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hochzeit - Familienzusammenführung aber nur für 1 (Gelesen: 848 mal)
ariesmun
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hochzeit - Familienzusammenführung aber nur für 1
11.09.2006 um 02:13:09
 
Hallo zusammen,

Ich bin Ausländer, kommt aus Indonesia. Ich habe einbischen komplizierte Situationen und ich hoffe Sie können mir helfen.

am 23.08.2006 bekomme ich mein Arbeiterlaubnis von ABH in Stuttgart. Mein Arbeitvertrag ist unbegrenzt, aber ABH hat mir 3 Jahre Gultigkeit gegeben ( es ist in Ordnung für mich ). Dann habe ich eine neue Jobangebot. Diese neue Job angebot ist sehr interessant weil ich in Deutschland für 1 Jahr arbeiten wird und dann in Singapore ( tochterfirma ). Ich das Angebot genommen und jetzt liegt alle mein Papier bei ABH und Arbeitsamt.

Am ende des Monat ( 30.09 ) heirate ich in Indonesia. Ich möchte naturlich meine Frau hier nach Deutschland mitbringen. Ich war bei der ABH stuttgart informationen zu sammeln, und sie sagte...es dauert ca. 2 monate vom Antrag bis meine Frau diese Visum bekommen ( das ist sehr sehr traurig ). Meine Frage, gibt es eine Vorabzustimmung für diese Prozesse ? Kann ich alle Dinge hier besorgen damit diese Prozesse schneller in Indonesia bearbeiten kann ?

Für diese Familienzusammenführung Prozesse, gibt es Problem wenn mein Arbeitsvertrag nur für 1 Jahr ist ? Es ist das Realität mit meinem neuen Arbeitsvertrag ( 1 Jahr Deutschland - unbefristet Singapur ).

Ich denke, es gibt auch andere mögichkeiten wie meine Frau nach Deutscland kommen kann....mit Studiumvorbereitung Visum ( ich kann eine Sprachkrus für sie beantragen ). Meine Frage mit diesem Weg....am anfang bekommt sie eine 3 monat Visum. Dann muss sie diese Visum verlängern, wie viele Jahre / Monat bekommt sie für die neue Visum ? Ist das möglich wenn sie nach Deutschland mit eine Verberaitung-visum kommt und dann ernuert diese visum nach 'SPOUSE(ehegatte)-visum' hier in Deutschland ?

Wir brauchen nur 1 Jahr hier in Deutschland...

Ich hoffe Sie können mir helfen....alle diese Prozess und Procedures sind sehr kompliziert für mich.

Vielen dank
Aries



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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.09.2006 um 23:45:04
 
ariesmun schrieb am 11.09.2006 um 02:13:09:
Für diese Familienzusammenführung Prozesse, gibt es Problem wenn mein Arbeitsvertrag nur für 1 Jahr ist ? Es ist das Realität mit meinem neuen Arbeitsvertrag ( 1 Jahr Deutschland - unbefristet Singapur ).
Da Du noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt bzw. Deine Aufenthaltserlaubnis noch keine 5 Jahre besitzt, liegt die Zustimmung zum Ehegattennachzug im Ermessen der ABH. Die Befristung des Arbeitsvertrags auf nur ein Jahr könne da schon Probleme bereiten. Aber definitive Antworten hierzu bekommst Du nur bei der für Dich zuständigen ABH.

Zitat:
Ich denke, es gibt auch andere mögichkeiten wie meine Frau nach Deutscland kommen kann....mit Studiumvorbereitung Visum ( ich kann eine Sprachkrus für sie beantragen ). Meine Frage mit diesem Weg....am anfang bekommt sie eine 3 monat Visum. Dann muss sie diese Visum verlängern, wie viele Jahre / Monat bekommt sie für die neue Visum ? Ist das möglich wenn sie nach Deutschland mit eine Verberaitung-visum kommt und dann ernuert diese visum nach 'SPOUSE(ehegatte)-visum' hier in Deutschland ?
Ich denke, wenn die ABH den Ehegattennachzug ablehnt, wird sie danach wohl kaum einem Studienvorbereitungsvisum zustimmen...

Abu
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