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Heirat von Peruanerin in Dänemark (Gelesen: 4.461 mal)
Santiago_Muc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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04.09.2006 um 22:52:47
 
Hallo

ich habe folgendes nicht alltägliches Problem ...

Ich möchte gerne die etwas übertriebene deutsch/peruanische Bürokratie, durch eine Eheschliessung in Dänemark umgehen.

Mein Fall: Verheiratet 5 Jahre mit Peruanerin (Eheschliessung in Peru)
              Geschieden (hier in Deutschland)

Meine jetzige Freundin auch Peruanerin (lebend noch in Peru) .

Durch mein Standesamt hier wurde mir mitgeteilt das eine Eheschliessung in Deutschland nur durchgeführt werden kann, wenn ich eine Legalisation eines Peruanischen Familiengerichts vorlege (Dauer bis zu 1 Jahr u. Kosten von ca. 800 Dollar)

Meine Frage:  Kann die AB nachdem ich meine Freundin (Einreise mit Touristenvisum) in Dänemark geheiratet habe den Aufenthaltstitel für sie verwehren und ihre Ausreise verlangen ?    

Vielleicht gibt es hier jemanden, der so etwas erlebt hat oder sich in der Rechtssprechung auskennt ?

Ich bin für jeden Beitrag dankbar !!


Santiago            
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tatzi5
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Antwort #1 - 05.09.2006 um 02:14:07
 
Das ist eine Ermessensentscheidung !! der ABH !!

Wenn Du Zeit hast, lese Dir mal meinen Fall, durch...

siehe..

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279

Du kannst aus den Beiträgen viel lernen und Deine persönlichen Entscheidungen dazu treffen.

Ich lebe mit meiner Frau nun schon seit über 3 Monaten in NACHWEIßLICHER
Ehegemeinschaft in echter Liebe in unserer Wohnung zusammen, haben aber viele viele schlaflose Nächte betr. der Unsicherheit, können wir zusammen bleiben ( ohne zeitweise Trennung ) oder nicht, es ist zum kot.... !!! ( tschuldigung )

Man kann planen, man schwebt einfach in der Luft .

Aktueller Stand ist...

Grenzübertrittsbescheinigung wurde von ABH 2 x verlängert....( bis derzeit 7.9. )

Klage bei Gericht durch RA ist fristgerecht eingereicht UND zeitgleich einen vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

Aussicht auf Erfolg sieht eigentlich gut aus, aber es gibt natürlich für nichts eine


Garantie !!

Grüße an die ABH in Berlin.... ( kann ich mir einfach nicht verkneifen ..)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.09.2006 um 12:37:21
 
Santiago_Muc schrieb am 04.09.2006 um 22:52:47:
Mein Fall: Verheiratet 5 Jahre mit Peruanerin (Eheschliessung in Peru)
              Geschieden (hier in Deutschland)

Meine jetzige Freundin auch Peruanerin (lebend noch in Peru) .

Durch mein Standesamt hier wurde mir mitgeteilt das eine Eheschliessung in Deutschland nur durchgeführt werden kann, wenn ich eine Legalisation eines Peruanischen Familiengerichts vorlege (Dauer bis zu 1 Jahr u. Kosten von ca. 800 Dollar)


Du solltest Dich erkundigen, was das dänische Standesamt von Dir braucht.

Gruß, ULF
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garfield2008
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Antwort #3 - 05.09.2006 um 15:11:37
 
H(a)i,

die Dänemarkvariante ist nur etwas für Leute, die noch ledig sind. Das was dein Standesamt jetzt von dir verlangt, wird sonst mit großer Wahrscheinlichkeit die ABH im Zuge der Erteilung der AE von dir verlangen.
Wenn einer oder beide Partner bereits geschieden oder verwitwet ist, kommt meiner Meinung nach nur eine Hochzeit in einem der Herkunftsländer in Frage.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Mchangita
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Antwort #4 - 05.09.2006 um 16:38:56
 
Mein Mann und ich haben auch in DK OHNE PROBLEME geheiratet. Es gibt nicht nur bei den deutschen ABHs sondern auch in DKs Behörden unterschiedliche Treatments....

Manche Standesämter dort oben schreiben vor, dass man schon mindestens 4 Monate in den Schengen Staates gewesen sein muss, manche schreiben vor man muss mindestens 4 Tage in Dänemark sein.....


Es gibt solche und solche, hört Euch um und fragt alle da oben, die ihr erreichen könnt.

Die kleineren Behörden sind meiner Meinung nach leichter im Umgang und eigentlich froh mit jedem glücklichen Paar, das sie trauen können Smiley

Viel Glück
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Santiago_Muc
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Antwort #5 - 07.09.2006 um 23:30:30
 
Danke schön !!!! für die vielen Tippss  Smiley  . Mit Dänemark bzw mit dem dortigen Standesamt das ich mir ausgesucht habe, sehe ich kein Problem.  Mein Scheidungsurteil wurde ohne Probleme dort beglaubigt und mir zurückgeschickt.

Nur mir geht es um die Zeit nach der Heirat . Kann mir die ABH noch einen Strich durch die Rechnung machen und meiner Frau die AE verweigern, mit der Begründung, das die Scheidung (geschieden hier in Deutschland) nicht vor einem peruanischen Familiengericht legalisiert wurde.

Diese Anerkennung eines per. Gerichts wurde von mir verlangt, als ich in bei einem deutschen Standesamt vorstellig geworden bin.......

Vielen Dank für Eure Hilfeee !!


Santiago
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Antwort #6 - 08.09.2006 um 15:16:06
 
Santiago_Muc schrieb am 07.09.2006 um 23:30:30:
Kann mir die ABH noch einen Strich durch die Rechnung machen und meiner Frau die AE verweigern, mit der Begründung, das die Scheidung (geschieden hier in Deutschland) nicht vor einem peruanischen Familiengericht legalisiert wurde.


genau das ist der Knackpunkt, du bist zwar in Dänemark verheiratet, aber in Deutschland und Peru unter umständen nicht.

mfg
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Santiago_Muc
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Antwort #7 - 08.09.2006 um 21:20:13
 
Genau !!!  Aber so leicht gebe ich nicht auf !!!!!  Wenns nicht anders geht beauftrage ich meine RA mir zu helfen und einen Ausweg zu finden.  Lt. dem GG ist die Ehe immer noch ein besonders schützenswertes Gut wo der Staat nur ein Recht zum eingreifen hat, wenn ein besonderes öffentliches Interesse entgegensteht..... und das sehe ich hier überhaupt nicht.

Vielen Dank für alle Eure Antworten !!!!!!!!!  Smiley


Santiago  
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Antwort #8 - 08.09.2006 um 23:40:25
 
Zitat:
Lt. dem GG ist die Ehe immer noch ein besonders schützenswertes Gut wo der Staat nur ein Recht zum eingreifen hat, wenn ein besonderes öffentliches Interesse entgegensteht

Nur 'ne kurze Anmerkung, bevor du irgendeinem RA hunderte von Euros hinterherwirft.
Bevor eine Ehe unter den Schutz von §6 GG fällt, muss das Vorhandensein einer nach deutschem Recht rechtsgültigen und damit schutzwürdigen Ehe nachgewiesen sein.
Solange Zweifel an der Rechtsgültigkeit vorhanden sind, wird vom GG auch nix geschützt. Punkt.
Wenn deine Verlobte z.B. nach per. Recht noch verheiratet wäre, könntet ihr ein dutzendmal in Dänemark heiraten, ohne dass eine gültige Ehe dabei rauskommt.

Nur so als Tip. Weil ... 99 von 100 Menschen, die wegen eines vermeintlichen GG-Verstosses vor Gericht ziehen, zahlen zwar ihren Anwalt, haben aber hinterher nur die Lacher auf ihrer Seite ...

Klär also besser ab, welche Papiere du in welchem Land brauchst und besorg diese, anstatt Kohle für einen Anwalt rauszuplempern.
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Santiago_Muc
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Antwort #9 - 08.09.2006 um 23:55:56
 
Hallo Inge,

da hast Du wohl recht.  Nur meine Verlobte ist unverheiratet.  Ich bin hier in Deutschland geschieden.  Da ich aber wieder eine Peruanerin heiraten will, verlangt man diese "seltsame" Anerkenntnis der deutschen Scheidung in Peru.

Für mich ist nicht einsehbar das diese Regelung mich daran hindert mit meiner Verlobten/Frau zusammenzusein.

Es kann doch nicht sein das ich alles deutscher Staatsbürger,  von einem deutschen Gericht rechtmässig geschieden, auf peruanisches Recht Rücksicht nehmen muss.  Das kann und will ich nicht einfach so hinnehmen.

Es muss einfach einen anderen Ausweg alles den aeusserst langwierigen und teueren über ein peruanisches Gericht.....  Griesgrämig


Santiago
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Antwort #10 - 09.09.2006 um 10:00:12
 
Zitat:
Mein Fall: Verheiratet 5 Jahre mit Peruanerin (Eheschliessung in Peru)
[...]
Legalisation eines Peruanischen Familiengerichts vorlege (Dauer bis zu 1 Jahr u. Kosten von ca. 800 Dollar)

In Peru zu heiraten war dann langfristig gesehen möglicherweise nicht clever.
Und Deutschland kann ja nix dafür, wenn Peru für so einen simplen Vorgang so viel Geld will und außerdem noch so lange bracht.

Fazit: Deutschland ist ist das Problem hier, sondern Peru. Außerdem soll die Schiedung sicherlich nicht in Peru legalisiert werden, sondern du brauchst eine Bestätigung eines per. Familiengerichts, dass die Schediung auch in Peru rechtskräftig ist. Diese (peruanische) Urkunde muss dann legalisiert werden, da sie ja für eine deutsche Behörde benötigt wird.

Ob und inwieweit das ganze in DK möglich ist und ob's dann in D Probleme geben würde, müsste einer der Experten für's Standesamt klären können.
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Antwort #11 - 09.09.2006 um 21:21:29
 
inge schrieb am 09.09.2006 um 10:00:12:
In Peru zu heiraten war dann langfristig gesehen möglicherweise nicht clever.

Fragezeichen

Bei einer Heirat in Peru wäre die Lage auch nicht anders...

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inge
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Antwort #12 - 09.09.2006 um 21:48:33
 
Ich meinte sein erste Ehe Zwinkernd

Hätte er in D geheiratet und wäre hier geschieden worden, hätte es doch wohl kein Problem mit einer peruanischen Anerkennung der Scheidung gegeben, oder?
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Antwort #13 - 12.09.2006 um 23:25:29
 
inge schrieb am 09.09.2006 um 21:48:33:
Ich meinte sein erste Ehe Zwinkernd
Schon verstanden Zwinkernd

Zitat:
Hätte er in D geheiratet und wäre hier geschieden worden, hätte es doch wohl kein Problem mit einer peruanischen Anerkennung der Scheidung gegeben, oder?
Aber sicher doch. Die Notwendigkeit der Anerkennung der Scheidung ergibt sich nicht daraus, daß er in Peru geheiratet hat, sondern daraus, daß er mit einer Peruanerin verheiratet war.

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