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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie fan https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1155544412 Beitrag begonnen von DennisHH am 14.08.2006 um 10:33:31 |
Titel: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie fan Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 10:33:31
Hallo aus Hamburg
Folgender Fall: Meine Freundin kommt aus Polen.Sie arbeitet momentan wieder in Deutschland seit ca.6Monaten als Schausteller. Sie befindet sich im vierten Monat. Was kann/muss ich tun, damit das Kind ohne eventuelle Behördenprobleme aufwächst?Ich werde Sie demnächst bei mir anmelden wegen Meldebstätigung. Ich habe gehört ich muss auch zu einem Amt gehen und mich zur Vaterschaft bekennen was ich selbstverständlich tun werde. Stimmt es das wenn das Kind in Deutschland zur Welt kommt meine Freundin "automatisch" eine Aufenthaltsgenehmigung für 18 Jahre bekommt(Daddy ist deutsch)? Ich brauche alles an Infos was ich bekommen kann, denn das Thema scheint mir sehr kompliziert zu sein. Ich habe schon im Internet geguckt aber daraus werde ich nicht ausreichend schlau. Also, lange rede kurzer Sinn : Was würdet Ihr an meiner Stelle als erstes tun etc.? Danke schon jetzt für hilfreiche statements... Gruss Dennis |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Ghalbi am 14.08.2006 um 11:30:27
Hallo Dennis,
wie ist deine Freundin krankenversichert? Viele Grüße Ghalbi |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 11:41:46
noch ist sie versichert über Ihren Arbeitgeber bei AOK....reicht Dir das als Antwort?
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Ghalbi am 14.08.2006 um 11:57:08
Hallo Dennis,
ja und ist sie dann auch weiterversichert? Hat deine Freundin Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Denn ein Aufenthalt hier in Deutschland ist immer an eine gültige Krankenversicherung geknüpft. Viele Grüße Ghalbi |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 12:01:44
Freitag haben wir den Jugendamttermin mit dolmetscher etc.
So, der erste Schritt ist also gemacht.... |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 12:02:33
Was kann ich tun um Sie weiterzuversichern?
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Saxonicus am 14.08.2006 um 12:08:27 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 12:02:33:
Du hast doch geschrieben, daß sie bei der AOK versichert ist. Die Versicherung endet doch nicht wenn sie ein Kind bekommt. |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Sondra am 14.08.2006 um 12:19:04 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 10:33:31:
* Zuständig für Vaterschaftsanerkennungen ist das Jugendamt (anklicken, Link). Vaterschaftsanerkennung kann vor Geburt erfolgen, Rechtswirkungen entfaltet sie erst nach der Geburt - wenn das Kind lebt (sorry, klingt makaber, aber es ist so) Zitat:
dadurch ist das Kind berechtigt in D zu leben und ** Als Mutter eines deutschen Kindes bekommt deine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz als Zitat:
Zitat:
Meistens wird diese Aufenthaltserlaubnis ohne Befristung erteilt (zumindest habe ich es immer so gesehen). In diesem Fall wird die Mutter ähnlich behandelt wie alle hier "Ansässigen und Berechtigten" - inklusive Krankenversicherung, etc. pp. - wenn nicht aus eigenen Mitteln oder über Arbeitgeber), dann über ARGE. Allerdings erreicht sie den Status "Niederlassungserlaubnis" nicht, wenn sie sich + Kind nicht aus eigenen (oder aus deinen) Mitteln unterhalten kann, sondern auf ALG II angewiesen ist. :) Sondra |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Ghalbi am 14.08.2006 um 12:28:26 Zitat:
Ich würde mich auf jeden Fall bei der AOK befragen, wie es mit der Weiterversicherung aussieht. Viele Grüße Ghalbi |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 12:28:40
Mit der Arbeit gibt es aber ein Problem:
Ich weiss nicht was der Chef macht, wenn er erfährt das sie schwanger ist. Sie arbeitet 7 tage die woche 14/15 Stunden am tag(ich werde verrückt wenn ich daran denke). Wenn Sie gekündigt wird sagt SIe sie bekommt keine neue Arbeit wegen Arbeitserlaubnis. |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Sondra am 14.08.2006 um 12:30:37 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 10:33:31:
' Tschuldigung - eigentlich ist deine Freundin Neu-EU-Mitglied. Damit gelten für sie zunächst die §§ des Freizügigkeitsgesetzes. Dadurch ist sie nur in ihrem Recht auf Arbeitsaufnahme etwas eingeschränkt. Ansonsten kann sie sich, in so fern sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und Existenzmittel verfügt (damit kannst du helfen) hier auch als z.B. "Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte" (§ 4) aufhalten. :) S. |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Abu am 14.08.2006 um 13:08:29 Ghalbi schrieb am 14.08.2006 um 11:57:08:
Unsinn. Erwerbstätige EU-Bürger brauchen keine KV nachzuweisen und das Aufenthaltsrecht von ausländischem Ehegatten/Kindern/Eltern von Deutschen besteht auch unabhängig vom Vorliegen einer KV. Abu |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 13:21:50
Frage:
Was kann ich beantragen, wenn meine Freundin gekündigt wird? Sie wird nicht weiter versichert sein... |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Sondra am 14.08.2006 um 13:22:50 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 12:28:40:
Es kommt dabei auch auf ihre bisherigen "Arbeitsgeschichte" in D an Zitat:
Sondra |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Abu am 14.08.2006 um 13:38:29 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 12:28:40:
DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 13:21:50:
Vgl. § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Sondra am 14.08.2006 um 13:42:56 DennisHH schrieb am 14.08.2006 um 13:21:50:
Es gibt auch in Polen die Europäische Krankenversicherungskarte (anklicken, Link) - hier findest du alle Informationen dazu. Diese ist auch der AOK bekannt. Am besten bei der Versicherung nachfragen, wie ihr vorgehen solltet, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Sondra |
Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 13:43:59
Gibt es einen telefonischen Ansprechpartner für solche Dinge?
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von DennisHH am 14.08.2006 um 13:44:41
Okay danke euch allen...ich meld mich mit sicherheit wieder
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Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung bei Schwangerschaft?Wie Beitrag von Ulf am 26.08.2006 um 15:10:15 Sondra schrieb am 14.08.2006 um 12:19:04:
Na ja, es gab schon eine Klage nebst Prozeßkostenhilfeantrag eines nasciturus auf Feststellung der Vaterschaft. http://www.bmr-jura.de/DOWNLOAD/zpo_rechtspr_2000.pdf Seite 5 Gruß, ULF |
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