DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 10:33:31:Ich habe gehört ich muss auch zu einem Amt gehen und mich zur Vaterschaft bekennen ... *
Stimmt es das wenn das Kind in Deutschland zur Welt kommt meine Freundin "automatisch" eine Aufenthaltsgenehmigung für 18 Jahre bekommt(Daddy ist deutsch)? **
* Zuständig für Vaterschaftsanerkennungen ist das
Jugendamt (
anklicken, Link). Vaterschaftsanerkennung kann vor Geburt erfolgen, Rechtswirkungen entfaltet sie erst nach der Geburt - wenn das Kind lebt (sorry, klingt makaber, aber es ist so)
Zitat:In Fällen der Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen erwirbt
das Kind bereits mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2
StAG), so dass dann regelmäßig kein Nachzug eines minderjährigen ausländischen Kindes vorliegt.
dadurch ist das Kind berechtigt in D zu leben und
** Als Mutter eines deutschen Kindes bekommt deine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 28 Aufenthaltsgesetz als
Zitat:3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
Genauer erläutert
Zitat:Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch hingegen nur, wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er auf Grund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben.
Meistens wird diese Aufenthaltserlaubnis ohne Befristung erteilt (zumindest habe ich es immer so gesehen). In diesem Fall wird die Mutter ähnlich behandelt wie alle hier "Ansässigen und Berechtigten" - inklusive Krankenversicherung, etc. pp. - wenn nicht aus eigenen Mitteln oder über Arbeitgeber), dann über ARGE. Allerdings erreicht sie den Status "Niederlassungserlaubnis" nicht, wenn sie sich + Kind nicht aus eigenen (oder aus deinen) Mitteln unterhalten kann, sondern auf ALG II angewiesen ist.
Sondra