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Heirat nach Abschiebung (Gelesen: 1.283 mal)
Ursula69
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat nach Abschiebung
27.08.2006 um 14:08:05
 
Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen.  hä?

Mein Verlobter wurde nach Algerien abgeschoben bzw. ausgewiesen.

Hintergrund:
Wir lernten uns letztes Jahr kennen als er kurz vor einer sogen. Scheinheirat stand, die er aufgrund der Beeinflussung seiner Freunde eingehen wollte.
Diese hat er immer wieder rausgeschoben, da er dies eigentlich nicht mit sich vereinbaren konnte.
Als wir uns kennenlernten hat er die Formulare für die Eheschließung sofort zurückgezogen um mir zu beweisen, dass er es ehrlich mit mir meint.

Die Liebe war bzw. ist da. Aber ich hatte unglaublichen Stress mit meinen Eltern. Und für eine Eheschließung kannte ich ihn meines Erachtens, trotz aller Gefühle, auch noch nicht gut genug und so zog sich alles in die Länge.
Nach Ablauf der Duldung machte die ABH logischerweise Druck und wollte, dass er freiwillig ausreist.

Lange Rede kurzer Sinn - er bekam Panik und hat nichts besseres gewußt als Unterzutauchen. Ich versuchte ihn zu überreden bei der ABH vorzusprechen. Aber die Angst war größer.
Es kam wie es kommen musste - die Polizei hat ihn aufgegriffen und er kam in Abschiebehaft.
Nach Rücksprache mit dem Leiter der Abschiebehaft müssten wir die Kosten der Abschiebehaft nicht zurückzahlen und sowieso wäre alles ganz einfach.
 
Wenn ich jedoch die Foren hier durchlese müssen wir das sehr wohl.
Nur - 60 Tage x 108,-- Euro - wer soll das bezahlen? unentschlossen 

Zumal ich sofort nachdem er in Abschiebehaft kam  einen Brief an das Algerische Konsulat geschrieben habe, indem ich erklärte dass er freiwillig und sofort ausreisen will. Auch mein Verlobter hat dies in der Abschiebehaft angegeben.

Nach 30 Tagen hätte er einen Rückflug gehabt, aber das Konsulat hat ohne unser Wissen ein Abschiebestop veranlasst.
Vielleicht wollten sie uns helfen - aber letztendlich wurde alles nur schlimmer.

Was uns nun beschäftigt:
1) Können wir in Algerien heiraten und eine Befristung der Einreisesperre beantragen.
2) Müssen wir die 6.500,00 Euro plus Rückflug (ohne Begleitung) zurückerstatten
vor einer Wiedereinreise? 

Danke für Eure Hilfe

   

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-alien-
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:-) :-)


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.08.2006 um 22:54:15
 
Der Antrag wird in der Regel immer befristet, Heiraten im Ausland sollte auch kein Problem da stellen.
Wegen den Abschiebekosten denke ich die müssen auf jeden fall gezahlt werden, aber hab jetzt erst vor kurzen gelesen das Man die Auch in Raten zahlen kann.
Aber würde erst Heiraten und dann erst den Antrag für die Befristung stellen.
  Zwinkernd
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