lilis schrieb am 16.08.2006 um 21:48:37:vereiratet seit weniger als einem jahr Ich abe gerade wegen dieser Probelem einen anderen deutschen Freund gehabt und bin schwanger von ihm.
OH - OH - Du bist ja eine von den ganz schnellen ...-kräftig kopfschüttel- ( persönliche Meinung )
wichtig zu Deinen Fragen ist...
- welche Nationalität hast Du ?
- in welchem Monat schwanger ?
lilis schrieb am 16.08.2006 um 21:48:37:anderen und der will mich danach, nach der Scheidung heiraten. was kann passieren? kann ich trozt der Schwangerschaft ausgewiesen werden, weil die Ehegemeinschaft nicht mehr existiert und weil ich keine dauernde Aufenthalt noch nich bekommen habe.
- da ja wohl die Ehe nicht mehr gelebt wird ( in Ehegemeinschaft ) ist dieses schon ein Grund, das Du Deutschland verlassen mußt
- eine Schwangerschaft oder und die Absicht, einen anderen Mann zu heiraten, wird daran kaum etwas ändern
- denke bitte daran, das dazu auch zuerst die Scheidung durch sein muß und das kann ggf. dauern...
lilis schrieb am 16.08.2006 um 21:48:37:und kann der Vater meines Kindes dafür sorgen, dass ich hier bleibe und nicht ausgewiesen bin, auch wenn ich noch nicht geschieden bin?
danke für die Antworten
- wie Mono schon treffend dazu schrieb, - ....Du solltest ZUERST einmal die rechtliche Stellung des Kindes abklären ....-
- ggf. ist eine vorgeburtliche Anerkennung der Vaterschaft durch den eigentlichen richtigen Vater möglich, abhängig davon, in welchem Monat der Schwangerschaft Du Dich befindest ( dazu gibt es schon mehrere schachliche Beiträge hier )
- bedenke auch, das nach deutschem Recht ersteinmal Dein Ehemann der Vater ist
- es ist dann eine Ermessensentscheidung der
ABH, ob eine Ausreise betr. Deiner Person erfolgen soll bzw. muß, was sehr warscheinlich ist
- dagegen kann sprechen, wenn Du aufgrund der Schwangerschaft ( weit fortgeschritten ) nicht mehr reisefähig bist. ( auch dazu gibt es schon viele Beiträge hier )