habiga1 schrieb am 18.08.2006 um 22:21:40:Müssen wir z.b. einen Mietvertrag vorlegen ? Oder Einkommensnachweis?
Welche Dokumente braucht er ?
Geburstsurkunde und dass er noch nicht verheiratet ist.Noch was ?
UNd ich auch geburtsurkunde und dass ich noch nciht verheiratet bin.richtig ?
Bei der Befragung auf der
ALB....wird er dann in seiner Stadt und ich in meiner gefragt oder zusammen ?
Für die Eheschließung müßt Ihr in Deutschland "nur" Dokumente vorlegen, wonach in Euer beider Personen nach beider Länder Recht keine Ehehindernisse begründet sind.
Siehe Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren.
Er mag dann seine
AE als Student beibehalten, bis Ihr eines Tages eine Ehewohnung begründet, und wenn es sich um eine Einzimmerwohnung handelt.
Dann kann er seine
AE unabhängig von irgendwelchem Einkommen auf Deutschverheiratet umschreiben lassen und ggf. sein Studium, so erforderlich, mit Zweitwohnung am Studienort fortsetzen.
Welche Form der Trauung wolltet Ihr später, also nach der standesamtlichen Heirat, noch nachholen?
Vielleicht werdet Ihr nicht großartig befragt, wenn klar ist, daß Ihr Euch hier schön länger kennt.
inge schrieb am 18.08.2006 um 17:27:32:aber er fragt nicht ob du weißt, welche Schuhgröße dein Mann hat, ob seine Zahnbürste grün oder gelb ist, oder wie seine Geschichtslehrerin in der dritten Klasse hieß, falls du das befürchtest. Solche Fragen werden höchstens NACH der Heirat gestellt, falls Zweifel daran auftauchen, ob die eheliche Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird.
Hmm, bei Heiratsvisen kommen solche Befragungen vielleicht auch vor, wobei man bei Zahnbürsten darauf verweisen kann, bislang in getrennten Haushalten gelebt zu haben...
Gruß, ULF