Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengen-Visum wechseln? (Gelesen: 2.824 mal)
null
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen-Visum wechseln?
22.08.2006 um 16:55:12
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation: Wir haben ein 9 monatige Baby, ich arbeite vollzeitig, und meine Frau studiert noch. mein Vater hat momentan ein Schengen-Visum für 3
Monaten, können wir kurz vor dem Ablauf des Visums für ihn hier bei ABH ein Visum
für  Kinderbetreuung beantragen?  Und Gemäß §25 Absatz (4) kann doch ein AE erteilt werden. Also die Fragen:

1: Muss mein Vater D verlassen und dann bei Botschaft neu beantragen? wenn ja, welche § beschreibt dies.

2: Wenn wir das Visum für meinen Vater erneut beantragen, schreiben wir als Zweck Kinderbetreuung oder Familienachzug ??

vielen Dank im voraus
Zum Seitenanfang
  

vielen Dank und viele Guesse!!
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #1 - 22.08.2006 um 17:22:21
 
Tut mir leid, aber ich kann dabei weder humanitäre, persönliche Gründe noch ein öffentliches Interesse erkennen.
Das Interesse dürfte doch höchstens auf Deiner Seite bestehen, um eine preisgünstige Kinderbetreuung zu haben.
Als Asylgrund ist das wohl nicht stichhaltig genug.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #2 - 22.08.2006 um 17:36:56
 
Hi,

zu 1:
Dein Vater muss Deutschland verlassen, weil er lediglich ein Visum als Besucher hat. Einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE kann er nicht nachlegen. Das Visumverfahren ist bei Daueraufenthalten einzuhalten.

zu 2:
Die Möglichkeit des Familiennachzuges Erwachsener zu den Kindern gibt es in dem Sinne nicht. Lediglich § 36 AufenthG regelt dieses, dabei muss allerdings eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Die erwähnte Kinderbetreuung dürfte
ins Leere gehen.

Ich glaube auch kaum, dass irgendeine ABH eine AE nach § 25 Abs.4 AufenthG
in diesem Fall erteilen wird. Hier stehen doch wohl Deine Interessen im Vordergrund !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
null
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #3 - 22.08.2006 um 20:25:24
 


Zitat:
Hi,

Ich glaube auch kaum, dass irgendeine ABH eine AE nach § 25 Abs.4 AufenthG
in diesem Fall erteilen wird. Hier stehen doch wohl Deine Interessen im Vordergrund !

DC


Danke zunächst für den Beitrag!  Aber er kann doch zum Zweck der Familienbetreuung nach erfolgter Ausreise aus D zur Personensorge wieder erneut einreisen und einen entsprechenden Aufenthaltszweck im Visumsverfahren geltend machen. Dies hat mindestens ABH hier vor Ort so behauptet. Ich weiss halt nicht was hier "entsprechende Aufenthaltszweck" sein kann.  Gruß
Zum Seitenanfang
  

vielen Dank und viele Guesse!!
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #4 - 22.08.2006 um 20:34:38
 
Hi,

die Personensorge für das Kind hat Dein Vater nicht, deshalb wird dies nicht greifen können.
Die Personensorge hat bei Unverheirateten die Mutter, es sei denn sie hat der
Teilung des Sorgerechts zugunsten des leibl. Vaters zugestimmt. Bei Verheirateten haben beide Elternteile die Personensorge.
Der Großvater hat diese i.d.R. nicht. Zwinkernd



DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
null
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #5 - 23.08.2006 um 10:32:19
 
Hi,

ich kenne einige Fälle, die Großeltern jetzt hier 6-12 Monaten aufenthalten, ich frage mich, was für ein Visum sie haben denn?
Zum Seitenanfang
  

vielen Dank und viele Guesse!!
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #6 - 23.08.2006 um 11:17:11
 
null schrieb am 23.08.2006 um 10:32:19:
Hi,

ich kenne einige Fälle, die Großeltern jetzt hier 6-12 Monaten aufenthalten, ich frage mich, was für ein Visum sie haben denn?



jau, da frag mal nach !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
null
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #7 - 23.08.2006 um 15:01:54
 
Zitat:
jau, da frag mal nach !


DC


Jo. Habe nachgefragt, sie haben tatsächlich 6 monatiges AE mit Zweck von "Besuch des Sohnes", und haben gerade noch 6 Monaten verlängert.
Zum Seitenanfang
  

vielen Dank und viele Guesse!!
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Visum wechseln?
Antwort #8 - 23.08.2006 um 23:23:20
 
null schrieb am 23.08.2006 um 15:01:54:
Jo. Habe nachgefragt, sie haben tatsächlich 6 monatiges AE mit Zweck von "Besuch des Sohnes", und haben gerade noch 6 Monaten verlängert.

Kann sich nur um einen Fall des § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG handeln:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Wie schreibt ein - von mir hochgeschätztes - Mitglied des ia4-Teams manchmal: "Versuch macht kluch"

Abu

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema