Zitat:nee maki moment mal. ich bleibe hier gemeldet mit allem pass-wohnsitz-pipapo und ich werde ja wohl in "mein eigenes land" ein- und ausreisen können wie es mir beliebt...?!
gibts denn für (bald-)verheiratete keine legale und normal machbare möglichkeit in 2 ländern zu leben?? ist denn meine situation eine so große ausnahme???
das ist nicht so einfach... falls ich dich richtig verstanden habe, bist du Ausländerin, ja?
hier ein Auszug aus dem
AufenthG:
Zitat:§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...
wo du gemeldet bist, spielt keine Rolle, sondern nur wo du dich wirklich aufhälst
vielleicht hier das dir weiter:
Zitat:(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Im Normalfall wird es so gehandthabt:
Der Aufenthaltstitel erlischt, falls du wieder einen bekommen solltest (?), fängst du bei null an, sorry.
Viel Erfolg,
maki