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Heirat mit Bulgarin/Ausländerbehörde (Gelesen: 4.445 mal)
tom197205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.08.2006 um 01:12:21
 
Also meine Frau ist montagfrüh in Sofia.
Da ruf ich gleich morgens ganz früh ma auf der Botschaft an und klär des (da werd ich mich ma auf den Paragraph 39 beziehn), und gleich danach fahr ich zur Ausländerbeh. bei uns.
Wird sich dann schon entscheiden montagfrüh, und wenn garnix geht muss meine Frau halt den Weg mit der Botschaft gehn, also das sie das von dort aus beantragt.
Ich schreib dann nochma Montag wie es gelaufen iss.

Gruss Tom
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tom197205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 14.08.2006 um 09:45:50
 
Hab grad auf der Botschaft angerufen. Die meinen definitiv das es nicht geht. Hab denen auch den Paragraph 39 Absatz 3 genannt, aber der würde nur gehn wenn wir in Deutschland geheiratet hätten. Und Ausländerbehörde weigert sich auch.
Hab jetzt meiner Frau in Sofia Bescheid gesagt, jetzt tut sie halt gerade den Antrag von Sofia ausfüllen.
Hätt sie echt gern schon früher herkommen lassen, aber uns is dann die Gefahr zu gross das es dann hier Ärger gibt mit den Behörden. unentschlossen

Gruss Tom
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