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Welches Visum für meinen türkischen Verlobten? (Gelesen: 5.163 mal)
NiciP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.08.2006 um 16:10:35
 
hallo ihr alle,

nach verzweifelten versuchen, mehrfach antworten auf meine fragen zu finden, egal ob bei meiner zuständigen AB und dem auswärt. amt, komme ich jetzt zu euch mit der bitte, euch kurz mein etwas verwirrtes anliegen anzuhören.

hier meine fakten:

1. ich möchte meinen türkischen verlobten in deutschland heiraten. alles schön und gut, die ehe ist angemeldet. termin offen. WEIL wir noch kein visum haben. hier beginnt die erste verzweiflung: wie bekomme ich meinen mann hier her? ich habe vor, eine verpflichtungserklärung bei meiner AB abzugeben damit er in izmir ein touristenvisum beantragen kann...richtig?

[zwischenverzweiflung: das dt. konsulat in izmir ist...sagen wir mal willkürlich bis unkoopeartiv. man kann perfekte papiere abgeben und bekommt trotzdem nicht unbedingt ein visum. ein geschäftsvisum für 9 tage hat er zwar Anfang 06 schon bekommen aber die angst ist gross - sicherlich auch durch zuviele aussagen von zuvielen freunden....aber wir wollen einfach nichts falsch machen! .... hilfe!]

alles schön und gut. sagen wir mal, das funktioniert, wir heiraten...nun folgt der nächste brocken:

2. wir möchten unsere wohnsitze beibehalten d.h. ich werde allerdings mit ihm in der türkei leben. er also nicht hier. wie können wir im anschluss an unsere eheschließung erreichen, dass mein mann eine art dauervisum für deutschland erhält? es muss doch irgendwie möglich sein, dass er ohne diese ständige
izmir-verzweiflung ein sofortiges visum in deutschland beantragen kann was ihm erlaubt, beispielsweise ein jahr ein- und auszureisen, wie es ihm passt...
oder bin ich zu naiv?  Schockiert/Erstaunt

sicherlich ich könnte ihn hier anmelden und auf familienzusammenführung plädieren; doch wie gesagt ich möchte alles perfekt und auf keinen fall illegal
abhandeln, da wir keine nerven für noch mehr probleme haben.

müssen wir nach ablauf des touristenvisums (sollte es denn erteilt werden) tatsächlich ausreisen und in izmir (zitter) einen neuen antrag stellen? welches
visum muss ich dann beantragen und muss ich ihn dann wieder einladen mit allem pipapo? kann ich nicht nach der eheschliessung bei der AB (oder wo auch immer)
vorsprechen und ein einjahresvisum für meinen ehemann beantragen?

und gibt es in deutschland keine stelle, die man anrufen und sich beraten lassen kann?

vielleicht sind meine fragen ja in euren augen peanuts aber ich bin kurz vorm verzweifeln. ich will doch nur heiraten und ab und zu mit meinem mann
nach deutschland reisen. ohne ständig in izmir zu sitzen und angst zu haben, die lehnen unseren antrag ab. er fühlt sich schon wie ein schwerverbrecher der
arme mann....

DANKE schon jetzt für eure zeit und hilfe. nici ist am ende. ich war noch nie ein organisationstalent.... unentschlossen
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ronny
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Antwort #1 - 16.08.2006 um 16:23:51
 
Mal dumm gefragt:

Warum beantragt ihr kein Visum zum Zwecke der Eheschließung ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 16.08.2006 um 16:33:28
 
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.08.2006 um 17:04:26
 
@ronny: danke und sicher, könnte ich. aaaber: mindestens 4 monate wartezeit und dann ( weil izmir: ) 50% chance auf ablehnung des antrages... unentschlossen (angst!) gibts denn probleme, wenn wir OHNE ehevisum heiraten. alle zuständigen stellen sagen "nööö, das geht schon..."

@hardliner: danke auch dir. diese seiten kenne ich alle fast schon auswendig und erscheinen mir im traum. aber ich sehe hier nichts was weiterhelfen kann - zumindest für den fall NACH der eheschliessung denn wir leben ja nicht in deutschland...

ist die lösung denn so nah vor meinen augen und ich sehe sie nicht?! kann ja sein, dass mir schon alle nadeln von der tanne gefallen sind und ich vor lauter wald den baum nicht sehe.  
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Antwort #4 - 16.08.2006 um 17:26:26
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, soll dein Dann-Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland begründen. Dann bleibt deinem Mann leider nix anderes übrig, als für die kurzen Besuche  in Deutschland ein Visum zu beantragen. Man muss ja auch bedenken, dass eine AE nach einer gewissen Zeit Auslandsaufenthalt evtl. kraft Gesetzes erlischt.

Und wenn ihr lediglich hier heiraten wollt, könnt ihr das getrost mit Besuchsvisum machen.
Gruß
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ronny
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Antwort #5 - 16.08.2006 um 17:26:57
 
Zitat:
gibts denn probleme, wenn wir OHNE ehevisum heiraten. alle zuständigen stellen sagen "nööö, das geht schon..." 


Nö sicher ned, aber die Chance ein Besuchervisum zu erhalten dürfte eher geringer sein Zwinkernd
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Antwort #6 - 16.08.2006 um 17:27:42
 
Ach so vergessen  Laut lachend

Die Botschaft kann natürlich auch Visa mit längeren Zeiträumen erteilen. Der Aufenthalt bleibt allerdings auch dann auf drei Monate im Halbjahr begrenzt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.08.2006 um 18:56:26
 
ronny schrieb am 16.08.2006 um 17:26:57:
...aber die Chance ein Besuchervisum zu erhalten dürfte eher geringer sein Zwinkernd

@ ronny ehm.... hä? wieso?

@joesef: richtig...mein dann-mann bleibt in der türkei wohnhaft. aber jetzt mal anders gefragt: was ist wenn ich ihn hier anmelde. dann kann ich eine AE beantragen. schön und gut....aaaaber wir sind nur unregelmäßig in deutschland. dann gibt doch das wieder probleme, oder? wie lange muss er sich denn hier aufhalten, um die AE zu bekommen?! erstwohnsitz? zweitwohnsitz?

fragen über fragen. :nix ich bedanke mich sehr für eure mühen! :gr3

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.08.2006 um 08:27:52
 
Hallo und guten Morgen,

mein Mann und ich wir haben selbst mit einem Visum für Heirat in Deutschland geheiratet. Wir waren in Ankara und er hat innerhalb von ca. 6,5 Wochen sein ok bekommen und dann 10 Tage später sein Visum abgeholt.

Eine Bekannte und ihr Mann, haben auch ein paar Monate später, mit dem gleichen Visum hier geheiratet und waren in Izmir beim Konsulat. Da hat es nur 5 Wochen gedauert, bis er das Visum holen konnte.

Bei den anderen Fragen kann ich dir leider nicht weiterhelfen....sorry....

LG Nadine

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Nadine29
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Antwort #9 - 17.08.2006 um 08:29:15
 
P.S.

Wir hatten auch keinen Termin vorher für die Hochzeit, den Termin haben wir erst bekommen wo er hier war.

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Antwort #10 - 17.08.2006 um 08:30:13
 
Zitat:
@ ronny ehm....  wieso? 


Du hast doch behauptet das Eheschließungsvisum dauere länger Zwinkernd

Ich glaube da ebensowenig dran wie daran, dass ein Besuchsvisum schneller geht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 17.08.2006 um 10:05:54
 
Hallo ich nochmal,

mir ist da gerade noch was eingefallen. Die Behörde hier sagte damals zu mir, wo ich mich auch erkundigt hab wegen dem Heirats-Visum. Ein Visum für Heirat in Deutschland wird nur in ganz, ganz schwerwiegenden Fällen abgelehnt.

LG Nadine

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Abu
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Antwort #12 - 17.08.2006 um 11:59:47
 
Hi,

Ich verstehe die Diskussion nur sehr bedingt. Die Frage, ob ein Besuchsvisum oder ein Heiratsvisum beantragt werden sollte, ist doch nicht abhängig davon, wie die jeweiligen Erfolgsaussichten sind bzw. wie lange die Visumserteilung jeweils dauert.

Vielmehr kommt es doch alleine darauf an, ob im Anschluß an die Heirat in D ein langfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) geplant ist (-> Heiratsvisum) oder nicht (-> Besuchsvisum).

Abu

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joesef
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Antwort #13 - 17.08.2006 um 12:40:24
 
Abu schrieb am 17.08.2006 um 11:59:47:
Hi,

Ich verstehe die Diskussion nur sehr bedingt. Die Frage, ob ein Besuchsvisum oder ein Heiratsvisum beantragt werden sollte, ist doch nicht abhängig davon, wie die jeweiligen Erfolgsaussichten sind bzw. wie lange die Visumserteilung jeweils dauert.

Vielmehr kommt es doch alleine darauf an, ob im Anschluß an die Heirat in D ein langfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) geplant ist (-> Heiratsvisum) oder nicht (-> Besuchsvisum).

Abu


Eben.
Also nochmal, wenn ihr nicht vorhabt in Dtl. gemeinsam eure Ehe zu leben, gibt das nichts mit der AE. Warum auch, er braucht doch keine. Es ist natürlich immer blöd dann ein Visum zu beantragen, klar. Er kann aber jederzeit ein Visum zum Aufenthalt  bekommen ohne Probleme (normalerweise muss ich dazu sagen).
Als nächstes Problem käme doch hinzu, dass eine Aufenthaltserlaubnis kraft Gesetzes erlischt, wenn der nicht innerhalb von sechs Monaten wieder einreist oder aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist (§ 51 AufenthG).
Im übrigen sehe ich keine Vorteile und auch keinen Grund ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er in der Türkei lebt. Alle Verfestigungsvorschriften und auch der § 31 (eigenständiges Aufenthaltsrecht) verlangen eine Aufenthalt in Deutschland.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.08.2006 um 13:03:25
 
sooooo jetzt lichten sich langsam die nebel. herzlichen danke für eure geduld und mithilfe. vor allem danke fürs mut machen!!  Daumen hoch

nur das mit dem ehevisum wird schwer sein, da ich das ehefähigkeitszeugnis schon beim standeamt eingereicht habe und er das somit nicht mehr beim visa-antrag vorlegen kann... Schockiert/Erstaunt ...gibts hierzu meinungen? Kuss

und jetzt noch eine kontrollfrage: das fzf-visum...das ist ein visum welches man nur einmal beantragt. wir können also nicht hergehen und ihn einmal im jahr auf fzf-basis nach deutschland holen...?

umkehrschluss, wenn wir deutschland besuchen möchten, müssen wir immer ein besuchervisum beantragen. aber wo bekommt er dann die einladung her wenn ich doch mit ihm in der türkei bin?!

leute, wie kann ich euch danken, dass ihr es mit mir aushaltet???

die frau mit der guinessrekordlangen leitung grüsst euch herzlich
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Antwort #15 - 18.08.2006 um 13:29:23
 
Zitat:
umkehrschluss, wenn wir deutschland besuchen möchten, müssen wir immer ein besuchervisum beantragen. aber wo bekommt er dann die einladung her wenn ich doch mit ihm in der türkei bin?! 

wie joesef schon erwähnt hatte, wird deine AE auch erlöschen wenn du deinen Lebensmittelpunkt in die Türkei verlegst, also müsstet ihr dann deine BEIDE Besuchervisen beantragen wenn ihr nach D zu Besuch kommen wolltet.

Die Frage ist also, Wo bekommt IHR die Einladung her?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 18.08.2006 um 13:53:01
 
nee maki moment mal. ich bleibe hier gemeldet mit allem pass-wohnsitz-pipapo und ich werde ja wohl in "mein eigenes land" ein- und ausreisen können wie es mir beliebt...?!

gibts denn für (bald-)verheiratete keine legale und normal machbare möglichkeit in 2 ländern zu leben?? ist denn meine situation eine so große ausnahme???
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Antwort #17 - 18.08.2006 um 14:06:36
 
Zitat:
nee maki moment mal. ich bleibe hier gemeldet mit allem pass-wohnsitz-pipapo und ich werde ja wohl in "mein eigenes land" ein- und ausreisen können wie es mir beliebt...?! 

gibts denn für (bald-)verheiratete keine legale und normal machbare möglichkeit in 2 ländern zu leben?? ist denn meine situation eine so große ausnahme???

das ist nicht so einfach... falls ich dich richtig verstanden habe, bist du Ausländerin, ja?

hier ein Auszug aus dem AufenthG:
Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

...

wo du gemeldet bist, spielt keine Rolle, sondern nur wo du dich wirklich aufhälst Zwinkernd

vielleicht hier das dir weiter:
Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.



Im Normalfall wird es so gehandthabt:

Der Aufenthaltstitel erlischt, falls du wieder einen bekommen solltest (?), fängst du bei null an, sorry.

Viel Erfolg,

maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 18.08.2006 um 17:47:27
 
maki...! ich bin eine waschechte karlsruherin und eigentlich bin ich auch nicht deutsch sondern badisch! (und auch nicht schwäbisch! Ärgerlich )

aber badische pässe gibts nicht - musst ich leider den deutschen nehmen Zwinkernd
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Antwort #19 - 18.08.2006 um 17:54:57
 
Dann tuts mir leid, hab dich falsch verstanden  Traurig  nix für ungut...

Dein Mann wird keine Probleme haben hier zu Besuch zu kommen, falls du dabei bist.

Nebenbei bemerkt, wusstest du, das es so etwas wie eine bayerische Staatsangehörigkeit gibt?
Aus der bayerischen verfassung:
Zitat:
Artikel 8  Gleichstellung aller Deutschen

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.


Schönes Wochenende noch,

maki
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Antwort #20 - 18.08.2006 um 18:57:32
 
Aj verflixt. Lass dich doch einfach mal von deiner ABH beraten. Die können dir genau sagen, wie das klappt.
Es absolut kein Prob in zwei Ländern zu wohnen. Visum dürfte auch kein Prob darstellen. Eine Einladung benötigt man nicht unbedingt, wenn man eigenes Einkommen hat. Er als dein Mann schon mal gar nicht. Visa sind eigentlich auch kein Problem. Wenn nur kurz nach Deutschland dann Besuchsvisum, wenn länger als drei Monate dann Visum mit Zustimmung der ABH.
Klar alles umständlich, aber ihr wollt es doch so. Dann müsst ihr auch den Weg so gehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #21 - 18.08.2006 um 19:32:06
 
@maki: ich wünschte, es gäbe zusätzlich einen eigenen bayerischen staat! MIT visumspflicht!  Zwinkernd

@joesef: ok ich bin ruhig jetzt! Lippen versiegelt danke für alles!
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Antwort #22 - 18.08.2006 um 19:34:29
 
NiciP schrieb am 18.08.2006 um 19:32:06:
@joesef: ok ich bin ruhig jetzt! Lippen versiegelt danke für alles!

Dann wünsch ich euch viel Glück  Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 18.08.2006 um 19:58:46 von N/V »  
 
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