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Welches Visum für meinen türkischen Verlobten? (Gelesen: 5.162 mal)
maki
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laie!


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Antwort #15 - 18.08.2006 um 13:29:23
 
Zitat:
umkehrschluss, wenn wir deutschland besuchen möchten, müssen wir immer ein besuchervisum beantragen. aber wo bekommt er dann die einladung her wenn ich doch mit ihm in der türkei bin?! 

wie joesef schon erwähnt hatte, wird deine AE auch erlöschen wenn du deinen Lebensmittelpunkt in die Türkei verlegst, also müsstet ihr dann deine BEIDE Besuchervisen beantragen wenn ihr nach D zu Besuch kommen wolltet.

Die Frage ist also, Wo bekommt IHR die Einladung her?
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NiciP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 18.08.2006 um 13:53:01
 
nee maki moment mal. ich bleibe hier gemeldet mit allem pass-wohnsitz-pipapo und ich werde ja wohl in "mein eigenes land" ein- und ausreisen können wie es mir beliebt...?!

gibts denn für (bald-)verheiratete keine legale und normal machbare möglichkeit in 2 ländern zu leben?? ist denn meine situation eine so große ausnahme???
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maki
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Antwort #17 - 18.08.2006 um 14:06:36
 
Zitat:
nee maki moment mal. ich bleibe hier gemeldet mit allem pass-wohnsitz-pipapo und ich werde ja wohl in "mein eigenes land" ein- und ausreisen können wie es mir beliebt...?! 

gibts denn für (bald-)verheiratete keine legale und normal machbare möglichkeit in 2 ländern zu leben?? ist denn meine situation eine so große ausnahme???

das ist nicht so einfach... falls ich dich richtig verstanden habe, bist du Ausländerin, ja?

hier ein Auszug aus dem AufenthG:
Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

...

wo du gemeldet bist, spielt keine Rolle, sondern nur wo du dich wirklich aufhälst Zwinkernd

vielleicht hier das dir weiter:
Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.



Im Normalfall wird es so gehandthabt:

Der Aufenthaltstitel erlischt, falls du wieder einen bekommen solltest (?), fängst du bei null an, sorry.

Viel Erfolg,

maki
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NiciP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 18.08.2006 um 17:47:27
 
maki...! ich bin eine waschechte karlsruherin und eigentlich bin ich auch nicht deutsch sondern badisch! (und auch nicht schwäbisch! Ärgerlich )

aber badische pässe gibts nicht - musst ich leider den deutschen nehmen Zwinkernd
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NiciP  
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maki
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Antwort #19 - 18.08.2006 um 17:54:57
 
Dann tuts mir leid, hab dich falsch verstanden  Traurig  nix für ungut...

Dein Mann wird keine Probleme haben hier zu Besuch zu kommen, falls du dabei bist.

Nebenbei bemerkt, wusstest du, das es so etwas wie eine bayerische Staatsangehörigkeit gibt?
Aus der bayerischen verfassung:
Zitat:
Artikel 8  Gleichstellung aller Deutschen

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.


Schönes Wochenende noch,

maki
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Antwort #20 - 18.08.2006 um 18:57:32
 
Aj verflixt. Lass dich doch einfach mal von deiner ABH beraten. Die können dir genau sagen, wie das klappt.
Es absolut kein Prob in zwei Ländern zu wohnen. Visum dürfte auch kein Prob darstellen. Eine Einladung benötigt man nicht unbedingt, wenn man eigenes Einkommen hat. Er als dein Mann schon mal gar nicht. Visa sind eigentlich auch kein Problem. Wenn nur kurz nach Deutschland dann Besuchsvisum, wenn länger als drei Monate dann Visum mit Zustimmung der ABH.
Klar alles umständlich, aber ihr wollt es doch so. Dann müsst ihr auch den Weg so gehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #21 - 18.08.2006 um 19:32:06
 
@maki: ich wünschte, es gäbe zusätzlich einen eigenen bayerischen staat! MIT visumspflicht!  Zwinkernd

@joesef: ok ich bin ruhig jetzt! Lippen versiegelt danke für alles!
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joesef
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Antwort #22 - 18.08.2006 um 19:34:29
 
NiciP schrieb am 18.08.2006 um 19:32:06:
@joesef: ok ich bin ruhig jetzt! Lippen versiegelt danke für alles!

Dann wünsch ich euch viel Glück  Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 18.08.2006 um 19:58:46 von N/V »  
 
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