbeitserlaubnis fürs Studium,
im Moment hat er nur für 2 Monate verlängert bekommen, nächster termin ist Ende Sept./oktober.
Er hat seinen letzten Termin (April) mehrmals einseitig verschoben, Krankheit / Prüfungen etc.
Er bat mich, bei der Ausländerbehörde für die Begründung nachzufragen Warum nur 2 Monate. (Sie sind telefonisch nicht erreichbar) ich habe einen Brief geschrieben, bis jetzt haben sie nicht geantwortet. (Eine Vollmacht liegt Ihnen vor)
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
LG Sarah