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Hohe Altersunterschied M-F = Keine Chance für FZF (Gelesen: 6.824 mal)
leodavinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hohe Altersunterschied M-F = Keine Chance für FZF
25.08.2006 um 17:39:13
 
Hallo an alle  Smiley

Ich überspringe die Förmlichkeiten und komme gleich zur Sache.
Hoffentlich nehmt ihr mir es nicht übel Zwinkernd
Ich,eingebürgerte Ausländer,lebe seit 25 Jahren in Deutschland,ledig,keine
Kinder oder jegliche Verfplichtungen,habe einen guten,sicheren Job.
Zahle brav meine Steuer,habe noch nie etwas auf gefressen,gehe immer zur Wahl,
bin in Sportverein aktiv...ein Bürger wie aus einem Werbeprospekt der CDU Laut lachend für Ausländerintergration.

Seit fast einem Jahr bin ich unsterblich in einer Kambodschanerin verliebt.
Ich war bei ihre Mutter und habe und habe nach der Tradition ihre Hand angehalten.
Alles schein in beste Ordnung zu sein.Bis auf die Tatsache,daß ich
39 bin und sie ,jetzt haltet  euch fest:19 Jahre alt ist.

Ihre Familie war zu arm um für sie den Schulbesuch zu bezehlen.
Deshalb kann sie weder lesen noch schreiben.Alles was sie hat ist
eine kleine Hütte in einer der Provinz,wo sie mit ihrer Mutter und
dem jüngeren Brüder lebt.Ich habe mir in den Kopf gesetzt,für sie und ihre Familie zu sorgen,koste es was es wolle Ärgerlich

Nach dem ich durch dieses forum gewühlt habe,glaube ich nicht mehr daran,
meine Angebetete jemals nach Deutschland holen zu können.
Für sie werde ich aber nach Kambodscha gehen,sonst kann ich für den
Rest meines Lebens keine ruhige Minute mehr finden.

Nun meine Frage ans Forum:Wie hoch stehen die Chance,dieses Mädchen
nach Deutschland zu holen ?Wie soll ich am besten vorgehen ?
Heiratsvisum beantragen und in D heiraten oder
in Kambodscha heiraten und auf FZF warten?

Aus einem Beitrag habe ich gelesen daß schon bei 10 Jahre Altersunterschied
Zweifel bei der Behörde gibt.


Es ist keine Scheinehe oder eine Braut aus dem Katalog.
Wir haben uns nur durch Zufall (oder Schicksal ?) kennen und lieben gelernt.
Uns ist unser Altersunterschied und die damit verbundene Schwierigkeiten von Anfang an durchaus bewußt.
Wenn es länger als 2 Jahren dauern würde,dann werde ich meine sieben Sachen
packen und zu ihr ziehen.Das hat sie mir übrigens vorgeschlagen.

Ihr Forumler habt schon so viele,bitte um Verzeihung,bekloppte Beiträge ertragen
müssen unentschlossen.Meine seltsame Geschichte und die blöde Fragen werdet ihr bestimmt auch noch überleben.

Danke für euere Geduld,den Beitrag bis zum Ende zu lesen und noch mehr Dank für eueren Antworten.



leo
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 25.08.2006 um 17:51:04
 
Hi,

nur der Altersunterschied begründet keinen Zweifel.

Zur Info ich bin 42 Jahre alt, meine Freundin 23.

ende
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 25.08.2006 um 17:54:49
 
Hi einen hab ich noch, Smiley

ob Du nun dort heiratest und dann ein Visum beantragst
oder hier mit einem Visum, ist eigentlich egal.

Nur hier ohne Visum, d.h. nach erfolgter unerlaubter Einreise
würde ich nicht empfehlen.

ende
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.08.2006 um 18:32:41
 
Zak schrieb am 25.08.2006 um 17:51:04:
Hi,

nur der Altersunterschied begründet keinen Zweifel.



Da bist du aber einer der wenigen ABH mitarbeiter der das nicht so eng sieht...
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.08.2006 um 18:47:22
 
hardliner schrieb am 25.08.2006 um 18:32:41:
Da bist du aber einer der wenigen ABH mitarbeiter der das nicht so eng sieht...



nicht unbedingt, der Altersunterschied kann ein Indiz sein, ist aber allein nicht ausreichend um von einer Scheinehe auszugehen,
btw weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man sich (wider jeder Vernunft)  in einen Menschen verlieben kann, der beinah doppelt so alt ist
Zwinkernd

wenn ihr ernsthaft plant zu heiraten, habt ihr zwei Möglichkeiten:
1. Ehe soll in Deutschland geschlossen werden
sie müsste dann ein Visum zur Eheschließung beantragen, allerdings besteht auf dieses Visum kein Anspruch

2. Ehe soll in Kambodscha geschlossen werden
dann besteht ein Anspruch auf Erteilung des Visums, allerdings gehört Kambodscha zu den sogenannten Problemstaaten, so dass eine inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde durch einen Vertrauensanwalt notwendig wird
dies kann mehrere Monate dauern

in beiden Fällen kann es durchaus vorkommen, dass ihr euch dem Verdacht der Scheinehe stellen müsst, am einfachsten könnt ihr dem entgegentreten, wenn ihr euren Kontakt nachweisen könnt, euch verständigen könnt (eine gemeinsame Sprache sprecht) etc.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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leodavinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hohe Altersunterschied M-F = Keine Chance für
Antwort #5 - 25.08.2006 um 20:12:39
 
Wow ihr seid aber flott !

Ich glaube wir würden nicht nur den Verdacht der Scheinehe sondern auch der Zwangsheirat ausgesetzt werden da sie unter 21 ist.

Wie soll ich unseren Kontakt vor  den ABH nachweisen ???
Stellt euch mal vor :ich sitze einem von euch gegenüber.
Was wollt ihr von mir hören oder sehen ?
Sie kann nicht lesen und schreiben also scheiden Briefe schon mal aus.
Was hat es für eine Beweiskraft wenn wir unsere Telefongespräche aufzeichnen ?
Ich denke =0.Ausserdem würde ich doch nicht einen fremden Menschen unsere
Liebesgeflüster anhören lassen. Ärgerlich
Steht nicht irgendwas in der Verfassung was mich davor bewahrt ?
Vonwegen Unantastbarkeit der Menschenwürde und Intimphäre oder so ???


Sie ist dabei,die nötige Dokumenten zu besorgen(Geburtsurkunde,Meldebescheinigung,Ledigskeitbescheinigung ect...).
Es ist ein schwieriges Unterfangen da in Kambodscha alles nur gegen $ zu haben sind.
Ich bin der Sache leider nicht sehr optimistisch. weinend


PS:es wäre nicht schlecht eine Editierfunktion zu haben.
Mir ist schlecht geworden wo ich hinterher meine vielen Rechtschreibsfehler gelesen habe.Ich bin eben zu sehr aufgeregt wenn ich daran denken muss,noch
ein paar Jahre auf meine zukünftige Frau zu warten.
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #6 - 25.08.2006 um 20:43:31
 
Grundsätzlich sehe ich da nicht automatisch Probleme, nicht automatisch einen Scheineheverdacht.

Du hast Sie ja schon mal besucht oder?
Wie habt Ihr Euch kennengelernt?

Hast ja traditionell bei der Familie um Ihre Hand angehalten.Sicherlich gibt es Fotos die belegen könnten das Ihr Euch kennt, schon gemeinsam Reisen oder Ausflüge gemacht, habt da ja auch fotografiert.
Deinen Besuche bei Ihr kannst Du ja auch belegen.
Wichtig ist das Ihr Euch verständigen könnt.

Würde bei meinen nächsten Besuch bei Ihr, gemeinsam mit Ihr zu Botschaft gehen und Visum gemeinsam beantragen.
Evtl. kannst Du Dich ja per Fax oder E-Mail um Termin kümmern und wegen benötigter Unterlagen nachfragen.

Der Papierkrieg oder die Bürokratie bezüglich der Heirat und benötigten Unterlagen/Urkunden, da muss man halt leider durch,
davon können wir mit Ausländern verheirateten alle unterschiedliche Geschichten erzählen.

Informationen zu Heirat und Unterlagen gibt es beim Standesbeamten und sicherlich auch auf der Homepage der Botschaft.

Keine Sorge es ist zu schaffen, versuche einfach jemanden zu finden der Erfahrungen hat oder es selbst gerade hinter sich gebracht hat.

Viel Glück, manchmal macht man sich vorher auch zu viele Sorgen oder Gedanken.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.08.2006 um 20:52:06
 
leodavinci schrieb am 25.08.2006 um 20:12:39:
PS:es wäre nicht schlecht eine Editierfunktion zu haben.
Mir ist schlecht geworden wo ich hinterher meine vielen Rechtschreibsfehler gelesen habe.

Die Editierfunktion ist bewusst deaktiviert. Wir haben da unsere
Gründe dafür  Cool

Aber nutze doch vor dem Senden die Vorschau. Das dürfte die
Problematik mildern  Zwinkernd
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 25.08.2006 um 22:58:30
 
leodavinci schrieb am 25.08.2006 um 20:12:39:
Ich glaube wir würden nicht nur den Verdacht der Scheinehe sondern auch der Zwangsheirat ausgesetzt werden da sie unter 21 ist.

Das ist irrelevant.

Abu
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #9 - 26.08.2006 um 06:16:51
 
leodavinci schrieb am 25.08.2006 um 17:39:13:
Seit fast einem Jahr bin ich unsterblich in einer Kambodschanerin verliebt.
Ich war bei ihre Mutter und habe und habe nach der Tradition ihre Hand angehalten.
Alles schein in beste Ordnung zu sein.Bis auf die Tatsache,daß ich
39 bin und sie ,jetzt haltet  euch fest:19 Jahre alt ist.

Ihre Familie war zu arm um für sie den Schulbesuch zu bezehlen.
Deshalb kann sie weder lesen noch schreiben.Alles was sie hat ist
eine kleine Hütte in einer der Provinz,wo sie mit ihrer Mutter und
dem jüngeren Brüder lebt.Ich habe mir in den Kopf gesetzt,für sie und ihre Familie zu sorgen,koste es was es wolle Ärgerlich


Da Du es augenscheinlich sehr ernst mit ihr meinst, ziehe ich davor meinen -HUT -
Meine Frau ist auch -erst- 31 und ich bin 50 Jahre, aber für uns kein Problem.
Wichtig dazu ist, das der gegenseitige Wille und Glaube an eine gemeinsame glückliche Zukunft existiert, dann ist das Alter unwichtig.
Ich bin 100 % Vietnam-Fan und Kambodscha ist ja ein Nachbarstaat.
Aber zur Thema..

Es gibt kaum einen Unterschied in der Zeitspanne, ob Ihr in Kambodscha heiratet und Du FZF beantragst oder Ihr in ``D`` heiraten wollt.
Die je Dauer der je Bearbeitungszeit kann mit 9 bis 14 Monaten in etwa sein, bis Ihr zusammen seid.
WICHTIG dabei ist, Ihr solltet JEDEN Kontakt zwischen Euch, der belegbar ist, gut aufheben. Das kann Telefonrechnung, Flugbuchung, Fotos, Internetkontakt oder Gespräche mit Deinen Freunden oder Deiner Familie über Eure Beziehung ( die dann ggf. als Zeugen auftreten können ) sein.
Sie sollte viel über Dich wissen und Du viel über Sie ( bei einer ggf. stattfindenden Befragung ).
Z.B.
- wie heißen die Eltern und die Geschwister
- -persönliche Daten des je Partners wie Körper – Kleidungs  + Schuhgröße, Geburtstag, Schreibweise vom Namen sind selbstverständlich
- was trinkt und ißt sie und DU nicht und was gerne
- wie sieht ihr Haus ( der Familie ) und ihr Zimmer aus ( wenn Du schon dort warst )

und vieles mehr an Fragen

Gehe davon aus, das die Behörden ( ich schreibe NICHT –Schreibtischtäter- )
ersteinmal mißtrauisch sind, aber wenn die gegenseitige Liebe sehr groß ist, werdet Ihr auch diese Hürde meistern.
Viel Glück für Euch..
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tatzi5
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Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #10 - 26.08.2006 um 06:20:19
 
fons schrieb am 25.08.2006 um 20:52:06:
Die Editierfunktion ist bewusst deaktiviert. Wir haben da unsere
Gründe dafür  Cool


Das ärgert mich auch, man kann die Editierfunktion zeitlich begrenzen UND wenn nächster Betrag geschrieben, außer Funktion setzen...  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.08.2006 um 12:14:52
 
Das Thema hatten wir schon. Mal kurz zusammengefasst. In der
derzeitigen YaBB-Version kann man die Editierung nur im Zeit-
raum von Tagen einstellen. Früher ging das im Minutenbereich.

Was ist denn so schlimm daran, dass man sich die kleine Mühe
macht, zuerst auf Vorschau zu klicken und das geschriebene dann
nochmal zu checken?
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« Zuletzt geändert: 26.08.2006 um 12:32:12 von N/V »  
 
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leodavinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.08.2006 um 21:06:39
 
Danke euch für die Infos !

Bin richtig froh,daß es dieses Forum gibt.
Wüsste sonst nicht,an wen ich mich wenden soll.

Nächste Woche werde ich zur ABH gehen.
Hoffentlich treffe ich da einen von euch Zwinkernd

Mir wäre es lieber,wir könnten hier in D heiraten.Dann müssen ja viel mehr
Urkunden von Kambodscha überprüft werden als wenn wir da heiraten.
In dem Fall müss nur die kambodschanische Heiratsurkunde legalisiert werden.
Sehe ich das so richtig ????

Dazu müss ich noch was erwähnen,meine Zukünftige wohnt in einem kleinen Dorf
in der Nähe des Provinz  Kampong Cham.
Wenn ich einem Barang (Ausländer auf Kambodschanisch Laut lachend)erklären soll,wo
das ist,dann kommt die Definition "am A***H der Welt " am nächsten.
Post wird nicht zugestellt.Dafür muss sie in die Hauptstadt 4 Stunden mit dem Bus,zum Teil auf unbefestigten Strassen fahren und Briefe,die ich postlagernd schicke,abholen.
Aber nur,wenn keine von den Postmitarbeiter Geld darin vermutet und die Briefe
verschwinden lässt.
Ihr Handy ist die einzige Verbindung zur Zivilisation,und nur wenn es nicht regnet.
Dann ist der Empfang meist weg.
Bin gespannt,wie die deutsche Botschaft die Urkunden überprüfen wollen.

Als ich bei ihr zu hause war,haben zwei Dorfspolizisten,in T-Shirt und kurzen Hosen,meine Ausweise kontrolliert. Laut lachend
Zwei ertsklassige Zeugen habe ich schon mal.

Natürlich werde ich alles versuchen,sie nach D zu holen.
Euere Antworten haben mir zwar etwas Mut gemacht.Trotzdem ziehe ich Plan B
immer noch in Betracht.

Habe versucht,Pn zu veschicken.
Klappte leider nicht,weil ich noch keine 5 Beiträge geschrieben habe.
Dann eben später.




Leo
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leodavinci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hohe Altersunterschied M-F = Keine Chance für
Antwort #13 - 26.08.2006 um 21:15:30
 
leodavinci schrieb am 26.08.2006 um 21:06:39:
Mir wäre es lieber,wir könnten hier in D heiraten.Dann müssen ja viel mehr
Urkunden von Kambodscha überprüft werden als wenn wir da heiraten.
In dem Fall müss nur die kambodschanische Heiratsurkunde legalisiert werden.
Sehe ich das so richtig ????


Was habe ich da für ein Mist geschrieben ?
Ich meine,es wäre mir lieber,in Deutschland zu heiraten.
Dann müssen aber viel mehr Papierkram zu erledigen und demnach auch länger
dauern.
Würde es nicht schneller gehen,wenn nur eine Urkunde ,also die kambodschanische Heiratsurkunde,überprüft werden?

So,jetzt hab ich's.
Versteht überhaupt jemand was ich sagen wollte hä?
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bamthwok
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Antwort #14 - 27.08.2006 um 13:03:27
 
Hi Leo,

Wenn Dir keine beruflichen Hindernisse im Wege liegen, um Deutschland fuer ein paar Monate zu verlassen, dann ist es in Deinem Falle besser, die Frau in Kambodscha zu heiraten und dort auf das FZF Visum zu warten.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: erstens seid Ihr dann nicht solange voneinander getrennt und zweitens wuerde der Verdacht einer Scheinehe erst gar nicht aufkommen.

Allerdings hat es eine Frau, die nicht lesen und schreiben kann, sowie der deutschen Sprache nicht maechtig ist, ganz ganz schwer in Deutschland. Aber das ist off-topic.
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